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162f Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 a, 152 b und 155 Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche

Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 a, 152 b und 155 Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche

Als Teil des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA) regelt der Paragraf 162f die Erstattung von Zuschlägen für Notfallbesuche bei Patienten, die an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr vom Zahnarzt aufgesucht werden müssen. Diese Sonderleistungen garantieren eine schnelle und kompetente zahnmedizinische Versorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit und tragen zum Schutz der Mundgesundheit bei.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 162f?

Der BEMA-Begriff 162f bezieht sich auf Zuschläge, die Zahnärzte für Notfallbesuche an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr in Rechnung stellen können. Diese Sonderleistungen gelten für Besuche, die aufgrund akuter Beschwerden oder Schmerzen notwendig sind und nicht zu den regulären Öffnungszeiten der Praxis stattfinden können.

Der Zuschlag dient dazu, den erhöhten Aufwand für die Bereitstellung des Notfalldienstes zu kompensieren. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Personalkosten, höhere Energiekosten und Zuschläge für Fahrtkosten des Zahnarztes. Durch den Zuschlag soll sichergestellt werden, dass Patienten auch in Notfällen eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung erhalten.

Welche Schritte inkludiert die Leistung?

Der Prozess fĂĽr Notfallbesuche nach BEMA 162f umfasst mehrere Schritte:

Kontaktaufnahme des Patienten: Wenn ein Patient außerhalb der regulären Öffnungszeiten akute zahnmedizinische Beschwerden hat, nimmt er Kontakt mit der Zahnarztpraxis auf. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über eine Notfall-Hotline erfolgen.

Einschätzung der Dringlichkeit: Der diensthabende Zahnarzt oder das Praxispersonal beurteilt anhand der Schilderungen des Patienten, wie dringlich der Behandlungsbedarf ist. Handelt es sich um einen echten medizinischen Notfall, wird umgehend ein Termin für den Notfallbesuch vereinbart.

Vorbereitung des Notfallbesuchs: Der Zahnarzt bereitet sich auf den Notfallbesuch vor, indem er sich über die Vorgeschichte des Patienten informiert und mögliche Behandlungsoptionen durchgeht. Gegebenenfalls werden auch spezielle Instrumente oder Medikamente bereitgestellt.

DurchfĂĽhrung des Notfallbesuchs: Beim Notfallbesuch fĂĽhrt der Zahnarzt eine grĂĽndliche Untersuchung durch und ergreift geeignete MaĂźnahmen, um die akuten Beschwerden zu lindern oder zu beheben. Dies kann zum Beispiel das Behandeln von Zahnschmerzen, das VerschlieĂźen offener Karies oder das Anpassen loser FĂĽllungen umfassen.

Dokumentation und Abrechnung: Der Zahnarzt dokumentiert den Notfallbesuch sorgfältig in der Patientenakte. Anschließend stellt er die erbrachten Leistungen inklusive des BEMA-Zuschlags 162f in der Rechnung an den Patienten oder dessen Krankenkasse in Rechnung.

Neben der eigentlichen zahnmedizinischen Behandlung umfasst der Prozess also auch organisatorische Schritte wie die Terminkoordination, Vorbereitung und Dokumentation. Der BEMA-Zuschlag 162f soll den erhöhten Aufwand für diese Sonderleistungen angemessen abgelten.

Welche Vorteile bringt BEMA 162f?

Der BEMA-Zuschlag 162f fĂĽr Notfallbesuche an Wochenenden und Feiertagen bietet Patienten mehrere Vorteile:

Schnelle Versorgung in Notfällen: Patienten mit akuten Beschwerden wie starken Zahnschmerzen, Entzündungen oder Verletzungen können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zeitnah medizinisch versorgt werden. Das erhöht den Patientenkomfort und lindert Beschwerden schnell.
Flexible Erreichbarkeit: Der Notfalldienst ermöglicht einen 24/7-Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung. Patienten müssen bei Beschwerden nicht bis zum nächsten Werktag warten.
Hohe Qualität der Behandlung: Notfallbesuche werden von erfahrenen Zahnärzten durchgeführt, die optimal auf Akutsituationen vorbereitet sind. Die Behandlungsqualität ist daher gewährleistet.
Schutz der Mundgesundheit: Durch die schnelle Versorgung von Notfällen können Komplikationen und langfristige Schäden an Zähnen und Zahnfleisch vermieden werden. Das trägt zum Erhalt der Mundgesundheit bei.

FĂĽr wen ist BEMA 162f geeignet?

Der BEMA-Zuschlag 162f für Notfallbesuche an Wochenenden und Feiertagen ist für alle gesetzlich und privat versicherten Patienten relevant, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten dringende zahnmedizinische Behandlung benötigen. Dies können Personen mit akuten Beschwerden wie starken Zahnschmerzen, Entzündungen oder Verletzungen sein. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen, die eine schnelle Versorgung erfordern, profitieren von diesem Zuschlag.

Der BEMA-Zuschlag 162f ist insbesondere für Patienten wichtig, die akute Schmerzen oder Beschwerden haben und nicht bis zum nächsten Werktag warten können. Er ermöglicht ihnen den Zugang zu dringend benötigter zahnärztlicher Versorgung auch an Wochenenden und Feiertagen. Dadurch können ernsthafte Komplikationen und langwierige Behandlungen oft verhindert werden. Für viele Patienten ist der Zuschlag somit eine wichtige Absicherung in Notfallsituationen.

Zusätzlich kann der Zuschlag auch für Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen relevant sein, bei denen eine schnelle zahnärztliche Intervention erforderlich ist. Auch für diese Personengruppe stellt der BEMA-Zuschlag 162f eine wichtige Unterstützung dar, um die Versorgung in Notfällen sicherzustellen.

Der BEMA-Zuschlag 162f trägt dazu bei, die Versorgungslücke an Wochenenden und Feiertagen zu schließen und Patienten mit akuten oder dringenden zahnmedizinischen Problemen eine zeitnahe und qualifizierte Behandlung zu ermöglichen.

Fazit: 162f Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 a, 152 b und 155 Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche

Der BEMA-Zuschlag 162f für Notfallbesuche an Wochenenden und Feiertagen ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Er ermöglicht Patienten eine flexible und qualitativ hochwertige Behandlung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten und trägt so zum Schutz der Mundgesundheit bei.

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