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BEMA 98h/2: Halte- und Stützvorrichtungen im Zahnersatz

Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen –bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen

Der Begriff BEMA 98h/2 bezieht sich auf die Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen im Rahmen von zahnärztlichen Behandlungen. Diese Vorrichtungen sind entscheidend für die Stabilität und den Halt von Zahnersatz, insbesondere in Fällen, in denen mehrere Halte- und Stützvorrichtungen verwendet werden. Der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) regelt, welche zahnärztlichen Leistungen abgerechnet werden können und welche Voraussetzungen dafür gelten. Im Kontext von BEMA 98h/2 ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen und Vorteile dieser Halte- und Stützvorrichtungen zu verstehen, um die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 98h/2?

BEMA 98h/2 beschreibt die Abrechnung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, die zur Unterstützung von Zahnersatz eingesetzt werden. Diese Vorrichtungen kommen in der Regel bei festsitzendem Zahnersatz zur Anwendung, wenn der Zahnarzt mindestens zwei Halte- und Stützvorrichtungen verwendet, um die Stabilität des Zahnersatzes zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, um ein Verrutschen oder Herausfallen des Zahnersatzes zu verhindern, was die Lebensqualität des Patienten erheblich beeinflussen kann. Patienten profitieren von dieser Regelung, da sie die Kosten für die Behandlung abdecken kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA 98h/2 vor?

Im Zusammenhang mit BEMA 98h/2 gibt es mehrere Fachbegriffe, die für das Verständnis dieser zahnärztlichen Leistung entscheidend sind:
Gegossene Halte- und Stützvorrichtungen: Diese sind speziell angefertigte Strukturen, die dazu dienen, den Zahnersatz an den natürlichen Zähnen oder Implantaten zu befestigen. Sie werden meist aus Metall gegossen und bieten eine hohe Stabilität.
Zahnersatz: Dies bezieht sich auf alle Arten von künstlichen Zähnen, die eingesetzt werden, um fehlende Zähne zu ersetzen. Dies kann festsitzender Zahnersatz wie Kronen und Brücken oder herausnehmbarer Zahnersatz wie Prothesen umfassen.
Interimsprothese: Eine vorübergehende Prothese, die während der Heilungsphase nach einem zahnärztlichen Eingriff eingesetzt wird. Diese ist in der Regel nicht für die Verwendung mit Halte- und Stützvorrichtungen geeignet.
Abrechnung: Der Prozess, durch den die erbrachten zahnärztlichen Leistungen nach dem BEMA abgerechnet werden. Dies ist wichtig für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA 98h/2?

Um die Leistungen nach BEMA 98h/2 in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Zahnmedizinische Beurteilung: Der Zahnarzt muss zunächst eine umfassende Untersuchung des Gebisses durchführen, um festzustellen, ob der Einsatz von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen notwendig ist. Dies umfasst die Beurteilung der Mundgesundheit und der vorhandenen Zähne.
Vorhandensein von mindestens zwei Halte- und Stützvorrichtungen: Für die Abrechnung ist es erforderlich, dass mindestens zwei dieser Vorrichtungen im Kiefer des Patienten eingesetzt werden, um den Zahnersatz zu stabilisieren.
Keine Verwendung bei Interimsprothesen: BEMA 98h/2 gilt nicht, wenn es sich um vorübergehende Prothesen handelt. Der Zahnersatz muss dauerhaft sein, um die entsprechenden Kosten abgerechnet werden zu können.
Dokumentation: Der Zahnarzt muss alle notwendigen Behandlungen und den Einsatz der Halte- und Stützvorrichtungen sorgfältig dokumentieren, um die Abrechnung zu ermöglichen.

Was umfasst der Begriff?

