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FU 1c Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

Die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und wird durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für Zahnärzte (BEMA) geregelt. Der BEMA-Teil 1, Kons./Chir., umfasst die Früherkennungsuntersuchung FU 1c, die speziell für Kleinkinder im Alter von 21 bis zum vollendeten 33. Lebensmonat entwickelt wurde. Diese Untersuchung zielt darauf ab, frühzeitig Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine regelmäßige Kontrolle ist unerlässlich, um die Zahngesundheit langfristig zu erhalten und spätere Komplikationen zu vermeiden.

Was bedeutet der BEMA-Begriff FU 1c?

Der Begriff "FU 1c" bezeichnet die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Diese Untersuchung ist Teil eines abgestuften Präventionsprogramms, das bereits im 6. Lebensmonat beginnt und sich bis zum 72. Lebensmonat erstreckt. Die FU 1c stellt die letzte Untersuchung in dieser Serie für Kleinkinder dar und fokussiert sich auf die Kontrolle der Milchzähne, die Überprüfung der Mundhygiene sowie die Beratung der Eltern zur Zahnpflege. Diese Früherkennung ist wichtig, um Karies und andere orale Erkrankungen frühzeitig zu identifizieren und zu behandeln.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA FU 1c vor?

Im Zusammenhang mit der BEMA FU 1c werden verschiedene Fachbegriffe verwendet, die für das Verständnis der Untersuchung und ihrer Bedeutung wichtig sind:

Früherkennungsuntersuchung (FU): Diese Untersuchungen dienen der frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Im Rahmen der FU 1c wird speziell auf den Zustand der Milchzähne und das Mundhygieneverhalten geachtet.
Mundhygieneberatung: Hierbei handelt es sich um die Beratung der Eltern oder Betreuungspersonen zur richtigen Pflege der Zähne des Kindes, einschließlich der Anwendung von Fluoridierungsmitteln zur Vorbeugung von Karies.
Fluoridierung: Die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist eine ergänzende Maßnahme, die bei Bedarf durchgeführt wird, um die Zähne vor Karies zu schützen.
BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab): Dieses Abrechnungssystem legt fest, welche zahnärztlichen Leistungen für gesetzlich Versicherte erbracht und abgerechnet werden können.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA FU 1c?

Die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung FU 1c erfordert, dass das Kind sich in einem bestimmten Altersfenster befindet, nämlich zwischen dem 21. und 33. Lebensmonat. Weiterhin sollte das Kind regelmäßig zahnärztlich betreut werden, um die rechtzeitige Erkennung und Behandlung möglicher Probleme zu gewährleisten. Die Eltern müssen sicherstellen, dass sie an den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilnehmen und die Empfehlungen zur Mundhygiene umsetzen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen mindestens vier Monate liegen müssen, um die optimale gesundheitliche Überwachung zu gewährleisten.

Was umfasst der Begriff?

Die FU 1c umfasst mehrere Schritte, die sicherstellen, dass die Zahngesundheit des Kindes auf einem guten Stand ist und präventive Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können:

Inspektion der Mundhöhle: Der Zahnarzt untersucht die Milchzähne und das Zahnfleisch des Kindes auf Anzeichen von Karies, Entzündungen oder anderen Auffälligkeiten. Eine gründliche Inspektion ist essenziell, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Anamnese: Die Anamnese umfasst die Erhebung von Informationen über die bisherigen Fluoridierungsmaßnahmen, das Ernährungsverhalten des Kindes (insbesondere die Nutzung von Nuckelflaschen) und das Zahnpflegeverhalten durch die Eltern.

Beratung der Eltern: Ein wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist die ausführliche Beratung der Eltern oder Betreuungspersonen. Diese umfasst:

Ernährungsberatung: Hierbei wird auf den Zusammenhang zwischen Zucker, säurehaltigen Lebensmitteln und Karies eingegangen.
Mundhygieneberatung: Eltern erhalten praktische Tipps zur täglichen Zahnpflege, wie der Einsatz von altersgerechten Zahnbürsten und fluoridhaltiger Zahnpasta.
Fluoridierungsmaßnahmen: Der Zahnarzt informiert die Eltern über die Vorteile der Fluoridierung und empfiehlt entsprechende Produkte wie fluoridhaltige Zahnpasta oder fluoridiertes Speisesalz.
Praktische Anleitung zur Mundhygiene (FU Pr): Ergänzend zur FU 1c kann der Zahnarzt die Eltern oder Betreuungspersonen in der korrekten Zahnpflege des Kindes schulen. Diese praktische Anleitung zielt darauf ab, die Eltern in die Lage zu versetzen, die Zähne ihres Kindes effektiv zu reinigen und zu schützen.

Fluoridlackanwendung (FLA): Bei Bedarf kann eine Fluoridlackanwendung erfolgen, um den Zahnschmelz zu stärken und das Risiko von Karies zu senken. Diese Maßnahme kann bis zu zweimal pro Halbjahr durchgeführt werden.

Welche Vorteile bringt die BEMA FU 1c?

Die FU 1c bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die entscheidend zur Zahngesundheit von Kleinkindern beitragen:

Früherkennung von Zahnerkrankungen: Durch die regelmäßige Kontrolle können Erkrankungen wie Karies frühzeitig erkannt und behandelt werden, bevor sie größere Probleme verursachen.

Prävention von Karies: Durch die Beratung der Eltern und die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wird das Risiko von Karies reduziert, was langfristig die Zahngesundheit des Kindes schützt.

Aufklärung und Erziehung der Eltern: Die Mundhygieneberatung unterstützt Eltern dabei, gute Zahnpflegegewohnheiten bei ihren Kindern zu etablieren, was eine wichtige Grundlage für die spätere Mundgesundheit darstellt.

Langfristige Zahngesundheit: Kinder, die von früh an regelmäßig zahnärztlich überwacht werden, haben bessere Chancen auf eine gesunde Zahn- und Mundentwicklung.

Für wen ist die BEMA FU 1c geeignet bzw. notwendig?

Die BEMA FU 1c ist für alle Kinder im Alter von 21 bis 33 Monaten vorgesehen. Sie ist besonders wichtig für Kinder, bei denen bereits in einem früheren Stadium der Zahn- oder Mundentwicklung Auffälligkeiten festgestellt wurden. Auch Kinder mit einem erhöhten Kariesrisiko, etwa aufgrund familiärer Vorbelastung oder unzureichender Mundhygiene, profitieren von dieser Untersuchung. Generell sollten alle Kinder in diesem Altersbereich diese Untersuchung in Anspruch nehmen, um eine gesunde Zahn- und Mundentwicklung sicherzustellen.

Fazit: FU 1c Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

Die BEMA FU 1c Früherkennungsuntersuchung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der zahnmedizinischen Vorsorge bei Kleinkindern. Sie ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und legt den Grundstein für eine langfristige Zahngesundheit. Durch die Kombination aus Untersuchung, Beratung und gegebenenfalls Fluoridierung können Zahnerkrankungen effektiv vorgebeugt werden.


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