Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgung
Die BEMA-Position 48 beschreibt das Entfernen eines Zahnes, der nicht an der richtigen Stelle im Kiefer durchgebrochen ist. Solche verlagerten, retinierten oder impaktierten ZĂ€hne können verschiedene Ursachen haben und mĂŒssen oft chirurgisch entfernt werden, um Probleme wie Infektionen oder Schmerzen zu vermeiden. In unserem Artikel erfahren Sie, was genau unter diesem BEMA-Begriff zu verstehen ist, welche Voraussetzungen fĂŒr den Eingriff gelten und wie der Ablauf aussieht.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 48 "Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgung"?
Der BEMA-Begriff 48 beschreibt die chirurgische Entfernung eines Zahnes, der nicht an seiner normalen Position im Kiefer durchgebrochen ist. Solche ZĂ€hne werden als verlagert, retiniert oder impaktiert bezeichnet. Der Eingriff erfolgt durch eine Osteotomie, also dem chirurgischen Durchtrennen von Knochengewebe, um an den fehlplatzierten Zahn zu gelangen. AnschlieĂend wird die Wunde versorgt.
Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA 48 vor?
Im Kontext des BEMA Begriffes â48 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgungâ kommen die folgenden Begriffe vor:
Verlagerung: Ein Zahn bricht nicht an seiner normalen Position im Kiefer durch.
Retention: Ein Zahn bleibt im Kiefer eingeschlossen, ohne durchzubrechen.
Impaktierung: Ein Zahn ist von Knochen- oder Weichgewebe umschlossen und kann sich nicht vollstÀndig durchsetzen.
Osteotomie: Der chirurgische Schnitt in den Kieferknochen, um an den fehlplatzierten Zahn zu gelangen.
Wundversorgung: Die Naht und Versorgung der Operationswunde nach der Zahnentfernung.
Welche Voraussetzungen gibt es fĂŒr â48 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgungâ?
FĂŒr den Eingriff nach BEMA 48 mĂŒssen einige Voraussetzungen erfĂŒllt sein:
Der betroffene Zahn muss klinisch und radiologisch (z.B. durch Röntgenaufnahmen) eindeutig als verlagert, retiniert oder impaktiert diagnostiziert werden.
Der Zahn muss so positioniert sein, dass er nicht ohne weiteres durch einen einfachen Zahn-Extraktion entfernt werden kann.
Der Patient muss gesundheitlich fĂŒr den Eingriff geeignet sein und darf keine Kontraindikationen aufweisen.
Der Patient muss ĂŒber den Eingriff, mögliche Risiken und Komplikationen aufgeklĂ€rt werden und schriftlich einwilligen.
Was umfasst der BEMA-Begriff 48?
Der BEMA-Begriff 48 umfasst folgende Leistungen:
Osteotomie: Hierbei wird zunÀchst der Kieferknochen an der Stelle, an der der Zahn sitzt, chirurgisch durchtrennt. Dies geschieht, um an den Zahn heranzukommen, der nicht an seiner normalen Position im Kiefer liegt.
Zahnentfernung: Nachdem der Knochen eröffnet wurde, kann der fehlliegende Zahn nun entfernt werden. Dabei muss eventuell auch Weichgewebe wie Schleimhaut oder Zahnfleisch durchtrennt werden.
Wundversorgung: AbschlieĂend wird die entstandene Operationswunde sorgfĂ€ltig verschlossen und versorgt, damit sie optimal heilen kann.
Die Osteotomie und Zahnentfernung erfordern eine örtliche BetĂ€ubung. In manchen FĂ€llen kann auch eine Vollnarkose notwendig sein, etwa wenn mehrere ZĂ€hne gleichzeitig entfernt werden mĂŒssen.
Welche Vorteile bringt BEMA â48 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgungâ?
Der Hauptvorteil von BEMA 48 ist, dass ein fehlpositionierter Zahn, der Probleme bereitet, dauerhaft und fachmÀnnisch entfernt werden kann. Damit werden folgende Vorteile erreicht:
Beseitigung von Schmerzen und EntzĂŒndungen: Verlagerte, retinierte oder impaktierte ZĂ€hne können zu Schmerzen, Schwellungen und Infektionen fĂŒhren. Mit der Entfernung werden diese Beschwerden behoben.
Verhinderung von FolgeschÀden: Wenn ein solcher Zahn belassen wird, kann er umliegendes Gewebe und andere ZÀhne schÀdigen. Die Entfernung verhindert solche Komplikationen.
Erhalt der Mundgesundheit: Nach der Entfernung des problematischen Zahnes kann die Mundhygiene wieder uneingeschrÀnkt erfolgen, was die Gesundheit des gesamten Gebisses fördert.
Ăsthetische Verbesserung: Gerade wenn ein vorderer Zahn betroffen ist, kann die Entfernung das Aussehen deutlich verbessern.
FĂŒr wen ist BEMA 48 geeignet bzw. notwendig?
BEMA 48, âEntfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgungâ ist fĂŒr Patienten geeignet, bei denen ein Zahn Ă€rztlich als verlagert, retiniert oder impaktiert diagnostiziert wurde. Dies trifft hĂ€ufig auf sogenannte WeisheitszĂ€hne zu, also die hintersten BackenzĂ€hne im Ober- und Unterkiefer.
Aber auch andere ZÀhne können betroffen sein, wenn sie sich nicht korrekt durchsetzen konnten. Oft ist dann eine chirurgische Entfernung nach BEMA 48 erforderlich, um FolgeschÀden zu verhindern.
Der Eingriff ist somit fĂŒr all jene Patienten notwendig, bei denen ein fehlliegender Zahn Beschwerden verursacht oder die Gefahr von Komplikationen besteht. Er dient dem langfristigen Erhalt der Mundgesundheit.
Fazit: 48 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂlich Wundversorgung
Die BEMA-Position 48 beschreibt die chirurgische Entfernung eines Zahnes, der nicht an seiner normalen Position im Kiefer durchgebrochen ist. Solche fehlplatzierten ZĂ€hne werden als verlagert, retiniert oder impaktiert bezeichnet und können verschiedene Probleme wie Schmerzen und EntzĂŒndungen verursachen.
Der Eingriff erfolgt durch eine Osteotomie, also den chirurgischen Zugang zum Zahn ĂŒber den Kieferknochen. AnschlieĂend wird der Zahn entfernt und die Wunde versorgt. So werden FolgeschĂ€den vermieden und die Mundgesundheit langfristig erhalten.
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