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155 Besuch je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 154

Besuch je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 154

Der BEMA-Begriff 155 beschreibt eine wichtige medizinische Leistung im Rahmen der Versorgung pflegebedürftiger Personen. In diesem umfassenden Artikel erklären wir Ihnen, was dieser Begriff bedeutet, welche Schritte dabei durchgeführt werden und welche Vorteile die Leistung bietet.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 155?

Der BEMA-Begriff 155 steht für "Besuch je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 154".

Das bedeutet, dass Ärzte im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen einer Pflegeeinrichtung und einer Krankenkasse zusätzliche Arztbesuche bei weiteren pflegebedürftigen Personen in derselben Einrichtung durchführen können, direkt anschließend an einen regulären Besuch nach BEMA-Nr. 154.

Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?

Die Leistung nach BEMA-Nr. 155 beinhaltet folgende Schritte:

Anamnese und Untersuchung des Patienten
Der Arzt erhebt zunächst eine ausführliche Anamnese, um den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten zu erfassen. Dabei fragt er nach Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikation und weiteren relevanten Informationen. Anschließend führt er eine gründliche körperliche Untersuchung durch, um mögliche Auffälligkeiten oder Veränderungen festzustellen.

Dokumentation und Befunderhebung
Der Arzt dokumentiert sorgfältig alle Informationen aus Anamnese und Untersuchung. Dazu gehören eine Beschreibung des Allgemeinzustands, Vitalwerte, Befunde an den einzelnen Organsystemen sowie eine Einschätzung des Pflegebedarfs. Diese Dokumentation ist wichtig, um den Verlauf zu verfolgen und eine fundierte Behandlungsplanung vorzunehmen.

Medizinische Versorgung und Koordination
Basierend auf den erhobenen Befunden leitet der Arzt die notwendigen medizinischen Maßnahmen ein. Dies kann die Anpassung von Medikationen, die Einleitung von Therapien oder die Veranlassung weiterer Untersuchungen sein. Zudem koordiniert er die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal, um eine optimale Versorgung des Patienten sicherzustellen.

Beratung und Anleitung des Pflegepersonals
Ein wichtiger Bestandteil der Leistung ist die Beratung und Anleitung des Pflegepersonals. Der Arzt gibt Empfehlungen zur Pflege und Betreuung des Patienten, um die Versorgungsqualität zu verbessern und den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern.

Dokumentation und Informationsaustausch
Abschließend dokumentiert der Arzt alle relevanten Informationen, Maßnahmen und Empfehlungen. Diese werden sowohl in der Patientenakte als auch mit der Pflegeeinrichtung und der zuständigen Krankenkasse ausgetauscht, um eine lückenlose Dokumentation und Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.

Welche Vorteile bringt die Leistung nach BEMA-Nr. 155?

Die Leistung nach BEMA-Nr. 155 bietet eine Reihe von Vorteilen für die Versorgung pflegebedürftiger Patienten:

Zeitnahe und umfassende medizinische Betreuung
Durch den Besuch des Arztes direkt im Anschluss an eine reguläre Leistung nach BEMA-Nr. 154 können weitere pflegebedürftige Personen in der Einrichtung zeitnah und ganzheitlich versorgt werden. Dies ermöglicht eine effiziente und kontinuierliche medizinische Betreuung.

Koordinierte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften
Die enge Kooperation zwischen Ärzten und Pflegepersonal, die durch BEMA-Nr. 155 gefördert wird, führt zu einer verbesserten Abstimmung und Koordination der Versorgung. Pflegekräfte erhalten wichtige Anleitungen und Unterstützung, um die Patienten bestmöglich zu betreuen.

Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustands
Durch die regelmäßigen Arztbesuche können Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig erkannt und behandelt werden. Dies trägt dazu bei, Komplikationen zu vermeiden und den Pflegebedarf der Patienten zu stabilisieren oder sogar zu verringern.
Erhöhung der Lebensqualität

Die umfassende medizinische Betreuung und die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften führen zu einer Verbesserung der Lebensqualität für die pflegebedürftigen Patienten. Sie profitieren von einer ganzheitlichen, auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Versorgung.

Die Leistung nach BEMA-Nr. 155 richtet sich an pflegebedürftige Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben. Sie profitieren insbesondere dann, wenn sie weitere, komplexere Gesundheitsprobleme aufweisen, die einer regelmäßigen ärztlichen Betreuung und Koordination bedürfen.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften können so auch Patienten mit chronischen Erkrankungen, Mehrfacherkrankungen oder einer fortgeschrittenen Pflegebedürftigkeit von der Leistung nach BEMA-Nr. 155 profitieren.

Fazit: 155 Besuch je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs)

Der BEMA-Begriff 155 beschreibt eine wichtige medizinische Leistung, die eine zeitnahe und umfassende Versorgung pflegebedürftiger Patienten in stationären Einrichtungen ermöglicht. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften können der Gesundheitszustand stabilisiert, Komplikationen vermieden und die Lebensqualität der Patienten verbessert werden. Zweite Zahnarztmeinung: Ihr Online Portal des Vertrauens. Sparen Sie Geld, indem Sie sich weitere Zahnarztmeinungen einholen und das beste Angebote für Ihre individuellen Wünsche annehmen! 

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