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BEMA 99b Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen:Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der BissverhältnisseHalbe Bew.-Zahl nach Nr. 96 oder 97

Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen:Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der BissverhältnisseHalbe Bew.-Zahl nach Nr. 96 oder 97

Der Begriff BEMA 99b bezieht sich auf die Abrechnung von Teilleistungen im zahnärztlichen Bereich, speziell bei nicht vollendeten Leistungen gemäß den Nummern 96, 97 und 98 des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Diese Regelung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Patienten auch für Maßnahmen, die in einem bestimmten Behandlungsprozess nicht vollständig abgeschlossen wurden, eine angemessene medizinische Versorgung erhalten. Der BEMA 99b ist somit ein wichtiges Instrument zur Abrechnung von Zahnarztleistungen, insbesondere im Kontext von Behandlungen, die unter Umständen nicht in vollem Umfang realisiert werden können.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 99b?

Der BEMA-Begriff 99b bezieht sich auf Teilleistungen, die bei zahnärztlichen Maßnahmen erbracht werden, wenn diese nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Patient während einer Behandlung nicht mehr weiter behandelt werden kann, sei es aufgrund gesundheitlicher Probleme, unvorhergesehener Komplikationen oder anderer Faktoren. In diesem Kontext wird die halbe Bewertungszahl der entsprechenden Leistungen nach den Nummern 96 oder 97 angesetzt. Für Patienten bedeutet dies, dass sie für einen Teil der durchgeführten Maßnahmen auch dann eine Abrechnung erhalten können, wenn die Behandlung nicht wie geplant abgeschlossen wurde. Dies stellt sicher, dass auch unvollendete Leistungen eine angemessene Vergütung finden.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA 99b vor?

Im Kontext des BEMA 99b sind mehrere Fachbegriffe relevant, die für das Verständnis der zahnärztlichen Abrechnung und der damit verbundenen Leistungen wichtig sind.
Teilleistungen: Dies sind Leistungen, die im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung erbracht werden, aber nicht vollständig abgeschlossen sind. Sie können aufgrund verschiedener Umstände wie Patientennichtverfügbarkeit oder medizinische Komplikationen anfallen.
Bewertungsmaßstab (BEMA): Der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ist ein Katalog, der die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen regelt und die entsprechenden Bewertungszahlen für verschiedene Eingriffe festlegt.
Bissverhältnisse: Dies bezieht sich auf die Position der Zähne zueinander, wenn der Patient den Mund schließt. Die Ermittlung dieser Verhältnisse ist wichtig für die Planung und Durchführung zahnärztlicher Maßnahmen.
Zahnärztliche Leistungen: Hierunter fallen alle Behandlungen und Eingriffe, die von einem Zahnarzt durchgeführt werden, einschließlich Prophylaxe, Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnersatz.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA 99b?

Für die Inanspruchnahme der Teilleistungen gemäß BEMA 99b gibt es mehrere Voraussetzungen, die sowohl den Patienten als auch den zahnärztlichen Behandlungsprozess betreffen.
Gesundheitliche Voraussetzungen: Der Patient muss während der Behandlung in einem ausreichenden Gesundheitszustand sein, um die geplanten zahnärztlichen Maßnahmen durchführen zu können. Sollte sich der Gesundheitszustand des Patienten während der Behandlung verschlechtern, könnte dies die Vollständigkeit der Behandlung beeinträchtigen.
Dokumentation der Behandlung: Der Zahnarzt muss die durchgeführten Maßnahmen sorgfältig dokumentieren, um die erbrachten Teilleistungen nachweisen zu können. Dies ist entscheidend für die anschließende Abrechnung und die Gewährleistung der Vergütung.
Einverständnis des Patienten: Der Patient sollte über den Verlauf der Behandlung informiert sein und dem Zahnarzt die Erlaubnis erteilen, auch Teilleistungen abzurechnen, falls die Behandlung nicht wie geplant abgeschlossen werden kann.
Zahn- und Mundgesundheit: Eine regelmäßige zahnärztliche Kontrolle und eine gute Mundhygiene sind wichtig, um die Notwendigkeit von Behandlungen zu minimieren und um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Behandlung erfüllt sind.

