
Ab dem 1. Oktober 2020 erhöhen sich die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10%. Versicherte mit Bonus profitieren doppelt.
Ab dem 1. Oktober 2020 erhalten die gesetzlich Versicherten bei Zahnersatzversorgungen höhere Festzuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Damit sinken die Zuzahlungen für Patienten. Hier finden Sie die Erhöhungen für die wichtigsten Festzuschussbefundgruppen. Für die Befundgruppe 1.1 erhöht sich der Festzuschuss von 161,95 Euro auf 178,15 Euro. Der Versicherte bekommt also 16,20 Euro mehr von seiner gesetzlichen Krankenkasse, wodurch sich sein Eigenanteil dementprechend reduziert.
Hier die wichtigsten Festzuschüsse im Vergleich mit der entsprechenden Veränderung:
FZS | Befundgruppe | Festzuschuss alt | Festzuschuss neu | Erhöhung des Festzuschusses |
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1. | Erhaltungswürdiger Zahn | |||
1.1 | Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn | 161,95 Euro | 178,15 Euro | 16,20 Euro |
1.3 | Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) | 55,25 Euro | 60,78 Euro | 5,53 Euro |
2. | Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) | |||
2.1 | Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke | 374,38 Euro | 411,82 Euro | 37,44 Euro |
2.2 | Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke | 427,07 Euro | 469,78 Euro | 42,71 Euro |
2.3 | Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer | 476,83 Euro | 524,51 Euro | 47,68 Euro |
2.7 | Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, ..... | 54,44 Euro | 59,88 Euro | 5,44 Euro |
3. | Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen | |||
3.1 | Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer | 381,64 Euro | 419,80 Euro | 38,16 Euro |
3.2 | Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe (a-c) | 269,96 Euro | 296,96 Euro | 27,00 Euro |
4. | Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer | |||
4.1 | Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer | 398,60 Euro | 438,46 Euro | 39,86 Euro |
4.2 | Zahnloser Oberkiefer | 384,79 Euro | 393,27 Euro | 8,48 Euro |
4.3 | Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer | 412,01 Euro | 453,21 Euro | 41,20 Euro |
4.4 | Zahnloser Unterkiefer | 412,62 Euro | 453,88 Euro | 41,26 Euro |
5. | Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist | |||
5.1 | Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer | 131,13 Euro | 144,24 Euro | 13,11 Euro |
5.2 | Lückengebiss nach Verlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer | 181,10 Euro | 199,21 Euro | 18,11 Euro |
Mit dem steigendem Festzuschuss ist auch der Bonus von 20% oder 30% mehr Wert.
Da die Festzuschüsse ab dem 1. Oktober 2020 steigen, hat der Versicherte auch mehr von seinem 20% oder 30% hohen Bonus, den er für kontinuierliche Zahnvorsorge erhält. Er profitiert also doppelt, denn der Bonus richtet sich prozentual am Festzuschuss aus. Und wenn der Festzuschuss steigt, steigt auch der Bonus.
Man sieht, dass dadurch, dass sich der Festzuschuss für die Befundgruppe 1.1 um 16,20 Euro erhöht, erhöht sich auch der 20% Bonus um 3,24 Euro und der 30% Bonus um 5,14 Euro. Hat ein Versicherter also 30% Bonus, so bekommt er nun insgesamt (16,20 Euro + 5,14 Euro) 21,34 Euro mehr. Anbei ein paar Beispiele, warum sich Zahnvorsorge nun doppelt lohnt:
Um so viele Euros erhöht sich der Bonus durch die Erhöhung der Festzuschüsse ab dem 1. Oktober 2020
FZS | Ohne Bonus FZS alt | Ohne Bonus FZS neu | Erhöhung FZS | Bonus 20% alt | Bonus 20% neu | Erhöhung 20 % Bonus | Bonus 30% alt | Bonus 30% neu | Erhöhung 30 % Bonus |
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1.1 | 161,95 Euro | 178,15 Euro | 16,20 Euro | 32,39 Euro | 35,63 Euro | 3,24 Euro | 48,59 Euro | 53,45 Euro | 5,14 Euro |
1.3 | 55,25 Euro | 60,78 Euro | 5,53 Euro | 11,05 Euro | 12,16 Euro | 1,11 Euro | 16,58 Euro | 18,23 Euro | 1,65 Euro |
2.1 | 374,38 Euro | 411,82 Euro | 37,44 Euro | 74,88 Euro | 82,36 Euro | 7,48 Euro | 112,31 Euro | 123,55 Euro | 11,24 Euro |
Auf der 2ten-ZahnarztMeinung sparen Sie am Preis und nicht an der Qualität.
Durch die Erhöhung der Festzuschüsse können Sie über eine Zahnersatz- oder Implantatauktion noch mehr sparen.
Durch die Erhöhung der Festzuschüsse reduzieren sich die Eigenanteile der Patienten. Mit einem gepflegten Bonusheft können Sie weiteres Geld sparen. Aber, wer einen Eigenanteil wirklich reduzieren möchte, der sollte in jedem Fall eine Zahnauktion auf der 2ten-ZahnarztMeinung einstellen. Denn durch den Wettbewerb der Zahnärzte untereinander, sinken die Preise noch weiter. Diese Auktionen zeigen eindrucksvoll, wie Patienten schon viel Geld beim Zahnersatz gespart haben.
Wissenswertes zur Erhöhung der Festzuschüsse: Nicht überbewerten.
Wer profitiert von der Erhöhung der Festzuschüsse am meisten? Klare Antwort: Alle gesetzlich Versicherten, denn jeder von ihnen erhält Festzuschüsse für Zahnersatzversorgungen.
Dabei ist es ganz egal, ob sich der gesetzlich Versicherte für eine Regel-, anders- oder gleichartige Versorgung entscheidet, denn er bekommt immer den gleichen befundorientierten Festzuschuss, der nichts mit der Wahl der Behandlung zu tun hat. Somit reduzieren die neuen Festzuschüsse in jedem Fall den Eigenanteil. Die Frage ist, in welchem Ausmaß?
Die Versicherten, die eine Regelversorgung wählen, sparen durch die Erhöhung prozentual am meisten beim Eigenanteil. Bei Versicherten, die höherwertige gleich- oder andersartige Versorgungen wählen, wird die Erhöhung der Festzuschüsse kaum ins Gewicht fallen, da die Zahnärzte vor allem über die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Eigenanteile der Versicherten belasten. Wer also auch in Zukunft nicht zu viel bei Zahnersatz dazu bezahlen möchte, sollte immer prüfen und vergleichen und sich eine zweite ZahnarztMeinung einholen.