Der Begriff BEMA 98h/2 umfasst verschiedene Schritte und Leistungen, die bei der Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen erforderlich sind:
Anamnese und Untersuchung: Der Zahnarzt führt zunächst eine gründliche Anamnese durch, um den Gesundheitszustand des Patienten zu ermitteln. Dies schließt Informationen über frühere Behandlungen, Allergien und aktuelle Beschwerden ein.
Planung der Behandlung: Basierend auf den Untersuchungsergebnissen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der den Einsatz von Halte- und Stützvorrichtungen vorsieht. Hierbei wird auch die Art des Zahnersatzes berücksichtigt.
Herstellung der Halte- und Stützvorrichtungen: Nach der Planung werden die gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen gefertigt. Dies erfolgt in der Regel im Zahnlabor, wo spezielle Materialien verwendet werden, um eine optimale Passform und Stabilität zu gewährleisten.
Einsetzen des Zahnersatzes: Nach der Fertigstellung der Vorrichtungen wird der Zahnersatz angepasst und eingesetzt. Der Zahnarzt sorgt dafür, dass alles korrekt sitzt und der Patient ein angenehmes Tragegefühl hat.
Nachsorge und Kontrolle: Nach dem Einsetzen des Zahnersatzes sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig, um sicherzustellen, dass die Halte- und Stützvorrichtungen ihre Funktion erfüllen und der Zahnersatz stabil bleibt. Eventuelle Anpassungen können in diesen Terminen vorgenommen werden.
Materialien: Bei der Herstellung der Halte- und Stützvorrichtungen kommen verschiedene Materialien zum Einsatz, wie z.B. Legierungen aus Gold oder Titan, die für ihre Biokompatibilität und Festigkeit bekannt sind. Diese Materialien sorgen dafür, dass die Vorrichtungen langlebig sind und eine hohe Funktionalität bieten.

Welche Vorteile bringt BEMA 98h/2?

Die Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen nach BEMA 98h/2 bietet mehrere Vorteile:
Erhöhter Halt: Durch die Verwendung von mindestens zwei Halte- und Stützvorrichtungen wird der Zahnersatz stabilisiert, was das Risiko des Verrutschens oder Herausfallens minimiert. Dies trägt zu einem höheren Tragekomfort und einer besseren Lebensqualität bei.
Längere Lebensdauer des Zahnersatzes: Die Stabilität, die durch die Halte- und Stützvorrichtungen gewährleistet wird, kann die Lebensdauer des Zahnersatzes verlängern, da dieser weniger mechanischen Belastungen ausgesetzt ist.
Individuelle Anpassung: Jede Halte- und Stützvorrichtung wird individuell für den Patienten gefertigt, was eine perfekte Passform und Funktionalität gewährleistet. Dies ist besonders wichtig für den langfristigen Erfolg der Behandlung.
Kostenerstattung durch Krankenkassen: Die Regelung nach BEMA 98h/2 ermöglicht eine Abrechnung über die Krankenkassen, was die finanziellen Belastungen für Patienten verringern kann.

Für wen ist es geeignet bzw. notwendig?

Die Leistung nach BEMA 98h/2 ist insbesondere für Patienten geeignet, die einen festen Zahnersatz benötigen, der eine hohe Stabilität und Funktionalität erfordert. Dies kann beispielsweise bei folgenden Patienten der Fall sein:
Patienten mit mehreren fehlenden Zähnen: Bei Personen, die mehrere Zähne verloren haben und auf Zahnersatz angewiesen sind, können gegossene Halte- und Stützvorrichtungen entscheidend sein.
Patienten mit unzureichendem Halt für Zahnersatz: Wenn bisherige Lösungen nicht ausreichend Halt bieten, kann die Anwendung von Halte- und Stützvorrichtungen notwendig werden.
Patienten, die einen dauerhaften Zahnersatz wünschen: Diese Vorrichtungen sind nicht für vorübergehende Lösungen wie Interimsprothesen geeignet, sondern kommen bei dauerhaften Zahnersatzformen zum Einsatz.

Fazit

Der BEMA 98h/2 Begriff beschreibt eine wichtige zahnärztliche Leistung, die den Einsatz von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen für Zahnersatz regelt. Diese Vorrichtungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Stabilität und Funktionalität von Zahnersatz und tragen dazu bei, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistung sind klar definiert, und der gesamte Prozess umfasst mehrere Schritte, die sorgfältig durchgeführt werden müssen. Die Vorteile, die sich aus der Verwendung dieser Vorrichtungen ergeben, sind zahlreich und machen sie zu einer wertvollen Option für viele Patienten. Für alle Patienten, die gerne sparen, empfiehlt sich eine Zweite Zahnarztmeinung.

BEMA-Ziffern
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