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604 Fremdlaborkosten

Fremdlaborkosten

Der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Abrechnung in Deutschland. Dieser Zuschlag ermöglicht es Zahnärzten, die Kosten für Leistungen abzurechnen, die in externen Laboren erbracht werden. Dies kann beispielsweise die Anfertigung von Zahnersatz oder andere spezielle Behandlungen betreffen. Im Folgenden erklären wir Ihnen genau, was dieser Begriff bedeutet und welche Vorteile er für Patienten bietet.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten"?

Der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" bezeichnet den Zuschlag, den Zahnärzte für Leistungen abrechnen können, die in externen Laboren erbracht werden. Dabei kann es sich um die Anfertigung von Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen handeln, aber auch um andere spezielle Behandlungen, für die der Zahnarzt Unterstützung von einem Fremdlabor benötigt.

Der Zuschlag dient dazu, dem Zahnarzt die Kosten zu erstatten, die ihm durch die Beauftragung des Fremdlabors entstehen. Dazu gehören nicht nur die direkten Laborkosten, sondern auch Aufwände wie der Versand der Unterlagen und Materialen an das Labor.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA 604 vor?

Im Zusammenhang mit dem BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" fallen einige Fachbegriffe, die es zu erklären gilt:

Zahnersatz: Darunter versteht man künstlichen Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate, der bei Zahnverlust eingesetzt wird.

Labortechnische Leistungen: Dies sind spezielle Behandlungen oder Fertigungen, die in einem externen Labor durchgeführt werden müssen, etwa die Herstellung von Zahnersatz.

Technische Hilfsmittel: Hierzu zählen neben den Materialien für den Zahnersatz auch andere Hilfsmittel, die für die Behandlung benötigt werden, z.B. Abformmassen oder Gerüste.

Versandkosten: Die Kosten für den Versand der Unterlagen und Materialien vom Zahnarzt zum Fremdlabor und zurück.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA 604?

Damit der Zahnarzt den BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" abrechnen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Zunächst muss der Zahnarzt feststellen, dass für die geplante Behandlung Leistungen eines Fremdlabors notwendig sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn individuelle oder hochwertige Zahnersatzlösungen angefertigt werden müssen.

Der Zahnarzt muss dann das beauftragte Labor auswählen und mit diesem die Details der Leistungserbringung klären. Dabei spielt auch der Umfang der Arbeiten eine Rolle - je komplexer die Anfertigung, desto höher fallen in der Regel die Fremdlaborkosten aus.

Weiterhin muss der Patient in die Beauftragung des Fremdlabors einwilligen. Dies ist wichtig, da die Kosten in der Regel nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden und der Patient selbst einen Anteil zu tragen hat.

Was umfasst der BEMA-Begriff 604?

Der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" umfasst verschiedene Leistungen und Zuschläge, die der Zahnarzt gegenüber der Krankenkasse abrechnen kann:

Direkte Laborkosten: Hierunter fallen die Kosten, die das beauftragte Fremdlabor für die Herstellung des Zahnersatzes oder die Erbringung anderer labortechnischer Leistungen in Rechnung stellt.
Versandkosten: Der Zahnarzt kann auch die Kosten für den Versand der Unterlagen und Materialien an das Fremdlabor und zurück abrechnen.
Verwaltungsaufwand: Zusätzlich können anteilige Kosten für den internen Verwaltungsaufwand, etwa für Koordination und Dokumentation, geltend gemacht werden.
Materialkosten: Sofern der Zahnarzt selbst Materialien wie Abformmassen oder Gerüste für die Anfertigung beistellt, können auch diese Kosten über den BEMA-Begriff 604 abgerechnet werden.
Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und den Kosten, die dem Zahnarzt durch die Beauftragung des Fremdlabors entstehen. Er muss diese gegenüber der Krankenkasse belegen können.

Welche Vorteile bringt BEMA 604 "Fremdlaborkosten"?

Der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" bietet für Patienten mehrere Vorteile:

Erweiterte Behandlungsmöglichkeiten: Durch die Möglichkeit, Fremdlabore zu beauftragen, können Zahnärzte eine größere Bandbreite an hochwertigen und individuellen Behandlungen anbieten, die sonst nicht möglich wären.
Kostentransparenz: Der Zuschlag für Fremdlaborkosten macht die tatsächlichen Kosten der Behandlung für den Patienten transparent. So können Kosten besser kalkuliert und geplant werden.
Qualitätssicherung: Die Beauftragung von spezialisierten Fremdlaboren trägt zur Qualitätssicherung bei, da diese über besondere Expertise und Ausstattung verfügen.
Entlastung des Zahnarztes: Durch die Möglichkeit, Leistungen an Fremdlabore auszulagern, können Zahnärzte ihren Arbeitsablauf effizienter gestalten und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Für wen ist BEMA 604 "Fremdlaborkosten" geeignet?

Der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" ist für alle Patienten relevant, die eine Behandlung benötigen, bei der Leistungen eines Fremdlabors erforderlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

Anfertigung von Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten
Komplexen oder individuellen restaurativen Behandlungen
Kieferorthopädischen Behandlungen, bei denen spezielle Apparaturen benötigt werden
Sonstigen Leistungen, für die eine labortechnische Unterstützung nötig ist
Auch Patienten, die Wert auf eine hochwertige und individuell angepasste Behandlung legen, können von den Möglichkeiten des BEMA 604 profitieren. Der Zuschlag ermöglicht es dem Zahnarzt, solche Leistungen anzubieten.

Fazit: 604 Fremdlaborkosten

Der BEMA-Begriff 604 "Fremdlaborkosten" ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Abrechnung in Deutschland. Er ermöglicht es Zahnärzten, die Kosten für Leistungen abzurechnen, die in externen Laboren erbracht werden.

Dazu gehören insbesondere die Anfertigung von Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen, aber auch andere spezielle Behandlungen. Der Zuschlag deckt nicht nur die direkten Laborkosten ab, sondern auch Aufwände wie Versandkosten und internen Verwaltungsaufwand.

Für Patienten bietet der BEMA 604 verschiedene Vorteile: Sie profitieren von erweiterten Behandlungsmöglichkeiten, mehr Kostentransparenz und Qualitätssicherung. Darüber hinaus entlastet der Zuschlag auch die Zahnärzte in ihrem Arbeitsalltag.


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