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Mo – Do 9:00 – 17:00 Uhr, Fr 9:00 – 12:00 Uhr

Wir sind Bundesgerichtshof-Sieger.

Also, das kann nun wirklich nicht jeder von sich behaupten. Aber, wie kam es dazu?

Als wir 2005 das Auktionsportal für Zahnersatz starteten konnten wir unser Glück kaum fassen: Überall zufriedene Patienten und gesetzliche Krankenkassen, die uns unterstützten. Jubel, Trubel, Heiterkeit.

Aber Moment mal, wenn auf der einen Seite Patienten Geld sparen, dann verdienen auf der anderen Seite Zahnärzte weniger. Damit war der Streit vorprogrammiert. Die Zahnärzteschaft würde das natürlich so nie zugeben, aber lesen Sie selbst....

1988

Ursprung der Idee.

Der spätere Gründer der 2ten-ZahnarztMeinung, Holger Lehmann, braucht schon im Alter von 17 Jahren eine Brücke.

Er vergleicht 2 Angebote und sieht, dass ein Zahnarzt 1.000 DM verlangt und der andere nur 750 DM - und das bei der gleichen Arbeit.

Er kann zu dieser Zeit mit der gemachten Erfahrung noch nichts anfangen - aber die Idee lässt ihn nicht mehr los.

2004

Gründung

Holger Lehmann kündigt seinen Job, verkauft sein Auto und steckt all` sein Geld in die Idee, einen Marktplatz fĂĽr ZahnarztLeistungen im Internet zu betreiben.

2005

Am 1. Januar 2005 geht´s online.

Die ersten Heil- und Kostenpläne stellt er selbst ein, um den Menschen zu zeigen, wie seine Idee funktioniert. Schon bald werden echte Heil- und Kostenpläne auf der Plattform auktioniert.

Die Euphorie war groĂź. Krankenkassen unterstützen das Auktionsportal und einige innovative Zahnärzte machen auch gleich mit.

2006

Der Zorn der Zahnärzteschaft zieht auf.

Die Zahnärzte Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reisig, die auch die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern sind, verklagen die 2te-ZahnarztMeinung, um dem Preisdumping im Internet ein Ende zu setzen.

Sie möchten damit Patienten vor minderer Qualität schützen. Um die Sorge um das eigene Einkommen ging es natürlich nie...

2007

Das Landgericht MĂĽnchen gibt den Zahnärzten recht.

Urteil: Die 2te-ZahnarztMeinung stiftet Zahnärzte zum VerstoĂź gegen deren Berufsrecht an. Unter anderem: Missachtung der Gebührenordung.

Berufung wird einglegt. Urteil wird nicht rechtskräftig.

2008

Erneute Niederlage beim Oberlandesgericht.

Das Urteil aus der erstern Instanz wurde bestätigt. Revision zum Bundesgerichtshof wird nicht zugelassen. Es scheint zu Ende zu gehen.

Durch die unsichere Rechtslage zogen sich Krankenkassen und teilnehmende Zahnärzte vom Auktionsportal zurück.

Damit hätte die Zahnärzteschaft beinahe schon hier ihr Ziel erreicht, denn Lehmann ging langsam aber sicher das Geld aus.

2009

Nicht-Zulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) wird angenommen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Es geht weiter.

2010

Der BGH entscheidet zu Gunsten der 2ten-ZahnarztMeinung.

Er stellt fest, dass die 2te-ZahnarztMeinung rechtens und im Sinne der Patienten ist.

bis heute...

Im Mittelpunkt steht der Patient.

Wir sorgen für Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit, damit Patienten eine freie und bewusste Entscheidung bei der Zahnarztwahl treffen können.