Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 a, 152 b und 155 Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
Als Teil des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA) regelt der Punkt 162e die Vergütung für zahnärztliche Besuche, die an Wochenenden oder in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Diese Zusatzleistungen sind wichtig, um den besonderen Aufwand und die Verfügbarkeit der Zahnärzte an Zeiten außerhalb der regulären Sprechstunden zu honorieren.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 162e?
Der BEMA-Begriff 162e beschreibt einen Zuschlag, der für zahnärztliche Besuche gezahlt wird, die an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführt werden. Dieser Zuschlag kommt zusätzlich zu den Hauptleistungen nach den BEMA-Nummern 152a, 152b und 155 zum Tragen.
Welche Schritte inkludiert die Leistung?
Die Leistung nach BEMA 162e umfasst folgende Schritte.
Zahnärztlicher Notfall- oder Eilbesuch: Der Zahnarzt wird an einem Wochenende oder in den frühen Morgenstunden zu einem Patienten gerufen, um eine akute zahnmedizinische Situation zu behandeln. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel starke Zahnschmerzen, eine Entzündung oder einen Zahnbruch.
Anfahrt des Zahnarztes: Der Zahnarzt muss an einem Wochenende oder in den frühen Morgenstunden extra für den Notfall- oder Eilbesuch anreisen. Dies verursacht einen höheren Zeitaufwand und zusätzliche Kosten im Vergleich zu regulären Sprechstunden-Terminen.
Untersuchung und Behandlung: Vor Ort beim Patienten führt der Zahnarzt eine gründliche Untersuchung durch, um die Ursache des zahnmedizinischen Problems zu identifizieren. Anschließend leitet er die erforderliche Behandlung ein, um den akuten Zustand zu stabilisieren und weitere Komplikationen zu verhindern.
Dokumentation: Der Zahnarzt dokumentiert sorgfältig alle Befunde, Diagnosen und durchgeführten Maßnahmen, um die Behandlung nachvollziehbar aufzuzeichnen.
Abrechnung: Für den zusätzlichen Aufwand, der durch den Notfall- oder Eilbesuch an einem Wochenende oder in den Morgenstunden entsteht, kann der Zahnarzt den Zuschlag nach BEMA 162e gegenüber der Krankenkasse abrechnen.
Dieser Zuschlag soll den besonderen zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand, der mit solchen Notfall- oder Eilbesuchen verbunden ist, angemessen vergüten. Dazu gehören beispielsweise:
- Bereitstellung des Behandlungsteams und der Praxisinfrastruktur auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten
- Koordination und Organisation des Notfall-/Eilbesuchs
- Zusätzlicher Zeitaufwand für Anfahrt, Untersuchung und Behandlung
- Einschränkung der Erholungszeit des Praxisteams
Angemessene Vergütung durch BEMA 162e
Der BEMA-Zuschlag 162e soll sicherstellen, dass Patienten auch an Wochenenden und in den Morgenstunden eine qualifizierte zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen können. Dies ist wichtig, da Zahnschmerzen oder andere dringende zahnmedizinische Probleme oft unerwartet auftreten und dann eine schnelle Behandlung erfordern. Durch die Vergütung dieser Mehrkosten für die Zahnarztpraxis sollen Anreize geschaffen werden, den Patienten auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten eine professionelle Behandlung zukommen zu lassen.
Außerdem kann der Zuschlag dazu beitragen, die Belastung des Praxisteams in Grenzen zu halten. Notfall- und Eilbesuche erfordern in der Regel einen höheren organisatorischen und zeitlichen Aufwand, was zu Stress und Ermüdung beim Personal führen kann. Mit dem finanziellen Ausgleich können längere Erholungsphasen und Pausen ermöglicht werden, um die Arbeitsfähigkeit und Motivation des Teams langfristig zu erhalten.
Somit dient der BEMA-Zuschlag 162e dazu, eine hochwertige und zeitnahe zahnmedizinische Versorgung für Patienten auch außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen und gleichzeitig die Belastung der Zahnarztpraxen aufgrund dieser besonderen Leistungen angemessen zu berücksichtigen.
Welche Vorteile bringt der BEMA-Begriff 162e?
Der BEMA-Zuschlag 162e bietet mehrere Vorteile für Patienten und das Gesundheitssystem.
Bessere Versorgung in Notfällen: Durch den Zuschlag können Zahnärzte motiviert werden, auch an Wochenenden und in den frühen Morgenstunden für Notfälle zur Verfügung zu stehen. So erhalten Patienten in akuten Situationen eine zeitnahe und qualifizierte Behandlung.
Höhere Behandlungsqualität: Da der Zuschlag den Mehraufwand für den Zahnarzt angemessen vergütet, kann dieser sich voll und ganz auf die Versorgung des Patienten konzentrieren, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Entlastung des Gesundheitssystems: Wenn Patienten mit akuten zahnmedizinischen Problemen direkt beim Zahnarzt behandelt werden können, werden teurere Notaufnahmen in Krankenhäusern und andere Institutionen entlastet.
Planungssicherheit für Zahnärzte: Der Zuschlag nach BEMA 162e bietet Zahnärzten die Gewissheit, dass ihre Leistungen an Wochenenden und in den Morgenstunden angemessen vergütet werden. Das erleichtert die Organisation und Bereitstellung dieser Notfallversorgung.
Insgesamt trägt der BEMA-Zuschlag 162e dazu bei, die wohnortnahe, qualitativ hochwertige und zeitnahe zahnärztliche Notfallversorgung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherzustellen.
Für wen ist es geeignet bzw. notwendig?
Der BEMA-Zuschlag 162e ist für alle Patienten relevant, die an Wochenenden oder in den frühen Morgenstunden einen akuten zahnmedizinischen Notfall haben und eine zeitnahe Behandlung benötigen. Durch die Vergütung dieser Zusatzleistung können Zahnärzte motiviert werden, auch außerhalb der regulären Sprechstunden für Notfälle zur Verfügung zu stehen.
Fazit: 162e Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 a, 152 b und 155 Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
Der BEMA-Zuschlag 162e ist ein wichtiger Baustein, um die wohnortnahe und qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung auch an Wochenenden und in den Morgenstunden sicherzustellen. Durch die angemessene Vergütung dieser Zusatzleistung können Zahnärzte motiviert werden, Patienten in Notfällen auch außerhalb der regulären Sprechstunden zu behandeln.
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