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Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

Der BEMA-Begriff 152b beschreibt eine wichtige zahnmedizinische Leistung, bei der ein Zahnarzt im Rahmen eines Besuchs bei einem Patienten auch weitere Versicherte in derselben Einrichtung untersuchen und beraten kann. Dies kann in manchen Fällen sinnvoll und von Vorteil sein. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau unter dieser Leistung zu verstehen ist, welche Schritte sie umfasst und für wen sie geeignet ist.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 152b?

Der BEMA-Begriff 152b steht für "Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung". Das bedeutet, dass ein Zahnarzt im Rahmen eines Besuchs bei einem Patienten auch weitere Versicherte, also beispielsweise Familienmitglieder, die sich in derselben Praxis befinden, untersuchen und beraten kann.

Diese Leistung nach BEMA 152b muss dabei zeitlich direkt im Anschluss an eine andere zahnmedizinische Leistung nach BEMA 151 erfolgen. Somit kann der Zahnarzt bei einem Behandlungsbesuch gleich mehrere Patienten in einem Durchgang untersuchen und beraten, ohne dass für jeden Patienten ein separater Termin erforderlich wäre.

Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?

Der Ablauf einer Leistung nach BEMA 152b gestaltet sich wie folgt:

Behandlung des Hauptpatienten nach BEMA 151: Zunächst führt der Zahnarzt eine reguläre Behandlung bei einem Patienten durch. Dies kann beispielsweise eine Zahnfüllung, eine Zahnreinigung oder eine andere zahnmedizinische Maßnahme sein.

Anwesenheit weiterer Versicherter: Während der Behandlung des Hauptpatienten befinden sich weitere Versicherte, wie z.B. Familienmitglieder, in der Praxis. Diese können entweder als Begleitpersonen anwesend sein oder selbst ein Behandlungsbedürfnis haben.

Untersuchung der weiteren Versicherten: Nachdem die Behandlung des Hauptpatienten abgeschlossen ist, untersucht der Zahnarzt die anwesenden weiteren Versicherten. Dabei führt er eine eingehende Untersuchung durch, um den Zustand der Zähne, des Zahnfleischs und der Mundgesundheit zu beurteilen.

Beratung und Erstellung eines Behandlungsplans: Basierend auf der Untersuchung berät der Zahnarzt die weiteren Versicherten zu möglichen Behandlungsbedarfen und -möglichkeiten. Gemeinsam mit den Patienten wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der die nötigen Maßnahmen aufzeigt.

Dokumentation und Abrechnung: Der Zahnarzt dokumentiert die durchgeführte Untersuchung und Beratung sorgfältig in der Patientenakte. Die Leistung nach BEMA 152b kann dann separat von der Hauptbehandlung nach BEMA 151 abgerechnet werden. Bei der Untersuchung und Beratung der weiteren Versicherten achtet der Zahnarzt stets darauf, dass diese in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Hauptbehandlung nach BEMA 151 erfolgt. Das heißt, die Zusatzleistung muss direkt im Anschluss an die erste Behandlung durchgeführt werden.

Wichtig ist auch, dass der Zahnarzt bei der Leistung nach BEMA 152b eine eingehende, ganzheitliche Untersuchung vornimmt. Er muss also nicht nur einen oberflächlichen Check, sondern eine umfassende Begutachtung des Zahn- und Mundstatus vornehmen. Ebenso muss er eine ausführliche Beratung zu möglichen Behandlungsbedarfen durchführen.

Durch diese grĂĽndliche Vorgehensweise kann der Zahnarzt frĂĽhzeitig Probleme erkennen und den Patienten gezielt beraten. So lassen sich viele Komplikationen oder aufwendige Behandlungen in der Zukunft vermeiden.

Welche Vorteile bringt die Leistung nach BEMA 152b?

Die Leistung nach BEMA 152b bietet sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte einige Vorteile:

FĂĽr Patienten:

  • Bequemere und zeitsparende Abwicklung: Anstatt fĂĽr jeden Familienmitglied einen separaten Termin ausmachen zu mĂĽssen, können mehrere Personen in einem Besuch untersucht werden.
  • Ganzheitliche Betrachtung der Mundgesundheit: Der Zahnarzt kann den Gesamtzustand aller anwesenden Familienmitglieder beurteilen und frĂĽhzeitig Probleme erkennen.
  • Individuelle Behandlungsempfehlungen: Jeder Patient erhält einen auf seine BedĂĽrfnisse zugeschnittenen Behandlungsplan.
  • Kosteneinsparungen: Durch die Zusammenlegung mehrerer Untersuchungen können Kosten gespart werden.
     

Für Zahnärzte:

  • Effizientere Terminplanung und Auslastung: Mehrere Patienten können in einem Behandlungsblock versorgt werden.
  • Verbessertes Gesamtbild der Mundgesundheit: Der Zahnarzt erhält einen umfassenderen Einblick in die Situation einer ganzen Familie.
  • Möglichkeit zur FrĂĽherkennung: Probleme können oft schon in einem frĂĽhen Stadium erkannt und behandelt werden.
  • Stärkere Bindung der Patienten: Durch die ganzheitliche Betreuung fĂĽhlen sich Patienten gut betreut. 

FĂĽr wen ist die Leistung nach BEMA 152b geeignet bzw. notwendig?

Die Leistung nach BEMA 152b ist für all jene Patienten geeignet, die sich gemeinsam mit weiteren Versicherten, wie beispielsweise Familienmitgliedern, in einer Zahnarztpraxis befinden. Dies kann der Fall sein, wenn Eltern ihre Kinder zu einer Behandlung mitbringen oder wenn Ehepartner oder andere Angehörige eine Behandlung begleiten.

In solchen Situationen kann der Zahnarzt die Leistung nach BEMA 152b in Anspruch nehmen und die anwesenden Personen zusätzlich zur Hauptbehandlung untersuchen und beraten. Besonders sinnvoll ist dies, wenn bei den Begleitpersonen bereits ein konkreter Verdacht auf Zahnprobleme besteht oder wenn eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ansteht.

Fazit: BEMA 152b

Die Leistung nach BEMA 152b bietet Patienten und Zahnärzten viele Vorteile. Patienten profitieren von einer bequemeren und kostengünstigeren Abwicklung, während Zahnärzte ihre Praxisabläufe effizienter gestalten und ein ganzheitliches Bild der Mundgesundheit einer Familie erhalten können.

 

Ob diese Leistung fĂĽr Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie sich regelmäßig gemeinsam mit weiteren Versicherten in einer Zahnarztpraxis befinden. Zögern Sie nicht, Ihren Zahnarzt darauf anzusprechen - so können Sie von den Vorteilen dieser praktischen Zusatzleistung profitieren und gleichzeitig Kosten sparen. Nutzen Sie unsere Zweite Zahnarztmeinung Auktionsplattform, um das beste Angebot zu erhalten! 

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