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Ä925b Röntgen, bis fünf Aufnahmen

Röntgen, bis fünf Aufnahmen

Der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) ist ein wichtiges Regelwerk, das die Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen zwischen Zahnärzten und Krankenkassen regelt. Ein Posten, der häufig Fragen aufwirft, ist Ä925b - "Röntgen, bis fünf Aufnahmen". In diesem ausführlichen Artikel erklären wir Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie von dieser Leistung profitieren können.

Was bedeutet der BEMA-Begriff Ä925b?

Ä925b steht für "Röntgen, bis fünf Aufnahmen" und ist ein Posten im BEMA-Katalog. Dabei handelt es sich um eine zahnärztliche Leistung, bei der bis zu fünf Röntgenaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der genauen Untersuchung und Beurteilung des Zustands der Zähne, des Kieferknochens und des Zahnhalteapparats.

Die Leistung Ä925b kann vom Zahnarzt abgerechnet werden, wenn er im Zuge einer Behandlung oder Untersuchung solche Röntgenaufnahmen anfertigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Einzel-, Übersichts- oder Panoramaaufnahmen handelt - entscheidend ist, dass nicht mehr als fünf Aufnahmen angefertigt werden.

Welche Begriffe kommen im Kontext von Ä925b vor?

Um die Leistung Ä925b richtig einordnen zu können, ist es wichtig, einige Fachbegriffe zu kennen:

Röntgenaufnahme: Bei einer Röntgenaufnahme werden die Strukturen im Mund- und Kieferbereich mithilfe von Röntgenstrahlen abgebildet. So können Zahnärzte Erkrankungen oder Verletzungen frühzeitig erkennen.
Einzelaufnahme: Eine Einzelaufnahme zeigt nur einen einzelnen Zahn oder einen kleinen Bereich im Mund. Sie dient der genauen Untersuchung einer bestimmten Region.
Übersichtsaufnahme: Eine Übersichtsaufnahme erfasst mehrere Zähne oder einen größeren Bereich im Mund- und Kieferbereich. So können Zahnärzte einen Überblick über den Gesamtzustand gewinnen.
Panoramaaufnahme: Bei einer Panoramaaufnahme wird der gesamte Mund- und Kieferbereich auf einem Röntgenbild abgebildet. Sie gibt dem Zahnarzt einen umfassenden Überblick über den Zustand aller Zähne.

Welche Voraussetzungen gibt es für Ä925b?

Damit der Zahnarzt die Leistung Ä925b abrechnen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Patient muss in die Röntgenaufnahmen einwilligen. Dafür muss er ausführlich über Sinn und Zweck der Untersuchung aufgeklärt werden.
Der Zahnarzt muss das Röntgengerät und die entsprechende Schutzausrüstung vorhalten, um die Aufnahmen fachgerecht und sicher durchführen zu können.
Die Zähne und der Zahnhalteapparat des Patienten müssen eine Untersuchung mittels Röntgen notwendig machen. Der Zahnarzt muss den medizinischen Bedarf für die Aufnahmen nachweisen können.
Es dürfen maximal fünf Röntgenaufnahmen angefertigt werden. Sind mehr Aufnahmen notwendig, müssen diese über einen anderen BEMA-Posten abgerechnet werden.

Was umfasst der Begriff Ä925b?

Die Leistung Ä925b umfasst die Anfertigung von bis zu fünf Röntgenaufnahmen im Mund- und Kieferbereich. Dazu gehören:

  • Einzelaufnahmen einzelner Zähne
  • Übersichtsaufnahmen mehrerer Zähne
  • Panoramaaufnahmen des gesamten Gebisses

    Der Zahnarzt kann diese Aufnahmen je nach Befund und Behandlungsplanung auswählen. Wichtig ist, dass er die medizinische Notwendigkeit für die Aufnahmen begründen und dokumentieren kann.

Bei der Abrechnung der Ä925b-Leistung sind auch Zuschläge möglich, etwa wenn:

  • die Aufnahmen in Narkose oder Sedierung erfolgen müssen
  • besondere Techniken wie digitale Volumentomografie zum Einsatz kommen
  • die Aufnahmen aufgrund erschwerter Bedingungen (z.B. bei Kindern) angefertigt werden müssen
  • Der Zahnarzt muss diese Zuschläge separat abrechnen.

Welche Vorteile bringt Ä925b?

Die Leistung Ä925b bietet Patienten einige Vorteile:

Genauere Diagnose: Durch die Röntgenaufnahmen können Zahnärzte den Zustand der Zähne, des Kieferknochens und des Zahnhalteapparats sehr genau beurteilen. So lassen sich Erkrankungen oder Verletzungen frühzeitig erkennen und gezielt behandeln.

Bessere Behandlungsplanung: Anhand der Röntgenbilder können Zahnärzte die Behandlung optimal planen. Sie können entscheiden, welche Therapie am sinnvollsten ist und welche Materialien oder Methoden zum Einsatz kommen.

Kosteneinsparung: Da die Kosten für bis zu fünf Röntgenaufnahmen über Ä925b abgerechnet werden können, sparen Patienten Geld im Vergleich zu einer Einzelabrechnung der Aufnahmen.

Höhere Sicherheit: Röntgenaufnahmen werden unter strenger Einhaltung des Strahlenschutzes angefertigt. So ist die Strahlenbelastung für Patienten sehr gering.

Für wen ist Ä925b geeignet bzw. notwendig?

Die Leistung Ä925b ist für alle Patienten geeignet, bei denen der Zahnarzt aus medizinischen Gründen Röntgenaufnahmen für die Diagnose oder Behandlungsplanung für notwendig hält. Dies kann der Fall sein bei:

Verdacht auf Karies, Entzündungen oder andere Erkrankungen der Zähne
Planung von Zahnextraktionen, Füllungen, Kronen oder anderen Eingriffen
Kontrolle nach bereits erfolgten Behandlungen
Abklärung von Verletzungen oder Unfallfolgen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich
Wichtig ist, dass der Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit der Röntgenaufnahmen gegenüber dem Patienten begründen und dokumentieren kann.

Fazit: Ä925b Röntgen, bis fünf Aufnahmen

Die Leistung Ä925b "Röntgen, bis fünf Aufnahmen" ist ein wichtiger Posten im BEMA-Katalog, der Patienten den Zugang zu hochwertiger zahnmedizinischer Diagnostik erleichtert. Dank der Röntgenaufnahmen können Zahnärzte Erkrankungen frühzeitig erkennen und eine optimale Behandlung planen.

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