Was umfasst der Begriff?

Der BEMA 99b umfasst eine Reihe von Leistungen und Prozessen, die bei der Durchführung zahnärztlicher Behandlungen berücksichtigt werden müssen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Aspekte, die in den Rahmen des BEMA 99b fallen:
Erstuntersuchung: Zu Beginn jeder zahnärztlichen Behandlung steht die Erstuntersuchung, bei der der Zahnarzt den Zustand der Zähne und des Zahnfleisches beurteilt. Hier werden auch die Bissverhältnisse ermittelt, um eine fundierte Diagnose zu stellen.
Behandlungsplanung: Basierend auf der Erstuntersuchung wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Dieser Plan kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz.
Durchführung der Behandlung: Im nächsten Schritt erfolgt die tatsächliche Behandlung. Hierbei können Teilleistungen anfallen, wenn beispielsweise ein Eingriff wegen unerwarteter Komplikationen abgebrochen werden muss.
Ermittlung der Bissverhältnisse: Die korrekte Ermittlung der Bissverhältnisse ist essenziell für den Erfolg der Behandlung. Hierbei werden spezielle Instrumente eingesetzt, um die genaue Position der Zähne zueinander zu bestimmen.
Nachsorge: Nach Abschluss der Behandlung sollte eine Nachsorge erfolgen, um den Heilungsverlauf zu beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.
Abrechnung der Teilleistungen: Nachdem alle erforderlichen Maßnahmen dokumentiert wurden, erfolgt die Abrechnung der Teilleistungen gemäß BEMA 99b. Hierbei wird die halbe Bewertungszahl der entsprechenden Leistungen angesetzt.


Die Materialien und Geräte, die in diesem Prozess verwendet werden, umfassen unter anderem Röntgengeräte zur Diagnose, Dentalinstrumente zur Durchführung der Behandlungen und spezielle Software zur Dokumentation und Abrechnung.

Welche Vorteile bringt BEMA 99b?

Die Regelung des BEMA 99b bietet eine Reihe von Vorteilen für Patienten und Zahnärzte:
Finanzielle Sicherheit: Patienten profitieren von der Möglichkeit, auch für nicht vollendete Leistungen eine Abrechnung zu erhalten. Dies stellt sicher, dass sie für die bereits erbrachten Leistungen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Transparenz: Die klare Regelung der Teilleistungen im BEMA schafft Transparenz im zahnärztlichen Abrechnungsprozess und sorgt dafür, dass Patienten genau wissen, wofür sie zahlen.
Förderung der Behandlungsqualität: Durch die Dokumentation von Teilleistungen sind Zahnärzte motiviert, eine hohe Behandlungsqualität zu gewährleisten, um Abbrüche zu vermeiden.
Einfache Abrechnung: Für Zahnärzte wird die Abrechnung durch die klare Regelung im BEMA vereinfacht, was ihnen ermöglicht, sich mehr auf die Behandlung selbst zu konzentrieren.

Für wen ist BEMA 99b geeignet bzw. notwendig?

BEMA 99b ist für Patienten geeignet, die zahnärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen, die jedoch unter bestimmten Umständen nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Dies betrifft beispielsweise Patienten mit chronischen Erkrankungen, die gelegentlich nicht in der Lage sind, ihre Behandlungen fortzusetzen, oder solche, die während einer Behandlung gesundheitliche Komplikationen erfahren. In solchen Fällen ist die Möglichkeit, Teilleistungen abzurechnen, besonders wichtig.

Fazit

Der BEMA 99b stellt eine wesentliche Regelung im Bereich der zahnärztlichen Abrechnung dar. Er ermöglicht es, Teilleistungen bei nicht vollendeten zahnärztlichen Maßnahmen abzurechnen, was sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte von Vorteil ist. Durch die klare Strukturierung der Abrechnungsmodalitäten wird die Transparenz im Behandlungprozess erhöht, und Patienten erhalten finanzielle Sicherheit, auch wenn ihre Behandlungen nicht wie geplant abgeschlossen werden können.

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