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154 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

Die medizinische Versorgung von pflegebedürftigen Personen ist eine wichtige Aufgabe unseres Gesundheitssystems. Der BEMA-Begriff 154 regelt den Besuch eines Arztes bei einem Patienten, der in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt. Dieser Besuch beinhaltet eine eingehende Untersuchung sowie Beratung und kann für den Patienten von großer Bedeutung sein.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 154?

Der BEMA-Begriff 154 "Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung" bezieht sich auf die Leistung eines Arztes, der einen Patienten in einer stationären Pflegeeinrichtung aufsucht. Gemäß § 71 Abs. 2 SGB XI und § 119b Abs. 1 SGB V kann der Arzt diese Leistung erbringen, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Vertragsarzt besteht.
Der Besuch umfasst eine eingehende Untersuchung des Patienten sowie eine ausführliche Beratung. Ziel ist es, den Gesundheitszustand des Patienten zu erfassen, mögliche Behandlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit dem Patienten und dem Pflegepersonal das weitere Vorgehen zu besprechen.

Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?

Der Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung gemäß BEMA-Begriff 154 beinhaltet mehrere Schritte:

Anamnese: Zu Beginn des Besuchs erhält der Arzt vom Pflegepersonal Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand des Patienten. Dabei werden Symptome, Vorerkrankungen, bisherige Behandlungen und die derzeitige Medikation erfragt. Diese Anamnese gibt dem Arzt einen ersten Überblick über den Patienten.

Körperliche Untersuchung: Im nächsten Schritt führt der Arzt eine eingehende körperliche Untersuchung des Patienten durch. Dabei tastet er den Körper ab, überprüft Reflexe, misst Vitalwerte wie Blutdruck und Puls und nimmt gegebenenfalls weitere Untersuchungen wie Auskultation der Lunge oder Palpation des Bauches vor. Ziel ist es, den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten möglichst genau zu erfassen.

Gesprächsführung und Beratung: Im Anschluss an die Untersuchung führt der Arzt ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten. Dabei erläutert er dem Patienten die Befunde, erklärt mögliche Behandlungsoptionen und bespricht gemeinsam mit dem Patienten das weitere Vorgehen. Der Arzt berät den Patienten auch hinsichtlich Prophylaxemaßnahmen, Ernährung und Lebensführung. Zudem holt er die Einwilligung des Patienten für etwaige weitere Maßnahmen ein.

Dokumentation: Der Arzt dokumentiert den Besuch sorgfältig in der Patientenakte. Dazu gehören Angaben zur Anamnese, zu den Untersuchungsbefunden, zur Diagnose, zur Behandlung und zur Prognose. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die weitere Versorgung des Patienten.

Koordination mit Pflegepersonal: Im letzten Schritt bespricht der Arzt die Ergebnisse und Empfehlungen mit dem Pflegepersonal der Einrichtung. Gemeinsam wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der die weitere medizinische Versorgung des Patienten regelt. Der Arzt stimmt sich auch mit anderen behandelnden Ärzten ab, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.

Insgesamt zielt der BEMA-Begriff 154 darauf ab, die medizinische Versorgung von pflegebedürftigen Personen in stationären Einrichtungen zu verbessern. Durch den regelmäßigen Arztbesuch können Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zudem fördert der Austausch zwischen Arzt und Pflegepersonal die Abstimmung der Versorgung.

Welche Vorteile bringt der BEMA-Begriff 154?

Der BEMA-Begriff 154 "Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung" bringt für die Patienten mehrere wichtige Vorteile:

Zum einen können durch den regelmäßigen Arztbesuch Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Arzt kann Symptome rechtzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen einleiten, bevor sich Erkrankungen weiter verschlimmern. Dadurch lässt sich der Gesundheitszustand der Patienten stabilisieren und eine Verschlechterung vermeiden.

Zum anderen profitieren die Patienten von der ausführlichen Beratung und Aufklärung durch den Arzt. Er informiert sie über ihre Erkrankungen, mögliche Therapien und wichtige Verhaltensempfehlungen. Gemeinsam mit dem Patienten und dem Pflegepersonal kann so ein individueller Behandlungsplan entwickelt werden, der auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist.

Nicht zuletzt fördert der regelmäßige Arztbesuch auch den Informationsaustausch zwischen medizinischer Versorgung und Pflege. Durch die enge Abstimmung können Ärzte und Pflegekräfte die Behandlung bestmöglich aufeinander abstimmen und so eine ganzheitliche Versorgung sicherstellen.

Insgesamt leistet der BEMA-Begriff 154 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Betreuung von pflegebedürftigen Personen in stationären Einrichtungen.

Für wen ist der BEMA-Begriff 154 geeignet bzw. notwendig?

Der BEMA-Begriff 154 "Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung" richtet sich an all jene Patienten, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 71 Abs. 2 SGB XI in Anspruch nehmen.

Diese Patienten sind in der Regel hochbetagt oder chronisch krank und benötigen intensive pflegerische Unterstützung im Alltag. Durch den regelmäßigen Arztbesuch in der Pflegeeinrichtung können ihre medizinischen Bedürfnisse bestmöglich erkannt und versorgt werden. Der Arzt kann so dazu beitragen, den Gesundheitszustand der Patienten zu stabilisieren und eine Verschlechterung zu vermeiden.

Daher ist der BEMA-Begriff 154 für all jene Versicherten geeignet und sogar notwendig, die dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben und deren Versorgung über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet wird.

Fazit - BEMA-Begriff 154

Der BEMA-Begriff 154 "Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung" regelt eine wichtige Leistung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen. Durch den regelmäßigen Arztbesuch können Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zudem profitieren die Patienten von der ausführlichen Beratung und Aufklärung durch den Arzt. So können gemeinsam mit dem Pflegepersonal individuelle Behandlungspläne entwickelt werden.
Nutzen Sie diese Leistung, um die medizinische Versorgung Ihrer Angehörigen in der Pflegeeinrichtung zu verbessern. Holen Sie sich eine Zweite Zahnarztmeinung und sparen Sie Geld für verschiedene zahnmedizinische Eingriffe.

BEMA-Ziffern
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