Beratung eines Kranken, auch fernmĂĽndlich
Definition: "Beratung eines Kranken, auch fernmĂĽndlich".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
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