Besuch eines Versicherten in einer Einrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmĂ€Ăiger TĂ€tigkeit in der Einrichtung einschlieĂlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V
Der BEMA-Begriff "153a Besuch eines Versicherten in einer Einrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmĂ€Ăiger TĂ€tigkeit in der Einrichtung einschlieĂlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V" beschreibt eine spezielle Leistung, die ZahnĂ€rzte in Deutschland im Rahmen der vertragszahnĂ€rztlichen Versorgung erbringen können. Dieser Artikel erklĂ€rt detailliert, was dieser BEMA-Begriff bedeutet, welche Schritte darin enthalten sind, welche Vorteile er bietet und fĂŒr wen er relevant sein kann.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 153a?
Der BEMA-Begriff 153a beschreibt einen Besuch eines gesetzlich Krankenversicherten in einer zahnÀrztlichen Einrichtung ohne vorherigen Kooperationsvertrag nach § 119b Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Hierbei handelt es sich um einen regulÀren Behandlungsbesuch, der zu vorher vereinbarten Zeiten stattfindet und in dem der Zahnarzt eine eingehende Untersuchung des Patienten vornimmt und umfassend berÀt.
Im Unterschied zu einem Besuch aufgrund eines Kooperationsvertrags nach § 119b SGB V, bei dem der Zahnarzt eine speziell vereinbarte Leistung erbringt, handelt es sich bei diesem BEMA-Begriff um eine ganz regulĂ€re zahnĂ€rztliche Versorgung. Der Zahnarzt fĂŒhrt dabei eine sorgfĂ€ltige Untersuchung des Patienten durch, bespricht die Befunde und mögliche Behandlungsoptionen ausfĂŒhrlich mit ihm und erstellt einen individuellen Behandlungsplan.
Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?
Der Ablauf eines Besuchs gemÀà BEMA-Begriff 153a gliedert sich in mehrere Schritte:
Terminvereinbarung: Der Patient vereinbart einen Behandlungstermin mit der zahnÀrztlichen Einrichtung zu vorher abgestimmten Zeiten. Dabei kann es sich um eine Routineuntersuchung, eine Folgebehandlung oder eine spezielle Beratung handeln.
Vorbereitung des Patienten: Bei Eintreffen in der Praxis wird der Patient von einem zahnmedizinischen Assistenten empfangen. Dieser erfasst zunÀchst die persönlichen Daten des Patienten, klÀrt offene Fragen und bereitet den Behandlungsraum vor.
- Eingehende Untersuchung: Der Zahnarzt fĂŒhrt dann eine sorgfĂ€ltige Untersuchung des gesamten Zahn-, Mund- und Kieferbereichs durch. Dazu gehören:
- Inspektion der Mundhöhle und ZÀhne
- Abtasten von ZĂ€hnen, Kiefer und Weichgewebe
- Anfertigung von Röntgenaufnahmen, falls erforderlich
- ĂberprĂŒfung des Zahnfleischzustands
- Beurteilung des Kauapparats und der Kiefergelenke
Befunderhebung und Diagnose: Basierend auf den Untersuchungsergebnissen erstellt der Zahnarzt eine detaillierte Befunderhebung. Dabei beurteilt er den aktuellen Zustand der ZÀhne, des Zahnfleisches und der umliegenden Strukturen. Etwaige Erkrankungen, SchÀdigungen oder Fehlstellungen werden diagnostiziert.
Behandlungsplanung: Anhand des Befunds erarbeitet der Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten einen individuellen Behandlungsplan. Dieser umfasst mögliche Therapieschritte, deren Ziele und voraussichtlichen Verlauf. Der Patient wird ausfĂŒhrlich ĂŒber Behandlungsoptionen, Risiken und Kosten aufgeklĂ€rt.
Beratung und AufklĂ€rung: In einem ausfĂŒhrlichen BeratungsgesprĂ€ch erlĂ€utert der Zahnarzt dem Patienten den Behandlungsplan, mögliche Komplikationen sowie Vor- und Nachteile verschiedener Therapieverfahren. Der Patient hat so die Möglichkeit, informiert ĂŒber die nĂ€chsten Schritte zu entscheiden.
