
GOZ 2365-a: „Devitalisieren der Pulpa“
Die GOZ 2365-a „Devitalisieren der Pulpa“ ist eine Analogleistung nach § 6 Abs. 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bei der Nummer handelt es sich um eine zahnerhaltende Maßnahme, die unter den Abschnitt C „Konservierende Leistungen“ fällt. Die ältere Version der Gebührenordnung enthielt die GOZ 237: „Devitalisieren der Pulpaeinschließlich Exkavieren, gegebenenfalls temporärer Verschluss“. In der aktuellen GOZ ist die Leistung nicht mehr aufgeführt.
Kommt die Maßnahme zum Einsatz, erfolgt die Abrechnung je Zahn. Um eine Gebühr festzulegen, wird eine Leistung der GOZ herangezogen, die im Aufwand ähnlich ist. Zur Berechnung der Kosten von Nummer 2365-a finden Punktzahl, Punktwert und ein Steigerungsfaktor Anwendung. Der Punktwert laut aktueller GOZ beträgt 0,0562421 Euro. Der Steigerungsfaktor wird von den Behandlern festgelegt und ist ein Maß für die Schwierigkeit der Durchführung. Durch Multiplikation der drei Faktoren ergibt sich die Gebühr für das Devitalisieren der Pulpa.
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GOZ 2365-a – Honorar für das Devitalisieren der Pulpa
Eine zahnärztliche Behandlung setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen. Die Lokalanästhesie und die Vorbereitung des Behandlungsfeldes stehen oft am Anfang. Neben dem Devitalisieren der Pulpa nach Nummer 2365-akommen zudem die Trepanation des Zahns oder die adhäsive Befestigung zum Einsatz. Für jede selbstständige Leistung wird eine Gebühr errechnet. Die Summe liefert das Zahnarzthonorar.
Die Gebührenordnung gibt für alle enthaltenen GOZ-Positionen die Kosten für drei verschiedene Steigerungsfaktorenvor. Neben der Leistungsbeschreibung sehen Sie die Gebühren für den Einfachsatz (Faktor 1), den Regelhöchstsatz (Faktor 2,3) und den Höchstsatz (Faktor 3,5). Für die Kostenfestsetzung einer Devitalisierung wählen Zahnärzte eine Analogleistung aus der GOZ.
Außer den drei genannten Steigerungsfaktoren darf Ihr Zahnarzt andere Faktoren wählen. Mit einem Faktor über 2,3lässt sich ein überdurchschnittlicher Aufwand bei der Durchführung von 2365-a kompensieren. Ihr Zahnarzt muss den Mehraufwand erläutern. Eine Überschreitung des GOZ-Höchstsatzes (Faktoren über 3,5) erfordert zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung.
Devitalisieren der Pulpa – Erläuterungen
Das Devitalisieren der Pulpa ist nicht Teil einer anderen GOZ-Leistung und kann als selbstständige Leistung analog berechnet werden. Die Maßnahme findet beispielsweise Anwendung, wenn eine Exstirpation des Zahnmarks nicht infrage kommt. Dies kann bei einer starken Schmerzempfindlichkeit der Fall sein. Auf die geschädigte bzw. entzündete Pulpa trägt der Zahnarzt eine Substanz auf, die zum Absterben des Zahnmarkgewebes führt. Im Anschluss muss der geschaffene Zugang im Zahn wieder verschlossen werden. Ein temporärer Verschluss ist im Leistungsumfang von Nummer 2365-aenthalten. Die endgültige Versorgung des Zahns ist gesondert berechnungsfähig.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2365-a
Je nach gewählter Analogposition für 2365-a lässt sich durch die Wahl des Steigerungsfaktors der Gebührensatz für das Devitalisieren erhöhen oder reduzieren. Ausschlaggebend ist der Aufwand, der bei der Durchführung der Maßnahme entsteht. Benötigt die Leistung mehr Zeit als üblich, weil das Behandlungsgebiet für den Zahnarzt beispielsweise schwer erreichbar ist, dann ist eine Faktorenerhöhung gerechtfertigt. Auch wenn das Exkavieren besondere Umstände macht oder spezielles Instrumentarium zum Einsatz kommt, ist die Steigerung des Satzes bei der Pulpadevitalisierungzulässig.
GOZ-Positionen neben GOZ 2365-a
Erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, sehen Sie dort eine Aufstellung aller GOZ-Positionen und Gebühren pro Behandlungssitzung. Die Leistung nach Ziffer 2365-a kommt beispielsweise häufig neben folgenden GOZ-Positionen vor:
- GOZ 0080ff – Anästhesiemaßnahmen
- GOZ 0070 – „Vitalitätsprüfung eines Zahnes“
- GOZ 0110 – „Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops“
- GOZ 2040 – „Anlegen von Spanngummi“
- GOZ 2390 – „Trepanation eines Zahnes“
- GOZ 2050ff – Versorgung von Kavitäten mit Füllungen
- GOZ 2197 – „Adhäsive Befestigung“
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2365-a
Eine vergleichbare Leistung zu der Nummer 2365-a findet sich im BEMA-Katalog unter der Nummer 29 Dev: „Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn.“ Bewertet ist die BEMA-Position mit der Zahl 11.