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Ä925a Röntgen, bis zwei Aufnahmen

Röntgen, bis zwei Aufnahmen

Der BEMA-Begriff Ä925a "Röntgen, bis zwei Aufnahmen" ist ein wichtiger Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Er regelt, unter welchen Voraussetzungen der Zahnarzt im Rahmen einer Behandlung bis zu zwei Röntgenaufnahmen abrechnen kann. Röntgenaufnahmen sind für die Diagnostik und Therapieplanung in der Zahnmedizin unerlässlich. Mit dem richtigen Einsatz von Röntgen können Zahnärzte Erkrankungen frühzeitig erkennen und geeignete Behandlungsschritte einleiten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff Ä925a?

Ä925a bezeichnet die Leistung "Röntgen, bis zwei Aufnahmen" im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Dieser BEMA-Punkt ermöglicht es Zahnärzten, im Rahmen einer Behandlung bis zu zwei Röntgenaufnahmen abzurechnen. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass sie im Falle einer zahnmedizinischen Behandlung in der Regel keine zusätzlichen Kosten für diese Röntgenaufnahmen tragen müssen. Die Röntgenbilder dienen dem Zahnarzt zur genauen Diagnose und Planung der weiteren Therapie.

Welche Begriffe kommen im Kontext von Ä925a vor?

Um den BEMA-Begriff Ä925a zu verstehen, ist es wichtig, einige medizinische Fachbegriffe zu kennen. 
Röntgenaufnahme: Bei einer Röntgenaufnahme wird mittels Röntgenstrahlung ein Bild der Zähne und des Zahnhalteapparats erzeugt. Dieses Bild gibt dem Zahnarzt wichtige Informationen über den Zustand der Zähne, Kieferknochen und Weichgewebe.

Zahnfilm: Zahnfilme sind spezielle röntgendurchlässige Folien, auf denen die Röntgenaufnahmen gemacht werden. Sie ermöglichen eine hochauflösende Darstellung der Mundstrukturen.

Digitale Röntgenaufnahme: Moderne Zahnarztpraxen nutzen zunehmend digitale Röntgentechnologie. Dabei werden die Röntgenbilder direkt in ein Computerprogramm übertragen und können am Bildschirm betrachtet werden.

Orthopantomogramm (OPG): Ein OPG ist eine Panoramaaufnahme des gesamten Mund- und Kieferbereichs. Es zeigt alle Zähne, Kieferknochen und Kiefergelenke in einer Aufnahme.

Welche Voraussetzungen gibt es für Ä925a?

Damit der Zahnarzt den BEMA-Punkt Ä925a abrechnen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Medizinische Notwendigkeit: Die Röntgenaufnahmen müssen für die Diagnostik oder Behandlungsplanung medizinisch erforderlich sein. Der Zahnarzt muss den Bedarf begründen können.
Mundgesundheit: Der Patient muss sich in einem Zustand befinden, bei dem Röntgenaufnahmen medizinisch vertretbar sind. Bei schlechter Mundgesundheit mit vielen Entzündungen könnte die Strahlenbelastung zu hoch sein.
Einwilligung des Patienten: Der Patient muss in die Durchführung der Röntgenaufnahmen einwilligen. Dabei muss er über Risiken und Nutzen aufgeklärt werden.
Limit von zwei Aufnahmen: Laut BEMA-Vorgabe sind maximal zwei Röntgenaufnahmen pro Behandlungsfall abrechenbar. Weitere Aufnahmen müssen gesondert begründet werden.

Was umfasst der Begriff Ä925a?

Der BEMA-Punkt Ä925a umfasst die Erstellung von bis zu zwei intraoralen Zahnfilmaufnahmen oder einer Panoramaschichtaufnahme (Orthopantomogramm, OPG).

Intraoralen Zahnfilmaufnahmen werden direkt im Mund des Patienten angefertigt und zeigen detailliert einzelne Zähne oder Zahngruppen. Das Orthopantomogramm (OPG) ist eine Übersichtsaufnahme des gesamten Kiefers.

Je nach Befund und Behandlungsplanung entscheidet der Zahnarzt, welche Art von Röntgenaufnahme sinnvoll ist. In manchen Fällen können auch beide Varianten erforderlich sein, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

Die Röntgenaufnahmen können entweder analog auf Zahnfilmen oder digital aufgezeichnet werden. In modernen Zahnarztpraxen kommen häufig digitale Röntgensysteme zum Einsatz, bei denen die Bilder direkt in den Praxiscomputer übertragen werden.

Insgesamt umfasst der BEMA-Punkt Ä925a also die Erstellung von bis zu zwei intraoralen Zahnfilmaufnahmen oder einer Panoramaschichtaufnahme des Kiefers, je nach medizinischer Indikation. Die Aufnahmen dienen der genauen Diagnostik und Planung der Behandlung durch den Zahnarzt.

Welche Vorteile bringt Ä925a?

Der BEMA-Punkt Ä925a "Röntgen, bis zwei Aufnahmen" bietet sowohl für Ärzte und Fachkräfte als auch für Patienten mehrere Vorteile

Verbesserte Diagnostik: Durch die Röntgenaufnahmen kann der Zahnarzt Erkrankungen, Verletzungen oder andere Auffälligkeiten frühzeitig erkennen. So lassen sich Behandlungen oft schonender und zielgerichteter durchführen.
Optimierte Behandlungsplanung: Mit den Röntgenbildern kann der Zahnarzt den individuellen Behandlungsplan genau an den Befund anpassen. Das erhöht die Erfolgsaussichten der Therapie.
Kosteneinsparung: Da die Kosten für die Röntgenaufnahmen von den Krankenkassen übernommen werden, müssen Patienten dafür in der Regel keine zusätzlichen Kosten tragen.
Geringere Strahlenbelastung: Moderne digitale Röntgentechnik ermöglicht sehr präzise Aufnahmen mit deutlich reduzierter Strahlendosis im Vergleich zu früher.

Für wen ist Ä925a geeignet bzw. notwendig?

Der BEMA-Punkt Ä925a "Röntgen, bis zwei Aufnahmen" kommt für alle Patientinnen und Patienten in Frage, die eine zahnmedizinische Behandlung benötigen. Röntgenaufnahmen sind in den meisten Fällen notwendig, um Erkrankungen zu diagnostizieren und die Behandlung optimal zu planen.

Ob und wie viele Röntgenaufnahmen im Rahmen einer Behandlung durchgeführt werden, entscheidet der behandelnde Zahnarzt. Er beurteilt anhand des individuellen Befunds, welche bildgebenden Verfahren sinnvoll sind. Dabei orientiert er sich an den Vorgaben des BEMA Punkts Ä925a Röntgen, bis zwei Aufnahmen

Fazit: Ä925a Röntgen, bis zwei Aufnahmen

Der BEMA-Punkt Ä925a "Röntgen, bis zwei Aufnahmen" ist ein wichtiger Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Er ermöglicht es Zahnärzten, im Rahmen einer Behandlung bis zu zwei Röntgenaufnahmen abzurechnen, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür zusätzliche Kosten tragen müssen.

Röntgenaufnahmen sind für die Diagnostik und Behandlungsplanung essenziell. Sie helfen Zahnärzten, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und die Therapie individuell an den Befund anzupassen. Moderne digitale Röntgentechnik sorgt dabei für eine deutlich reduzierte Strahlendosis.


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