
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154 Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
Der BEMA-Begriff 161b beschreibt einen Zuschlag für bestimmte Zahnarztbesuche, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführt werden. Dieser Zuschlag soll die erhöhten Kosten für den Zahnarzt abdecken, der seine Praxis zu Randzeiten öffnet. Der Artikel erläutert detailliert, wann dieser Zuschlag geltend gemacht werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile er für Patienten bringen kann.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 161b?
BEMA steht für "Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen" und legt die Vergütung für verschiedene zahnärztliche Behandlungen fest. Der Punkt “161b Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154 Zuschlag” regelt speziell die Zuschläge für Besuche, die montags bis freitags zwischen 20 und 22 Uhr oder zwischen 6 und 8 Uhr durchgeführt werden.
Dieser Zuschlag soll den Zahnarzt dafür entschädigen, dass er seine Praxis zu unüblichen Zeiten öffnet. Normalerweise fallen Besuche in diesen Randzeiten unter die Leistungsnummern 151 oder 154, erhalten aber zusätzlich den 161b-Zuschlag. Dieser beträgt aktuell 18,29 Euro pro Besuch.
Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?
Um den 161b-Zuschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeitfenster: Der Zahnarztbesuch muss montags bis freitags zwischen 20 und 22 Uhr oder zwischen 6 und 8 Uhr stattfinden. Termine auĂźerhalb dieser Zeitfenster fallen nicht unter den 161b-Zuschlag.
Leistungsnummern: Der Zuschlag kann nur für Besuche nach den Leistungsnummern 151 oder 154 geltend gemacht werden. Nummer 151 steht für einen "Besuch aus medizinischer Notwendigkeit" und Nummer 154 für einen "Besuch in dringenden Fällen".
Dokumentation: Der Zahnarzt muss den 161b-Zuschlag in der Abrechnung gesondert ausweisen und die Notwendigkeit des Besuchs zu den Randzeiten nachweisen. HierfĂĽr werden in der Regel die Krankenkassenkarte des Patienten und der Behandlungsgrund dokumentiert.
Genehmigung: In manchen Fällen muss der 161b-Zuschlag vorab von der Krankenkasse genehmigt werden, z.B. wenn der Patient nicht in einem Notfall den Zahnarzt aufsucht. Der Zahnarzt beantragt dann die Genehmigung bei der Krankenkasse.
Abrechnung: Der 161b-Zuschlag wird zusätzlich zu den regulären Leistungsnummern 151 oder 154 abgerechnet. Er erhöht somit den Gesamtbetrag, den der Patient oder seine Krankenkasse für den Zahnarztbesuch zahlen müssen.
Der genaue Ablauf kann je nach Krankenkasse und individueller Situation variieren. Generell sollte der Patient vor dem Zahnarztbesuch in Randzeiten erfragen, ob der 161b-Zuschlag geltend gemacht werden kann und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Welche Vorteile bringt der 161b-Zuschlag?
Der 161b-Zuschlag bietet fĂĽr Patienten einige Vorteile:
Erstens ermöglicht er den Zugang zu zahnärztlicher Versorgung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Viele Patienten können Termine während der regulären Praxiszeiten nicht wahrnehmen, da sie berufstätig sind. Der 161b-Zuschlag schafft die Möglichkeit, auch abends oder früh morgens einen Zahnarztbesuch durchzuführen.
Zweitens kann der Zuschlag dazu beitragen, Kosten zu sparen. Ohne den 161b-Zuschlag müssten Patienten unter Umständen teurere Notfallbehandlungen in Anspruch nehmen, wenn die Praxis regulär geschlossen ist. Der 161b-Zuschlag ermöglicht eine günstigere Behandlung in der Zahnarztpraxis.
Drittens fördert der 161b-Zuschlag die Patientenversorgung insgesamt. Wenn Zahnärzte wissen, dass sie für Randzeit-Termine adäquat vergütet werden, sind sie eher bereit, ihre Öffnungszeiten entsprechend auszuweiten. Das verbessert die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung.
FĂĽr wen ist der 161b-Zuschlag geeignet bzw. notwendig?
Der 161b-Zuschlag richtet sich an alle gesetzlich und privat Versicherten, die aus medizinischer Notwendigkeit oder in dringenden Fällen einen Zahnarztbesuch in den frühen Morgenstunden oder abends benötigen. Das können z.B. Berufstätige sein, die tagsüber keine Zeit für einen Zahnarztbesuch haben. Auch Patienten mit Schmerzen oder akuten Beschwerden können von dem Zuschlag profitieren, da er den Zugang zur zahnärztlichen Versorgung zu Randzeiten erleichtert.
Fazit: 161b Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154 Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
Der BEMA-Begriff 161b bietet Patienten die Möglichkeit, auch außerhalb der regulären Sprechzeiten eine zahnärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Der Zuschlag soll den Zahnarzt für den erhöhten Aufwand entschädigen und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung verbessern.
Für Patienten, die flexiblere Termine benötigen oder in Notfällen schnell einen Zahnarzt aufsuchen müssen, kann der 161b-Zuschlag daher von Vorteil sein. Holen Sie sich am besten eine zweite Zahnarztmeinung ein und sparen Sie so Geld für Ihre Behandlungen.
Holen Sie sich eine Zweite Zahnarztmeinung, um von potenziellen Einsparungen zu profitieren.