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Neue FestzuschĂĽsse fĂĽr Zahnersatz ab 1. Oktober 2020

Ab dem 1. Oktober 2020 erhalten die gesetzlich Versicherten bei Zahnersatzversorgungen höhere Festzuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Damit sinken die Zuzahlungen für Patienten. Hier finden Sie die Erhöhungen für die wichtigsten Festzuschussbefundgruppen. Für die Befundgruppe 1.1 erhöht sich der Festzuschuss von 161,95 Euro auf 178,15 Euro. Der Versicherte bekommt also 16,20 Euro mehr von seiner gesetzlichen Krankenkasse, wodurch sich sein Eigenanteil dementsprechend reduziert.

Neue FestzuschĂĽsse fĂĽr Zahnersatz ab 1. Oktober 2020
Inhaltsverzeichnis

1.

Hier die wichtigsten Festzuschüsse im Vergleich mit der entsprechenden Veränderung

FZSBefundgruppeFestzuschuss altFestzuschuss neuErhöhung des Festzuschusses
1.ErhaltungswĂĽrdiger Zahn   
1.1Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn161,95 Euro178,15 Euro16,20 Euro
1.3Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)55,25 Euro60,78 Euro5,53 Euro
2.Zahnbegrenzte LĂĽcken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (LĂĽckensituation I)   
2.1Zahnbegrenzte LĂĽcke mit einem fehlenden Zahn, je LĂĽcke374,38 Euro411,82 Euro37,44 Euro
2.2Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke427,07 Euro469,78 Euro42,71 Euro
2.3Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer476,83 Euro524,51 Euro47,68 Euro
2.7Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten LĂĽcke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung fĂĽr einen ersetzten Zahn, ..... 54,44 Euro59,88 Euro5,44 Euro
3.Zahnbegrenzte LĂĽcken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen   
 3.1 Alle zahnbegrenzten LĂĽcken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (LĂĽckensituation II), je Kiefer 381,64 Euro419,80 Euro38,16 Euro
 3.2Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkĂĽrzte Zahnreihe (a-c) 269,96 Euro296,96 Euro27,00 Euro
4.Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer   
4.1Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer398,60 Euro438,46 Euro39,86 Euro
4.2Zahnloser Oberkiefer384,79 Euro393,27 Euro8,48 Euro
4.3Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer412,01 Euro453,21 Euro41,20 Euro
 4.4 Zahnloser Unterkiefer412,62 Euro453,88 Euro41,26 Euro
 5. LĂĽckengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgĂĽltige Versorgung nicht sofort möglich ist   
5.1Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer131,13 Euro144,24 Euro13,11 Euro
5.2Lückengebiss nach Verlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer181,10 Euro199,21 Euro18,11 Euro
2.

Mit dem steigendem Festzuschuss ist auch der Bonus von 20% oder 30% mehr Wert.

Da die Festzuschüsse ab dem 1. Oktober 2020 steigen, hat der Versicherte auch mehr von seinem 20% oder 30% hohen Bonus, den er für kontinuierliche Zahnvorsorge erhält. Er profitiert also doppelt, denn der Bonus richtet sich prozentual am Festzuschuss aus. Und wenn der Festzuschuss steigt, steigt auch der Bonus.

Man sieht, dass dadurch, dass sich der Festzuschuss für die Befundgruppe 1.1 um 16,20 Euro erhöht, erhöht sich auch der 20% Bonus um 3,24 Euro und der 30% Bonus um 5,14 Euro. Hat ein Versicherter also 30% Bonus, so bekommt er nun insgesamt (16,20 Euro + 5,14 Euro) 21,34 Euro mehr. Anbei ein paar Beispiele, warum sich Zahnvorsorge nun doppelt lohnt:

3.

Um so viele Euros erhöht sich der Bonus durch die Erhöhung der Festzuschüsse ab dem 1. Oktober 2020

 FZS

Ohne Bonus

FZS alt

Ohne Bonus

FZS neu

Erhöhung

FZS

Bonus 20%

alt

Bonus 20%

neu

Erhöhung

20 % Bonus

Bonus 30%

alt

Bonus 30%

neu

Erhöhung 

30 % Bonus

 1.1161,95 Euro178,15 Euro16,20 Euro32,39 Euro35,63 Euro3,24 Euro48,59 Euro53,45 Euro5,14 Euro
 1.355,25 Euro60,78 Euro5,53 Euro11,05 Euro12,16 Euro1,11 Euro16,58 Euro18,23 Euro1,65 Euro
 2.1374,38 Euro411,82 Euro37,44 Euro74,88 Euro82,36 Euro7,48 Euro112,31 Euro123,55 Euro11,24 Euro
Portrait von Holger Lehmann
Der Autor
Holger Lehmann hat die 2te-ZahnarztMeinung im Jahre 2005 gegründet. Er befasst sich von morgens bis abends mit den Preisen der zahnärztlichen Versorgung. Seinen Erfahrungsschatz zieht er aus hunderttausenden von durchgeführten Auktionen aus ganz Deutschland. Durch das Auktionsportal erhält er einen tiefen Einblick in die Gebührenkalkulation der Zahnärzte und schreibt hier für Patienten, damit diese die Zusammenhänge verstehen und nutzen können.
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