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34 Medikamentöse Einlagen in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung

Medikamentöse Einlagen in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung

In der Zahnmedizin gibt es eine Reihe von spezialisierten Behandlungen und Eingriffen, die je nach Befund und Behandlungsbedarf zum Einsatz kommen können. Eine dieser Maßnahmen ist die medikamentöse Einlage, die im Rahmen verschiedener Zahnbehandlungen zum Tragen kommt. Es handelt sich um den Begriff “34 Medikamentöse Einlagen in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung”. Dieser Artikel soll erklären, was genau eine medikamentöse Einlage ist, wann sie indiziert ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Vorteile sie für Patienten bieten kann.

Was bedeutet der BEMA-Begriff "34 Medikamentöse Einlagen in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung"?

Der Begriff "Medikamentöse Einlage" bezeichnet eine zahnmedizinische Behandlungsmaßnahme, bei der ein spezielles Medikament direkt in den Bereich eines Zahnes oder Zahnfleisches eingebracht wird. Dies kann beispielsweise notwendig sein, um eine Infektion zu behandeln, Schmerzen zu lindern oder den Heilungsprozess nach einem Eingriff zu unterstützen. Die medikamentöse Einlage erfolgt in der Regel im Rahmen einer umfassenderen zahnmedizinischen Behandlung und stellt somit eine Zusatzleistung dar.

Welche Begriffe kommen im Kontext der medikamentösen Einlage vor?

Im Zusammenhang mit der medikamentösen Einlage werden verschiedene Fachbegriffe verwendet, die es zu erklären gilt:

Pulpa: Damit wird die Zahnpulpa, also das Zahninnere mit Nerven und Blutgefäßen, bezeichnet.

Karies: Karies ist der krankhafte Abbau der Zahnhartsubstanz, ausgelöst durch Bakterien.

Endodontie: Die Endodontie befasst sich mit der Behandlung der Zahnpulpa und des Zahnmarks.

Wurzelkanalbehandlung: Bei einer Wurzelkanalbehandlung wird die entzündete oder infizierte Pulpa entfernt und der Zahn anschließend verschlossen.

Provisorischer Verschluss: Damit ist ein temporärer, d.h. vorübergehender Verschluss des Zahnes gemeint.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine medikamentöse Einlage?

Damit eine medikamentöse Einlage durchgeführt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Zahn muss in einem Zustand sein, der eine medikamentöse Behandlung erfordert. Das kann beispielsweise bei einer Pulpaentzündung oder Zahnwurzelspitzenerkrankung der Fall sein.
Der Zahn muss für den Erhalt geeignet sein, d.h. er darf nicht so stark geschädigt sein, dass eine Extraktion unumgänglich wäre.
Der Patient muss für den Eingriff geeignet sein, d.h. es dürfen keine gesundheitlichen Kontraindikationen vorliegen.
Der Zahnarzt muss die medikamentöse Einlage indizieren und für den konkreten Fall als sinnvoll erachten.

Was umfasst der Begriff "Medikamentöse Einlage"?

Der Begriff "Medikamentöse Einlage" bezeichnet einen mehrschrittigen Behandlungsprozess:

  • Zunächst wird der Zahn für die Aufnahme des Medikaments vorbereitet. Dazu kann es erforderlich sein, zuvor Karies zu entfernen oder den Zahn zu öffnen.
  • Anschließend wird das geeignete Medikament direkt in den Zahn oder das Zahnfleisch eingebracht. Häufig handelt es sich dabei um antibiotische, entzündungshemmende oder heilungsfördernde Präparate.
  • Um das Medikament im Zahn bzw. Zahnfleisch zu fixieren, wird oftmals ein provisorischer Verschluss angelegt. Dieser dient zum einen dem Schutz des Zahnes, zum anderen soll er das Medikament an Ort und Stelle halten.
  • In einer späteren Sitzung wird der provisorische Verschluss wieder entfernt und je nach Behandlungsziel weitere Maßnahmen ergriffen - etwa eine Wurzelkanalbehandlung oder eine Füllung.
    Die genaue Ausgestaltung und Dauer der medikamentösen Einlage hängt vom individuellen Behandlungsfall ab und wird vom Zahnarzt entsprechend geplant.

Welche Vorteile bringt eine medikamentöse Einlage?

Eine medikamentöse Einlage kann Patienten in verschiedener Hinsicht Vorteile bringen:

Schmerzlinderung: Durch die lokale Verabreichung von Schmerzmitteln oder entzündungshemmenden Wirkstoffen kann die medikamentöse Einlage Schmerzen rasch lindern.
Infektionsbekämpfung: Antibiotische Präparate in der Einlage können Infektionen gezielt behandeln und deren Ausbreitung verhindern.
Heilungsförderung: Manche Medikamente in der Einlage unterstützen den Heilungsprozess im Zahn- und Zahnfleischbereich.
Erhalt des Zahnes: Durch die gezielte Behandlung kann oft der Erhalt des Zahnes ermöglicht werden, statt eine Extraktion vornehmen zu müssen.
Minderung von Komplikationen: Die medikamentöse Einlage kann dazu beitragen, ernsthafte Komplikationen wie Abszesse oder Kieferknochenerkrankungen zu vermeiden.

Für wen ist eine medikamentöse Einlage geeignet bzw. notwendig?

Eine medikamentöse Einlage kann für Patienten indiziert sein, die an einer Erkrankung des Zahnes oder Zahnfleisches leiden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Patienten mit Pulpitis (Entzündung der Zahnpulpa)
  • Patienten mit Zahnwurzelspitzenerkrankungen
  • Patienten mit Karies, bei denen eine Wurzelkanalbehandlung notwendig ist
  • Patienten mit Abszessen oder Entzündungen im Mundbereich
     

Die medikamentöse Einlage kann in all diesen Fällen helfen, den Behandlungserfolg zu verbessern und Komplikationen zu vermeiden. Ob sie im konkreten Fall angezeigt ist, entscheidet der behandelnde Zahnarzt auf Basis einer genauen Untersuchung und Diagnose.

Fazit: 34 Medikamentöse Einlagen in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung

Die medikamentöse Einlage ist eine wichtige Zusatzleistung in der Zahnmedizin, die gezielt zur Behandlung von Erkrankungen des Zahnes oder Zahnfleisches eingesetzt wird. Sie kann Schmerzen lindern, Infektionen bekämpfen, den Heilungsprozess fördern und so den Erhalt des Zahnes ermöglichen.

Ob eine medikamentöse Einlage im individuellen Fall sinnvoll ist, lässt sich am besten mit einem Zahnarzt besprechen. Holen Sie sich eine Zweite Zahnarztmeinung und finden Sie das beste Angebot für Ihre zahnmedizinischen Eingriffe.

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