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03 Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde

Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde

In der Zahnmedizin ist es nicht immer möglich, alle Behandlungen während der regulären Sprechstundenzeiten durchzuführen. Manchmal sind zusätzliche Termine außerhalb der Praxisöffnungszeiten erforderlich, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Der BEMA-Begriff "Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde" regelt die Vergütung solcher Termine, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden.

Was bedeutet der BEMA-Begriff “03 Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde”?

Der BEMA, also der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen, ist ein bundesweit gültiges Abrechnungssystem für zahnärztliche Behandlungen, das von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) herausgegeben wird. Es legt fest, welche Leistungen Zahnärzte abrechnen können und wie diese bewertet werden.

Der spezifische BEMA-Begriff "Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde" bezieht sich auf Termine, die der Zahnarzt außerhalb der regulären Öffnungszeiten seiner Praxis anbietet. Dazu zählen beispielsweise Abendtermine, Wochenendbehandlungen oder Notfalltermine. Dieser Zuschlag soll den erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand abgelten, der mit Behandlungen außerhalb der Regelöffnungszeiten verbunden ist.

Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?

Der Ablauf einer Behandlung, die unter den BEMA-Begriff "Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde" fällt, gestaltet sich wie folgt:

1. Terminvereinbarung: Patienten, die eine zahnärztliche Behandlung außerhalb der regulären Öffnungszeiten benötigen, vereinbaren einen individuellen Termin mit der Praxis. Dies kann zum Beispiel aufgrund eines Zahnnotfalls, wie einem Zahnbruch oder starken Schmerzen, erforderlich sein. Aber auch Patienten, die aus beruflichen Gründen tagsüber keine Zeit für einen Praxisbesuch haben, nutzen gerne die Möglichkeit von Abendterminen.
 

2. Vorbereitung des Behandlungsraums: Der Zahnarzt oder das Praxisteam bereitet den Behandlungsraum für den Termin außerhalb der Sprechstunde vor. Dazu gehört neben der Sterilisation des Materials auch die Bereitstellung aller benötigten Instrumente und Materialien. Zudem muss ein Mitarbeiter, in der Regel eine zahnmedizinische Fachangestellte, anwesend sein, um den Zahnarzt zu unterstützen.
 

3. Durchführung der Behandlung: Der Zahnarzt führt die notwendige Behandlung durch. Je nach Art der Behandlung kann dies von einer einfachen Füllung bis hin zu einer aufwendigen Zahnkrone reichen. Dabei achtet er besonders darauf, die Behandlung so effizient wie möglich durchzuführen, um den Patienten nicht unnötig lange von seinen üblichen Abendaktivitäten fernzuhalten.
 

4. Dokumentation und Abrechnung: Im Anschluss an die Behandlung dokumentiert der Zahnarzt die durchgeführten Maßnahmen sorgfältig in der Patientenakte. Zudem stellt er die Rechnung für den Patienten aus, wobei er den BEMA-Zuschlag für die Leistung außerhalb der Sprechstunde berücksichtigt.

Bei der Abrechnung der Behandlung kommen verschiedene BEMA-Positionen zum Tragen. Neben dem Zuschlag für die Leistung außerhalb der Sprechstunde werden die eigentlichen Behandlungsleistungen entsprechend dem BEMA-Katalog abgerechnet. Der Zuschlag wird in der Regel als prozentualer Aufschlag auf die Behandlungskosten erhoben.

Die Höhe des Zuschlags ist im BEMA-Katalog genau definiert. Er beträgt in der Regel 25% der Behandlungskosten, kann aber je nach Art der Leistung auch höher ausfallen. So wird beispielsweise für einen Notfalltermin in der Nacht ein Zuschlag von 50% auf die Behandlungskosten erhoben.

Welche Vorteile bringt der Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde?

Der BEMA-Begriff "Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde" bringt sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte wichtige Vorteile.

Für Patienten ermöglicht er den Zugang zu zahnärztlichen Behandlungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Dies ist insbesondere in Notfällen oder für Berufstätige mit wenig zeitlicher Flexibilität während des Tages von großer Bedeutung. Ohne diesen Zuschlag wären solche Termine für viele Patienten nicht möglich oder deutlich erschwert.

Für Zahnärzte stellt der Zuschlag einen Ausgleich für den erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand dar. Schließlich müssen für Termine außerhalb der Sprechstunde zusätzliches Personal, Materialien und Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Der Zuschlag ermöglicht es den Praxen, diese Mehrkosten zu decken und somit ein breites Angebot an Terminen außerhalb der Regelöffnungszeiten aufrechtzuerhalten.

Der Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde trägt dazu bei, die zahnärztliche Versorgung für Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Praxen zu sichern. Er ist somit ein wichtiger Bestandteil des gesamten BEMA-Systems.

Für wen ist der Zuschlag möglich?

Der BEMA-Begriff "Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde" ist für alle Patienten geeignet, die aus verschiedenen Gründen eine zahnärztliche Behandlung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten in Anspruch nehmen müssen.

Dazu gehören zum einen Patienten mit akuten Zahnnotfällen, wie Zahnschmerzen, Zahnbrüchen oder Verletzungen im Mundbereich. Für diese Patienten ist es oft unerlässlich, so schnell wie möglich einen Behandlungstermin zu bekommen, auch wenn die Praxis gerade geschlossen hat.

Zum anderen nutzen auch berufstätige Patienten, die tagsüber keine Zeit für einen Praxisbesuch haben, gerne die Möglichkeit von Abendterminen oder Wochenendsprechstunden. Für sie ist der BEMA-Zuschlag notwendig, um eine umfassende zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Insgesamt profitieren somit alle Patienten, die aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen auf Behandlungstermine außerhalb der Regelöffnungszeiten angewiesen sind, von diesem BEMA-Begriff.

Fazit: 03 Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde

Der BEMA-Begriff "Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde" ist ein wichtiger Baustein, um Patienten eine umfassende zahnärztliche Versorgung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu ermöglichen. Er trägt dazu bei, dass Zahnärzte die erhöhten Kosten für solche Termine abrechnen und somit ein entsprechendes Angebot aufrechterhalten können.

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BEMA-Ziffern
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