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182a Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V persönlich oder fernmündlich

Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V persönlich oder fernmündlich

Der BEMA-Punkt 182a regelt die Abrechnung von konsiliarischen Erörterungen zwischen Zahnärzten und anderen Ärzten im Rahmen einer Kooperation gemäß § 119b Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs V. In der Praxis kommt dieser Leistungspunkt immer dann zum Tragen, wenn Zahnärzte und andere medizinische Fachkräfte gemeinsam Behandlungsstrategien besprechen, um eine optimal auf den Patienten abgestimmte Versorgung zu gewährleisten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff "Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten"?
Die konsiliarische Erörterung nach § 119b Abs. 1 SGB V ist ein wichtiger Bestandteil der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten. Dabei tauschen sich die behandelnden Ärzte und Zahnärzte persönlich oder fernmündlich über die Behandlung eines Patienten aus. Ziel ist es, die bestmögliche, ganzheitliche Versorgung des Patienten sicherzustellen.

Der Begriff "konsiliarisch" bezieht sich dabei auf ein Beratungsgespräch zwischen zwei oder mehr Fachärzten. Das Wort leitet sich vom lateinischen "consilium" ab, was so viel wie "Rat" oder "Beratung" bedeutet. Bei der konsiliarischen Erörterung nach § 119b SGB V geht es also um einen strukturierten fachlichen Austausch zwischen Ärzten und Zahnärzten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die konsiliarische Erörterung? Was umfasst der Begriff?

Für die konsiliarische Erörterung müssen beide Seiten, also Ärzte und Zahnärzte, in einem Kooperationsvertrag nach § 119b Abs. 1 SGB V zusammenarbeiten. Dieser Vertrag regelt den systematischen Austausch zu Behandlungsfragen zwischen den Vertragspartnern.

Der Austausch kann entweder persönlich in einem gemeinsamen Gespräch oder fernmündlich per Telefon erfolgen. Dabei werden die relevanten Befunde, Diagnosen, Therapievorschläge und der weitere Behandlungsverlauf besprochen. Durch den interdisziplinären Dialog können die Behandelnden ihre fachliche Expertise bündeln und die Versorgung des Patienten ganzheitlich abstimmen.

Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass die Patienten selbst von der strukturierten Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten profitieren. Oft ergeben sich durch den fachübergreifenden Austausch neue Perspektiven auf die Behandlung, die dem Patienten zugute kommen. So können zum Beispiel Risiken minimiert, Therapieoptionen optimiert und Fehler vermieden werden.

Welche Vorteile bringt die konsiliarische Erörterung?

Durch die konsiliarische Erörterung können Ärzte und Zahnärzte ihre jeweiligen Kompetenzen bündeln und so die bestmögliche, ganzheitliche Versorgung des Patienten sicherstellen. Der interdisziplinäre Austausch eröffnet neue Behandlungsperspektiven und hilft, Fehler zu vermeiden.

Für Patienten bedeutet das konkret:

  • Umfassende Betrachtung ihrer Gesamtsituation unter Einbeziehung medizinischer und zahnmedizinischer Aspekte
  • Höhere Behandlungsqualität durch Expertise aus zwei verschiedenen Fachrichtungen
  • Abwägung unterschiedlicher Therapieoptionen und Empfehlungen
  • Optimale Koordination und Abstimmung der Behandlung zwischen Ärzten und Zahnärzten
  • Insgesamt profitieren Patienten also in vielerlei Hinsicht von der konsiliarischen Erörterung, da sie eine ganzheitliche, sektorenübergreifende Versorgung ermöglicht.

Wann ist die konsiliarische Erörterung besonders sinnvoll?

Die konsiliarische Erörterung ist vor allem dann relevant, wenn bei einem Patienten Wechselwirkungen zwischen medizinischen und zahnmedizinischen Aspekten zu erwarten sind. Das kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Erkrankungen des Kausystems (z.B. Kiefergelenksbeschwerden, Zahnfehlstellungen)
  • Implantationen oder anderen kieferchirurgischen Eingriffen
  • Patienten mit Vorerkrankungen, die sich auf die Zahn- und Mundgesundheit auswirken können (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma)
  • In all diesen Fällen ist es wichtig, dass Ärzte und Zahnärzte eng zusammenarbeiten und ihre Expertise bündeln. Nur so kann eine ganzheitliche Betrachtung der Patientensituation erfolgen und die bestmögliche, aufeinander abgestimmte Behandlung gewährleistet werden.

Darüber hinaus kann die konsiliarische Erörterung auch sinnvoll sein, wenn bei einem Patienten komplexe oder schwierige Behandlungssituationen vorliegen. Durch den Austausch zwischen den Fachkräften können dann neue Lösungsansätze entwickelt und Risiken minimiert werden.

Welche Verfahrensschritte umfasst die konsiliarische Erörterung?

Der Ablauf der konsiliarischen Erörterung nach § 119b SGB V gliedert sich grob in folgende Schritte:

Initiierung des Konsiliargesprächs
Entweder der Arzt oder der Zahnarzt regt die konsiliarische Erörterung an, wenn sie für die Behandlung des Patienten erforderlich erscheint.

Vorbereitung des Konsiliargesprächs
Beide Seiten bereiten sich auf das Gespräch vor, indem sie die relevanten Patienteninformationen, Befunde und mögliche Behandlungsoptionen zusammenstellen.

Durchführung des Konsiliargesprächs
Das Gespräch findet entweder persönlich oder fernmündlich zwischen Arzt und Zahnarzt statt. Hier erfolgt der strukturierte fachliche Austausch und die Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Dokumentation des Konsiliargesprächs
Die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Konsiliargespräch werden schriftlich festgehalten und in die Patientenakte übernommen.

Information des Patienten
Der behandelnde Arzt oder Zahnarzt informiert den Patienten über die Ergebnisse des Konsiliargesprächs und die daraus resultierenden Behandlungsempfehlungen.
 

Durch diese systematische Vorgehensweise wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt und die Behandlung optimal aufeinander abgestimmt werden.

Fazit: 182a Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V persönlich oder fernmündlich

Die konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten und Zahnärzten ist ein wichtiger Baustein für die ganzheitliche Patientenversorgung. Durch den interdisziplinären Austausch können Behandlungsfehler vermieden, Therapieoptionen optimiert und die Gesamtbehandlung bestmöglich koordiniert werden.

Patienten profitieren in vielerlei Hinsicht von dieser strukturierten Zusammenarbeit: Sie erhalten eine umfassende, sektorenübergreifende Betrachtung ihrer Gesundheitssituation und können von der gebündelten Expertise verschiedener Fachrichtungen profitieren. Das zahlt sich nicht nur für die Behandlungsqualität, sondern auch für Ihre Gesundheit und Ihre Behandlungskosten aus.


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