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FU 1b Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat

Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat

Die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU) ist ein wesentlicher Bestandteil der präventiven Zahngesundheit bei Kindern. Besonders in den ersten Lebensjahren ist es entscheidend, mögliche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen, um eine gesunde Entwicklung zu fördern. Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen gibt es verschiedene Stufen, die auf das Alter des Kindes abgestimmt sind. Eine dieser Untersuchungen ist die FU 1b, die für Kinder im Alter von 10 bis zum vollendeten 20. Lebensmonat vorgesehen ist. Diese Untersuchung ist besonders wichtig, um frühzeitig erste Anzeichen von Karies oder anderen Mundkrankheiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff FU 1b?

Der Begriff FU 1b steht für die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung, die speziell für Kinder vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat entwickelt wurde. Diese Untersuchung ist Teil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (BEMA) und dient der frühen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Ziel ist es, Zahnprobleme wie Karies frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um langfristige Schäden zu vermeiden.

Die Untersuchung FU 1b ist eine von drei möglichen Früherkennungsuntersuchungen in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. Sie ist besonders darauf ausgerichtet, das Risiko von frühkindlicher Karies zu minimieren, die durch den Konsum von zuckerhaltigen Nahrungsmitteln und unzureichende Mundhygiene begünstigt wird.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA FU 1b vor?

Im Zusammenhang mit der FU 1b gibt es mehrere relevante Fachbegriffe:

Früherkennungsuntersuchung (FU): Allgemeiner Begriff für zahnärztliche Untersuchungen, die auf die frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen abzielen.

Karies: Eine durch Bakterien verursachte Zahnkrankheit, die zur Zerstörung der Zahnsubstanz führt. Sie ist besonders bei Kindern ein zentrales Thema der Prävention.

Anamnese: Die Erhebung der medizinischen Vorgeschichte des Kindes, insbesondere in Bezug auf Ernährungs- und Zahnpflegegewohnheiten. Diese Informationen sind entscheidend für die individuelle Beratung der Eltern.

Fluoridierung: Die Verwendung von Fluorid zur Stärkung des Zahnschmelzes und zur Vorbeugung von Karies. Dies kann in Form von fluoridhaltiger Zahnpasta oder speziellen Fluoridlacken erfolgen.

BEMA: Der Einheitliche Bewertungsmaßstab, der die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland regelt.

Welche Voraussetzungen gibt es für die BEMA-Leistung FU 1b?

Für die Durchführung der FU 1b sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

Alter des Kindes: Das Kind muss sich im Alter von 10 bis 20 Monaten befinden. Die Untersuchung kann nicht vor dem 10. Monat und nicht nach dem vollendeten 20. Monat abgerechnet werden.

Abstand zu anderen Untersuchungen: Zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen muss ein Mindestabstand von vier Monaten liegen. Dies stellt sicher, dass das Kind nicht unnötig oft untersucht wird, aber dennoch eine regelmäßige Kontrolle der Zahngesundheit erfolgt.

Vorherige Untersuchungen: Die FU 1b kann nur abgerechnet werden, wenn nicht bereits im gleichen Kalenderhalbjahr eine Abrechnung nach BEMA-Nr. 01 (Eingehende Untersuchung) erfolgt ist. Diese Regelung verhindert eine doppelte Abrechnung ähnlicher Leistungen.

Was umfasst der Begriff FU 1b?

Die FU 1b umfasst mehrere Schritte, die darauf abzielen, die Zahngesundheit des Kindes zu überprüfen und zu fördern. Hier sind die einzelnen Schritte im Detail:

Anamnese: Die Untersuchung beginnt mit der Erhebung der Anamnese durch den Zahnarzt. Hierbei werden insbesondere das Ernährungsverhalten des Kindes (z.B. Nuckelflaschengebrauch) und die bisherige Zahnpflegepraxis besprochen. Diese Informationen sind entscheidend, um Risiken für Karies zu identifizieren.

Mundhygieneberatung: Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Beratung der Eltern oder Betreuungspersonen zur richtigen Zahnpflege des Kindes. Hierbei werden Methoden zur Reduktion des Zuckerkonsums und zur effektiven Mundhygiene vorgestellt. Die Aufklärung über die Entstehung oraler Erkrankungen ist ebenfalls Teil dieser Beratung.

Fluoridierung: Der Zahnarzt gibt Empfehlungen zur Fluoridierung, beispielsweise durch die Verwendung von fluoridhaltiger Zahnpasta oder fluoridiertem Speisesalz. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Zahnschmelz des Kindes zu stärken und Karies vorzubeugen.

Untersuchung der Zähne und des Mundraums: Der Zahnarzt untersucht die Zähne, das Zahnfleisch und den gesamten Mundraum des Kindes auf Anzeichen von Karies oder anderen Erkrankungen. Bei Auffälligkeiten können sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Zusätzliche Leistungen: In manchen Fällen kann zusätzlich zur FU 1b eine Fluoridlackanwendung (BEMA-Nr. FLA) durchgeführt werden. Diese Leistung dient der Härtung des Zahnschmelzes und kann bei einem erhöhten Kariesrisiko zweimal pro Kalenderhalbjahr abgerechnet werden.

Welche Vorteile bringt die FU 1b?

Die Durchführung der FU 1b bringt mehrere Vorteile mit sich:

Früherkennung von Karies: Durch die regelmäßige Untersuchung der Zähne können bereits kleinste Kariesstellen erkannt und behandelt werden, bevor sie zu größeren Problemen führen.

Prävention durch Aufklärung: Die Beratung der Eltern zur richtigen Mundhygiene und Ernährung trägt wesentlich zur Prävention von Zahnkrankheiten bei. Gut informierte Eltern können besser dazu beitragen, die Zahngesundheit ihrer Kinder zu schützen.

Verbesserung der Zahngesundheit: Durch frühzeitige Interventionen und präventive Maßnahmen wie die Fluoridierung wird die Zahngesundheit des Kindes nachhaltig gestärkt.

Individuelle Betreuung: Jede FU 1b ist individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt. Dies gewährleistet, dass die spezifischen Risiken und Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden.

Für wen ist die FU 1b geeignet bzw. notwendig?

Die FU 1b ist für alle Kinder im Alter von 10 bis 20 Monaten geeignet und notwendig. Insbesondere Kinder, die ein erhöhtes Risiko für Karies aufweisen, beispielsweise durch häufigen Konsum von zuckerhaltigen Getränken oder durch genetische Faktoren, sollten diese Untersuchung in Anspruch nehmen. Auch Kinder, deren Eltern wenig Erfahrung mit der Zahnpflege haben, profitieren von der umfassenden Beratung und Betreuung durch den Zahnarzt.

Fazit: FU 1b Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat

Die FU 1b ist eine essenzielle zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 10 bis 20 Monaten. Sie spielt eine wichtige Rolle in der Prävention von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen und trägt dazu bei, die Zahngesundheit von klein auf zu fördern. Durch die umfassende Anamnese, Beratung und Untersuchung bietet die FU 1b nicht nur eine wichtige Diagnosemöglichkeit, sondern auch wertvolle Präventionsstrategien.


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