Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
Als Eltern möchten wir für unser Kind nur das Beste. Bei der zahnärztlichen Versorgung von Kleinkindern bis 4 Jahren gibt es deshalb spezielle Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich erstattet werden. Der sogenannte BEMA-Zuschlag soll sicherstellen, dass Kinder in diesem sensiblen Alter optimal zahnmedizinisch versorgt werden. Erfahren Sie hier alles Wichtige dazu.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 165?
BEMA steht für den "Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen". In diesem umfangreichen Katalog sind alle Leistungen der Zahnmedizin aufgeführt und bewertet. Die Position 165 beschreibt einen Zuschlag, der Zahnärzten zusätzlich zu bestimmten Behandlungen für Kinder bis 4 Jahre gewährt wird. Dieser Zuschlag soll den erhöhten Aufwand und die besonderen Herausforderungen bei der Behandlung von Kleinkindern abdecken.
Welche Prozesse inkludiert die BEMA Leistung?
Welche Prozesse inkludiert die BEMA Leistung?
Der BEMA-Zuschlag 165 kann von Zahnärzten zu folgenden Leistungen berechnet werden:
- Zahnfüllungen (BEMA-Nrn. 151, 152a, 152b)
- Wurzelkanalbehandlungen (BEMA-Nrn. 153a, 153b)
- Extraktionen (BEMA-Nr. 154)
- Prothetische Versorgungen (BEMA-Nr. 155)
Der BEMA-Zuschlag 165 kann von Zahnärzten zu einer Reihe von Leistungen berechnet werden, die bei der zahnmedizinischen Versorgung von Kleinkindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr anfallen können. Dazu gehören Zahnfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Extraktionen sowie prothetische Versorgungen.
Der Zuschlag soll den erhöhten Zeitaufwand, die behutsame Vorgehensweise und den Einsatz spezieller Instrumente und Materialien abdecken, die bei der Behandlung von Kleinkindern erforderlich sind. Kinder in diesem Alter sind in der Regel noch nicht so belastbar und benötigen oft eine besonders einfühlsame, spielerische Herangehensweise, um Ängste vor Zahnarztbesuchen abzubauen.
Zahnärzte müssen zum Beispiel kreative Wege finden, um die Kinder zu motivieren und zu entspannen - etwa durch Spiele, Belohnungen oder eine kindgerechte Gestaltung der Behandlungsräume. All diese zusätzlichen Leistungen, die über die reine zahnmedizinische Behandlung hinausgehen, werden mit dem BEMA-Zuschlag abgedeckt.
Welche Vorteile bringt der BEMA-Zuschlag 165?
Der BEMA-Zuschlag 165 hat für Eltern und Kinder viele Vorteile. Kinder erhalten durch diesen Zuschlag eine altersgerechte und kindgerechte Behandlung beim Zahnarzt. Dies ist besonders wichtig, da Kleinkindergebisse noch in der Entwicklung sind und empfindlicher als die Zähne Erwachsener. Zahnärzte können sich mit Hilfe des Zuschlags die nötige Zeit nehmen, um Kinder behutsam und einfühlsam zu behandeln.
Der erhöhte finanzielle und organisatorische Aufwand, den eine kindergerechte Behandlung mit sich bringt, wird durch den BEMA-Zuschlag abgedeckt. Eltern müssen für diese zusätzlichen Leistungen keine Eigenanteile bezahlen. Das entlastet die Familien finanziell und ermöglicht es ihnen, die Zahnvorsorge für ihre Kinder regelmäßig in Anspruch zu nehmen.
Durch den kindgerechten Umgang und die positive Atmosphäre können Kinder außerdem Ängste vor Zahnarztbesuchen abbauen und gute Erfahrungen sammeln. Dies legt den Grundstein für eine lebenslange gute Mundgesundheit. Denn wenn Kinder früh lernen, dass Zahnarztbesuche nichts Bedrohliches sind, werden sie auch später regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Darüber hinaus können Karies und andere Zahnprobleme durch die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Dies verhindert, dass kleinere Probleme sich zu größeren Komplikationen entwickeln. Insgesamt trägt der BEMA-Zuschlag 165 also entscheidend zur ganzheitlichen Zahngesundheit von Kleinkindern bei.
Für wen ist der BEMA-Zuschlag 165 geeignet bzw. notwendig?
Der BEMA-Zuschlag 165 ist für alle Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr relevant. In diesem Alter sind die Zähne noch in der Entwicklung und besonders empfindlich, was spezielle Behandlungsmaßnahmen erfordert. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Kinder früh positive Erfahrungen mit dem Zahnarzt machen und keine Ängste vor Behandlungen entwickeln. Der Zuschlag trägt dazu bei, dass Kinder altersgerecht und kindgerecht versorgt werden können.
Besonders bei Kleinkindern ist eine sanfte, einfühlsame Vorgehensweise des Zahnarztes entscheidend. Viele Kinder in diesem Alter sind noch sehr sensibel und ängstlich, wenn es um Zahnbehandlungen geht. Mit Geduld, Fingerspitzengefühl und altersgerechter Kommunikation können Zahnärzte jedoch diese Ängste abbauen und den Kindern die Angst vor Behandlungen nehmen. Der BEMA-Zuschlag ermöglicht es den Zahnärzten, sich die dafür notwendige Zeit zu nehmen.
Auch bei Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Extraktionen oder Zahnersatz bei Kleinkindern ist eine besonders schonende Vorgehensweise erforderlich. Kinder haben oft eine empfindlichere Mundschleimhaut und benötigen daher spezielle Instrumente und Materialien. Der BEMA-Zuschlag soll den Zahnärzten die Mehrkosten für diesen erhöhten Aufwand erstatten.
Außerdem spielen bei der Behandlung von Kleinkindern auch psychologische Faktoren eine wichtige Rolle. Zahnärzte müssen oft kreative Wege finden, um Kinder zu motivieren und zu entspannen - sei es durch Spiele, Belohnungen oder eine kindgerechte Gestaltung der Behandlungsräume. All diese zusätzlichen Leistungen werden mit dem BEMA-Zuschlag abgedeckt.
Fazit: 165 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
Der BEMA-Zuschlag 165 ist ein wichtiger Baustein in der zahnmedizinischen Versorgung von Kleinkindern. Er ermöglicht es Zahnärzten, Kinder bis 4 Jahre in einer behutsamen, spielerischen Art zu behandeln und so frühzeitig Zahnprobleme zu erkennen und zu behandeln. Lassen Sie sich am besten von mehreren Zahnärzten beraten, um die beste Behandlung für Ihr Kind zu finden. Nutzen Sie unser Auktionsportal Zweite Zahnarztmeinung, um das beste Angebot für Ihr Kind zu erhalten!