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VS Videosprechstunde

Videosprechstunde

Die Videosprechstunde hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere im medizinischen Sektor. Diese Form der telemedizinischen Konsultation ermöglicht es Patienten, bequem von zu Hause aus mit ihrem Zahnarzt zu kommunizieren. Im Rahmen des BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) wird die Videosprechstunde als spezifische Leistung erfasst, die sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Praxisorganisation neue Maßstäbe setzt. Die Videosprechstunde ist nicht nur eine praktische Lösung, sondern bietet auch die Möglichkeit, eine Reihe von zahnmedizinischen Fragestellungen effizient zu klären.

Was bedeutet der BEMA-Begriff Videosprechstunde?

Der BEMA-Begriff „Videosprechstunde“ bezieht sich auf die Durchführung zahnmedizinischer Beratungen über Videoanrufe. Diese Form der Sprechstunde ermöglicht es dem Zahnarzt, den Patienten visuell zu sehen und zu hören, was eine differenzierte Diagnostik und Beratung ermöglicht, ohne dass der Patient physisch in die Praxis kommen muss. Für Patienten bedeutet dies vor allem eine höhere Flexibilität und Zeitersparnis. Zudem können auch Patienten, die in ländlichen Gebieten leben oder eingeschränkt mobil sind, von der Videosprechstunde profitieren.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA Videosprechstunde vor?

Im Kontext der Videosprechstunde sind verschiedene Fachbegriffe von Bedeutung:

Telemedizin: Dieser Begriff beschreibt die Nutzung von Telekommunikationstechnologien zur Bereitstellung medizinischer Dienstleistungen. In der Zahnmedizin ermöglicht die Telemedizin den virtuellen Austausch zwischen Zahnarzt und Patient.
E-Health: E-Health umfasst alle elektronischen Gesundheitsdienste und -anwendungen, die die Gesundheitsversorgung unterstützen. Dazu zählen nicht nur Videosprechstunden, sondern auch Apps zur Gesundheitsüberwachung.
Patientenakte: Die digitale Patientenakte ist ein zentraler Bestandteil der Telemedizin. Diese enthält alle wichtigen Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten und ist für den Zahnarzt während der Videosprechstunde zugänglich.
Fernbehandlung: Dies bezieht sich auf die Behandlung von Patienten, die nicht in der Praxis des Zahnarztes sind. Bei der Videosprechstunde wird eine Art der Fernbehandlung ermöglicht, die dennoch persönliche Kommunikation erlaubt.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA Videosprechstunde?

Vor der Inanspruchnahme einer Videosprechstunde müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Technische Ausstattung: Patienten benötigen ein Gerät mit Kamera und Mikrofon, wie ein Smartphone, Tablet oder Computer, sowie eine stabile Internetverbindung.
Zugang zu Gesundheitsdaten: Der Zahnarzt benötigt Zugang zu relevanten Gesundheitsdaten des Patienten, um eine fundierte Beratung durchführen zu können. Dies geschieht in der Regel über eine digitale Patientenakte.
Einwilligung des Patienten: Bevor die Videosprechstunde stattfinden kann, muss der Patient seine Einwilligung zur Durchführung der telemedizinischen Beratung geben. Diese Einwilligung ist notwendig, um Datenschutz- und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Zahnmedizinische Indikation: Die Videosprechstunde eignet sich nicht für alle zahnmedizinischen Probleme. Sie ist insbesondere für Beratungen und Nachsorgetermine geeignet, während akute Notfälle in der Regel einen direkten Praxisbesuch erfordern.

Was umfasst der Begriff?

Die Videosprechstunde im Rahmen des BEMA umfasst mehrere Schritte und Leistungen:

Terminvereinbarung: Der Patient vereinbart einen Termin für die Videosprechstunde, häufig über die Webseite oder App der Zahnarztpraxis.
Vorbereitung: Vor dem Termin sollte der Patient relevante Informationen, wie frühere Zahnarztbesuche oder aktuelle Beschwerden, bereithalten. Dies erleichtert die Diagnose.
Durchführung der Videosprechstunde: Während des Termins spricht der Zahnarzt mit dem Patienten über dessen Anliegen. Dabei können visuelle Symptome, wie Schwellungen oder Zahnverfärbungen, besprochen werden. Der Zahnarzt kann dem Patienten Anweisungen zur Mundhygiene geben oder Empfehlungen für weitere Behandlungen aussprechen.
Dokumentation: Nach der Videosprechstunde werden die besprochenen Punkte in der digitalen Patientenakte dokumentiert. Dies beinhaltet Diagnosen, Empfehlungen und gegebenenfalls Verordnungen.
Nachsorge: Falls erforderlich, kann eine Nachsorge vereinbart werden, um den Fortschritt der Behandlung zu überwachen. Diese kann ebenfalls durch eine weitere Videosprechstunde erfolgen.

Welche Vorteile bringt die Videosprechstunde?

Die Videosprechstunde bietet zahlreiche Vorteile für Patienten:

Flexibilität: Patienten können Termine von zu Hause aus wahrnehmen, was Zeit und Reisekosten spart. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Berufstätige.
Schnelligkeit: Die Wartezeiten für einen Termin können verkürzt werden, da viele Patienten schneller einen Online-Termin vereinbaren können als einen klassischen Sprechstundentermin.
Einfache Kommunikation: Videoanrufe ermöglichen eine persönliche Kommunikation, die oft effektiver ist als Telefonate. Der Zahnarzt kann visuelle Hinweise besser erkennen und auf Fragen des Patienten direkt eingehen.
Zugänglichkeit: Besonders in ländlichen Gebieten, wo der Zugang zu Zahnarztpraxen eingeschränkt sein kann, bietet die Videosprechstunde eine wertvolle Alternative zur persönlichen Konsultation.

Für wen ist die Videosprechstunde geeignet?

Die Videosprechstunde ist für verschiedene Patientengruppen geeignet:

Ältere Menschen: Diese Gruppe profitiert besonders von der Bequemlichkeit, da sie oft mobilitätseingeschränkt ist.
Berufstätige: Personen mit einem vollen Terminkalender können die Videosprechstunde nutzen, um ihre zahnmedizinischen Anliegen außerhalb der regulären Praxiszeiten zu klären.
Patienten in ländlichen Gebieten: Für Menschen, die in abgelegenen Regionen leben, ist die Videosprechstunde eine wertvolle Möglichkeit, zahnärztliche Beratung zu erhalten, ohne weite Anfahrten in Kauf nehmen zu müssen.
Patienten mit Angst vor Zahnarztbesuchen: Die Videosprechstunde kann eine niedrigschwellige und weniger angsteinflößende Möglichkeit bieten, um zahnmedizinische Hilfe zu suchen.

Fazit: VS Videosprechstunde

Die Videosprechstunde stellt eine innovative und praktische Lösung im zahnmedizinischen Bereich dar. Sie ermöglicht eine flexible und effiziente Kommunikation zwischen Zahnarzt und Patient und bietet viele Vorteile, insbesondere in Bezug auf Zugänglichkeit und Zeitersparnis. Die Integration dieser modernen Form der Patientenversorgung in den BEMA sorgt dafür, dass auch in einer zunehmend digitalisierten Welt die zahnmedizinische Versorgung auf einem hohen Niveau bleibt.

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BEMA-Ziffern
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