Dokumentation: Der Zahnarzt fertigt eine vollstÀndige Dokumentation des Behandlungsbesuchs an. Darin werden sÀmtliche relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und PatientenaufklÀrung schriftlich festgehalten.
Durch diese sorgfĂ€ltige, strukturierte Vorgehensweise stellt der Zahnarzt sicher, dass der Patient eine umfassende, auf seine individuellen BedĂŒrfnisse abgestimmte Versorgung erhĂ€lt. Alle wichtigen Aspekte werden berĂŒcksichtigt, um eine bestmögliche Behandlung zu gewĂ€hrleisten.
Welche Vorteile bringt BEMA-Begriff 153a?
Der BEMA-Begriff 153a bietet fĂŒr Patienten mehrere entscheidende Vorteile:
ZunĂ€chst ermöglicht er einen regelmĂ€Ăigen, ganzheitlichen Check-up des gesamten Zahn-, Mund- und Kieferbereichs. Der Zahnarzt kann so frĂŒhzeitig Erkrankungen erkennen und geeignete BehandlungsmaĂnahmen einleiten, bevor gröĂere SchĂ€den entstehen. Dies trĂ€gt maĂgeblich zur Erhaltung der Mundgesundheit bei.
DarĂŒber hinaus profitiert der Patient von der umfassenden Beratung durch den Zahnarzt. Dieser erklĂ€rt nicht nur den aktuellen Befund, sondern bespricht auch ausfĂŒhrlich mögliche Therapieoptionen. Der Patient kann so eine informierte Entscheidung ĂŒber die weitere Behandlung treffen.
Ein weiterer zentraler Vorteil ist die regelmĂ€Ăige Dokumentation des Behandlungsverlaufs. Diese erleichtert zum einen die Nachverfolgung des Gesundheitszustands, zum anderen können so Doppelbehandlungen vermieden werden.
Nicht zuletzt trĂ€gt der BEMA-Begriff 153a auch zur Kostenkontrolle bei. Da der Zahnarzt eine eingehende Untersuchung und Beratung erbringt, können Folgebehandlungen oft vermieden oder zumindest frĂŒhzeitig erkannt und geplant werden. Dies kann die Gesamtkosten fĂŒr den Patienten deutlich reduzieren.
FĂŒr wen ist es geeignet bzw. notwendig?
Der BEMA-Begriff 153a ist fĂŒr alle gesetzlich Krankenversicherten relevant, die regelmĂ€Ăige zahnĂ€rztliche Kontrolluntersuchungen in Anspruch nehmen möchten. Dies umfasst sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene.
Insbesondere Patienten mit erhöhtem Risiko fĂŒr Zahnerkrankungen profitieren von diesem umfassenden Behandlungsbesuch. Dazu zĂ€hlen beispielsweise Menschen mit Diabetes, Schwangere oder Ă€ltere Erwachsene. Aber auch Personen mit bereits bestehenden Zahnproblemen oder Kieferfehlstellungen sollten regelmĂ€Ăig eine solche Untersuchung in Anspruch nehmen, um den Gesundheitszustand zu ĂŒberwachen und frĂŒhzeitig therapieren zu können.
Fazit zu BEMA-Begriff 153a
Zusammenfassend bietet der BEMA-Begriff 153a Patienten eine ganzheitliche, sorgfĂ€ltige zahnmedizinische Versorgung. Durch die eingehende Untersuchung, Befunderhebung und ausfĂŒhrliche Beratung können Erkrankungen frĂŒhzeitig erkannt und behandelt werden. Zudem profitiert der Patient von der strukturierten Dokumentation des Behandlungsverlaufs.
Holen Sie sich jetzt eine Zweite Zahnarztmeinung und sparen Sie Geld fĂŒr Ihre Eingriffe. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin fĂŒr Ihre umfassende zahnĂ€rztliche Untersuchung!