Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle
Die Entfernung von Kronen, Brückenanker oder abgebrochenen Wurzelstiften ist eine häufig durchgeführte zahnmedizinische Behandlung. Dieser BEMA-Leistungskatalog-Eintrag (Nr. 23) umfasst verschiedene Schritte, um defekte oder beschädigte Zahnersatzteile fachgerecht zu entfernen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was genau darunter zu verstehen ist und wann dieser Eingriff indiziert sein kann.
Was genau bedeutet der BEMA-Begriff 23 "Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle"?
Der BEMA-Eintrag 23 bezeichnet das Entfernen verschiedener Formen von Zahnersatz. Dazu gehören zum einen die Entfernung einer einzelnen Krone oder eines Brückenankers. Zum anderen umfasst der Begriff auch das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges an einer Trennstelle. Darüber hinaus ist auch das Entfernen eines abgebrochenen Wurzelstifts Teil dieser Leistung.
Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA 23 und was umfasst der Begriff?
Voraussetzungen für BEMA 23:
Beschädigung des Zahnersatzes: Der bestehende Zahnersatz, also Kronen, Brückenanker oder Wurzelstifte, ist durch verschiedene Ursachen beschädigt oder nicht mehr funktionstüchtig. Mögliche Ursachen können sein:
Karies: Der Zahn bzw. der Zahnersatz ist durch fortschreitende Karies so stark geschädigt, dass er nicht mehr erhalten werden kann.
Bruch: Der Zahnersatz ist durch Bruch oder Fraktur beschädigt und muss entfernt werden.
Andere Defekte: Sonstige Defekte oder Schäden am Zahnersatz, die dazu führen, dass er nicht mehr seine Funktion erfüllen kann.
Notwendigkeit einer Neufertigung: Aufgrund der Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit des Zahnersatzes muss dieser fachmännisch entfernt werden, um eine weitere Behandlung, wie etwa das Einsetzen einer neuen Krone, vornehmen zu können.
Der Begriff BEMA 23 umfasst somit die fachgerechte Entfernung des beschädigten oder nicht mehr funktionsfähigen Zahnersatzes, um die Voraussetzungen für eine Neuanfertigung zu schaffen.
Der Ablauf eines solchen Eingriffs gestaltet sich in der Regel wie folgt:
- Betäubung des betroffenen Bereichs: Zunächst wird der Bereich um den Zahn, an dem der Zahnersatz befestigt ist, lokal betäubt. Dies geschieht in der Regel durch eine schmerzlose Injektion eines Betäubungsmittels.
- Durchtrennen des Zements oder Klebers: Als nächstes wird vorsichtig der Zement oder Kleber, mit dem die Krone, Brückenverankerung oder der Wurzelstift befestigt sind, durchtrennt. Dafür werden spezielle Instrumente verwendet, um den Zahnersatz möglichst schonend vom Zahn zu lösen.
- Entfernen des Zahnersatzes: Nachdem der Zement oder Kleber durchtrennt wurde, kann der Zahnersatz nun vorsichtig gelöst und entfernt werden. Dabei ist große Sorgfalt nötig, um Beschädigungen am Restzahn zu vermeiden.
- Reinigung und Glättung der Zahnoberfläche: Anschließend wird die Oberfläche des Zahns, an der der Zahnersatz befestigt war, gründlich gereinigt und geglättet. So wird eine optimale Vorbereitung für eine eventuelle Neuanfertigung geschaffen.
Je nach Komplexität des Falles kann die gesamte Prozedur einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte der Zahn oder Wurzelrest selbst ebenfalls entfernt werden müssen, wäre dies ein separater, zusätzlicher Eingriff.
Welche Vorteile bringt BEMA 23?
Die Entfernung von beschädigtem oder nicht mehr funktionstüchtigem Zahnersatz ist eine wichtige Voraussetzung, um eine weitere zahnmedizinische Behandlung durchführen zu können. Nur wenn der alte Zahnersatz fachmännisch entfernt wurde, kann beispielsweise eine neue Krone oder Brücke eingesetzt werden.
Darüber hinaus stellt die Entfernung des defekten Materials auch einen wichtigen Schritt zur Erhaltung der Zahngesundheit dar. Denn belassener, beschädigter Zahnersatz könnte zu Entzündungen, Infektionen oder sogar Zahnverlust führen.
Für wen ist BEMA 23 geeignet bzw. notwendig?
Die Entfernung einer Krone, eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstifts ist für all jene Patienten indiziert, bei denen solch ein Zahnersatz aufgrund von Schäden, Defekten oder mangelnder Funktion entfernt werden muss. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Krone aufgrund von Karies oder Bruch erneuert werden soll oder ein Brückenanker nicht mehr fest genug im Zahn verankert ist.
Patienten, bei denen solche Probleme mit ihrem Zahnersatz auftreten, sollten zeitnah einen Zahnarzt aufsuchen. Nur so kann eine weitere Schädigung der Zähne und des umliegenden Gewebes verhindert werden.
Zusätzliche Informationen:
Der Zahnarzt muss bei der Entfernung von Kronen, Brückenanker oder Wurzelstiften besonders vorsichtig vorgehen, um den Zahn nicht weiter zu beschädigen. Oft muss er spezielle Instrumente und Techniken einsetzen, um den Zahnersatz sicher zu lösen.
Manchmal kann es notwendig sein, den Zahn nach der Entfernung des Zahnersatzes nachzubereiten, z.B. durch Auffüllen von Vertiefungen oder Glättung rauer Stellen. Das gehört dann nicht mehr zu BEMA 23, sondern wäre eine separate Leistung.
Patienten sollten nach der Entfernung des Zahnersatzes auf eventuelle Schmerzen, Schwellungen oder Entzündungen achten und bei Auffälligkeiten umgehend den Zahnarzt kontaktieren.
Um Kosten zu sparen, empfiehlt es sich, vor einem größeren Eingriff eine zweite Meinung eines anderen Zahnarztes einzuholen.
Fazit: 23 Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle
Die Entfernung von beschädigtem oder defektem Zahnersatz ist ein wichtiger zahnmedizinischer Eingriff, der im BEMA-Katalog unter der Nummer 23 aufgeführt ist. Er umfasst das Lösen und Entfernen von Kronen, Brückenanker oder abgebrochener Wurzelstifte. Dieser Schritt ist notwendig, um eine weitere Behandlung, etwa das Einsetzen neuer Versorgungen, vornehmen zu können. Darüber hinaus dient er auch dem Erhalt der Zahngesundheit. Patienten mit entsprechenden Problemen sollten daher zeitnah einen Zahnarzt aufsuchen.
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