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181b Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Telekonsils

Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Telekonsils

Die Gesundheit unserer Zähne ist ein wichtiger Bestandteil unseres allgemeinen Wohlbefindens. Daher ist es entscheidend, dass Patienten ihren Behandlungsplan vollständig verstehen und sich darauf verlassen können. Die konsiliarische Erörterung, auch Telekonsil genannt, ist ein wichtiges Instrument, um dies zu gewährleisten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 181b "Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Telekonsils"?

Der BEMA-Begriff 181b beschreibt eine konsiliarische Erörterung, bei der der behandelnde Zahnarzt den Fall mit anderen Zahnärzten oder Ärzten bespricht. Ziel ist es, eine zweite Meinung einzuholen und den Behandlungsplan gemeinsam zu erörtern. Hierbei können neue Erkenntnisse gewonnen und alternative Behandlungsmöglichkeiten identifiziert werden. Das Telekonsil ermöglicht dabei einen sicheren und effizienten Austausch zwischen den Fachkräften, unabhängig von deren räumlicher Entfernung.

Welche Voraussetzungen gibt es für das BEMA 181b und was umfasst der Begriff?

Für die Inanspruchnahme des BEMA 181b müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der behandelnde Zahnarzt den Wunsch oder die Notwendigkeit für eine konsiliarische Erörterung sehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine komplexe Behandlung geplant ist oder wenn der Zahnarzt unsicher ist, welche Therapie die beste für den Patienten wäre.

Der Ablauf einer konsiliarischen Erörterung nach BEMA 181b sieht wie folgt aus:

Der behandelnde Zahnarzt bereitet den Fall sorgfältig vor und stellt alle relevanten Informationen, wie Befunde, Röntgenbilder und den geplanten Behandlungsablauf, zusammen.
In einem virtuellen Treffen, dem sogenannten Telekonsil, erörtern der Zahnarzt und ein oder mehrere andere Zahnärzte oder Ärzte den Fall gemeinsam. Dabei können auch weitere Experten, wie Kieferchirurgen oder Oralmediziner, hinzugezogen werden.
In der Erörterung werden alle Aspekte des Behandlungsplans besprochen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Das Ziel ist es, die bestmögliche Versorgung für den Patienten zu finden.
Der behandelnde Zahnarzt informiert den Patienten anschließend über die Ergebnisse der konsiliarischen Erörterung und bespricht den finalen Behandlungsplan.

Darüber hinaus müssen auch organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Zahnarzt das Telekonsil über einen bestimmten Dienstanbieter durchführen und die Dokumentation des Konsils sorgfältig führen. Außerdem muss der Patient in die Durchführung des BEMA 181b einwilligen.

Der Begriff "BEMA 181b" bezeichnet den Abrechnungsposten für eine konsiliarische Erörterung in der zahnärztlichen Versorgung. Dabei handelt es sich um eine Leistung, die über die allgemeinen zahnärztlichen Behandlungen hinausgeht und der Qualitätssicherung und Optimierung der Patientenversorgung dient. Die Kosten für das Telekonsil können vom Patienten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Grundsätzlich bietet das BEMA 181b die Möglichkeit, komplexe Fälle interdisziplinär zu besprechen und so eine umfassende und optimale Behandlung für den Patienten zu gewährleisten. Durch den Austausch mit anderen Experten können mögliche Risiken frühzeitig erkannt und Behandlungsalternativen sorgfältig abgewogen werden. Für den Patienten bedeutet dies eine noch höhere Sicherheit und Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung.

Welche Vorteile bringt das BEMA 181b "Konsiliarische Erörterung"?

Die konsiliarische Erörterung nach BEMA 181b bietet für Patienten zahlreiche Vorteile. Durch den Austausch zwischen mehreren Fachkräften kann der Behandlungsplan ganzheitlich und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. So können neue Erkenntnisse gewonnen und alternative Behandlungsmöglichkeiten identifiziert werden, die dem Patienten letztendlich eine optimale Versorgung garantieren.

Außerdem ermöglicht das Telekonsil einen effizienten und zeitnahen Austausch zwischen den beteiligten Ärzten und Zahnärzten. So können Entscheidungen schnell getroffen und der Behandlungsprozess beschleunigt werden. Für den Patienten bedeutet das eine kürzere Wartezeit und eine zügigere Umsetzung der Therapie.

Nicht zuletzt kann die konsiliarische Erörterung auch dazu beitragen, Kosten für den Patienten zu sparen. Durch die Einholung einer zweiten Meinung können teure Fehleinschätzungen oder unnötige Behandlungen vermieden werden.

Für wen ist das BEMA 181b "Konsiliarische Erörterung" geeignet bzw. notwendig?

Die konsiliarische Erörterung nach BEMA 181b ist für alle Patienten geeignet, die eine umfassende, ganzheitliche Behandlung ihrer Zahn- und Mundgesundheit wünschen. Insbesondere bei komplexen Behandlungen, wie aufwendigen Zahnersatzlösungen oder kieferchirurgischen Eingriffen, kann das Telekonsil sehr hilfreich sein.

Auch Patienten, die unsicher sind, ob die empfohlene Behandlung wirklich die beste Lösung für sie ist, profitieren von der konsiliarischen Erörterung. Sie erhalten so eine zweite, unabhängige Meinung und können gemeinsam mit ihrem Zahnarzt den optimalen Behandlungsplan finden.

Darüber hinaus kann das BEMA 181b für Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren sinnvoll sein. Beispielsweise wenn der Patient eine Immunschwäche aufweist, chronische Erkrankungen hat oder vor einer Krebsbehandlung steht. In solchen Fällen kann das Telekonsil helfen, mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und die Behandlung entsprechend anzupassen.

Auch Patienten mit komplexen Kieferfehlstellungen oder schwierigen Zahnstellungen können von der interdisziplinären Beratung profitieren. Hier können Experten, wie Kieferorthopäden oder Oralchirurgen, wertvolle Impulse für die Behandlungsplanung geben.

BEMA 181b ist also für alle Patienten geeignet, bei denen eine umfassende, sorgfältige Planung und Abstimmung der Behandlung notwendig oder wünschenswert ist. Es dient der Qualitätssicherung und kann dazu beitragen, das bestmögliche Behandlungsergebnis für den Patienten zu erreichen.

Fazit: 181b Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Telekonsils

Die konsiliarische Erörterung nach BEMA 181b ist ein wichtiges Instrument, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten bestmöglich zu fördern. Durch den Austausch zwischen mehreren Fachkräften können neue Erkenntnisse gewonnen und alternative Behandlungsmöglichkeiten identifiziert werden. So erhalten Patienten eine ganzheitliche, auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung.


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