Eingehende Untersuchung beim Zahnarzt
Die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Bei der eingehenden Untersuchung, auch BEMA-Position 01 genannt, führt Ihr Zahnarzt eine umfassende Begutachtung Ihres Gebisses, der Mundschleimhaut und der Kiefergelenke durch. Nur so können Erkrankungen frühzeitig erkannt und adäquat behandelt werden.
Was umfasst die eingehende Untersuchung?
Bei der eingehenden Untersuchung untersucht der Zahnarzt Ihre Zähne, Mundschleimhaut und Kiefergelenke gründlich. Zunächst werden die Zähne begutachtet. Hierbei werden kariöse Defekte ("c"), fehlende Zähne ("f"), zerstörte Zähne ("z") sowie Zahnstein ("Zst") erfasst. Der Zahnarzt prüft jeden einzelnen Zahn sorgfältig auf Karies, Füllungen und andere Auffälligkeiten. Anschließend erfolgt eine eingehende Inspektion der Mundschleimhaut, um Entzündungen, Verletzungen oder andere Veränderungen ("Mu") zu erkennen. Hierzu wird die gesamte Mundschleimhaut, vom Gaumen über die Zunge bis hin zu den Wangen, genau untersucht.
Abschließend werden auch die Kiefergelenke auf Funktionsstörungen oder Schmerzen untersucht. Der Zahnarzt tastet und bewegt die Kiefergelenke, um deren Beweglichkeit und Beschaffenheit zu überprüfen. Mögliche Auffälligkeiten wie Knacken, Schmerzen oder eingeschränkte Bewegungsfähigkeit werden dabei genau dokumentiert.
All diese Befunde werden sorgfältig dokumentiert, um einen Gesamtüberblick über den Mundgesundheitszustand zu erhalten. Auf Basis dieser Informationen kann der Zahnarzt dann einen individuellen Behandlungsplan erstellen, sollte er Handlungsbedarf feststellen.
Die Schritte der eingehenden Untersuchung auf einen Blick:
1. Befundung der Zähne
Überprüfung auf Karies (kariöse Defekte, "c")
Feststellung fehlender Zähne ("f")
Beurteilung zerstörter Zähne ("z")
Erfassung von Zahnstein ("Zst")
2. Befundung der Mundschleimhaut
Überprüfung auf Entzündungen, Verletzungen oder andere Auffälligkeiten ("Mu")
3. Befundung der Kiefergelenke
Überprüfung auf Funktionsstörungen oder Schmerzen
4. Aufzeichnung des Gesamtbefunds
Dokumentation aller relevanten Befunde
Erstellung eines Behandlungsplans bei Bedarf
Begriffe genauer erklärt
Kariöse Defekte ("c")
Kariöse Defekte sind Löcher oder Verfärbungen in den Zahnhartsubstanzen, die durch Zahnkaries entstanden sind. Karies ist eine Zahnerkrankung, die durch Bakterien verursacht wird, die Zucker in der Mundhöhle zu Säuren umwandeln. Diese Säuren greifen den Zahnschmelz und das Zahnbein an und führen so zur Entstehung von Löchern im Zahn.
Fehlende Zähne ("f")
Fehlende Zähne können verschiedene Ursachen haben, z.B. Zahnverlust aufgrund von Karies, Parodontitis oder Unfällen. Das Fehlen von Zähnen kann zu Funktionseinschränkungen beim Kauen und Beeinträchtigungen des Kaucomforts führen.
Zerstörte Zähne ("z"):
Zerstörte Zähne weisen schwerwiegende Schäden auf, bei denen der Zahn entweder nicht mehr zu erhalten oder nur noch mit einer aufwendigen Behandlung zu retten ist. Solche massiven Schäden können beispielsweise durch tiefe Karies, Traumata oder Parodontitis verursacht werden.
Zahnstein ("Zst")
Zahnstein ist eine harte, kalkhaltige Ablagerung auf den Zahnoberflächen. Er entsteht, wenn Speisereste und Bakterien nicht regelmäßig entfernt werden. Zahnstein ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Karies und Parodontitis.
Entzündungen, Verletzungen oder andere Auffälligkeiten der Mundschleimhaut ("Mu")
Die Untersuchung der Mundschleimhaut dient dazu, Veränderungen wie Rötungen, Schwellungen, Geschwüre oder andere pathologische Befunde frühzeitig zu erkennen. Solche Befunde können auf Entzündungen, Verletzungen oder andere Erkrankungen hinweisen.
Funktionsstörungen oder Schmerzen der Kiefergelenke
Die Kiefergelenke verbinden den Unterkiefer mit dem Schädel. Störungen oder Schmerzen in diesem Bereich können auf Fehlstellungen, Arthrose oder andere Probleme hinweisen, die eine weitere Abklärung und gegebenenfalls Behandlung erfordern.
Warum ist die eingehende Untersuchung so wichtig?
Die gründliche Untersuchung ist der Schlüssel zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Nur so können diese rechtzeitig behandelt und weiteren Schäden vorgebeugt werden. Zahnärzte empfehlen daher, regelmäßig - in der Regel einmal im halben Jahr - eine eingehende Untersuchung durchführen zu lassen.
Darüber hinaus dient die Untersuchung auch dazu, den Patienten über seine Mundhygiene und mögliche Verbesserungspotenziale aufzuklären. So können Patienten aktiv an der Erhaltung ihrer Zahngesundheit mitwirken. Der Zahnarzt kann dem Patienten wertvolle Tipps zur richtigen Zahnpflege, zur Optimierung der Mundhygiene und zu Prophylaxemaßnahmen geben. Letztendlich ist die eingehende Untersuchung der Schlüssel zu einer ganzheitlichen, präventiven Zahnmedizin.
Vergleich der Gebührenziffern BEMA 01 und GOZ 0010
In der zahnärztlichen Abrechnung spielen die Gebührenordnungen BEMA (Bewertungssystem für zahnärztliche Leistungen) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) eine entscheidende Rolle. Der GOZ-Eintrag für die Leistung „Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes“ (0010) ist das Pendant zu dem BEMA-Eintrag 01/U “Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten”.
Dieser Eintrag hat 100 GOZ-Punkte und 18 BEMA-Punkte. Der GOZ-Faktor für diese zahnmedizinische Untersuchung liegt bei 12,94€, während der BEMA-Betrag bei 18,73€ liegt.
Die Gemeinsamkeit der beiden Einträge: Beide behandeln die eingehende Untersuchung, um Krankheiten im Mund- und Kieferbereich festzustellen. Beide Einträge werden jedoch unterschiedlich abgerechnet und der Gleichstand liegt bei Faktor 3,33. Es ergibt sich ein Unterschied von 5,79€.
Fazit: Eingehende Untersuchung als präventiven Schutz vor Schmerzen & Entzündungen
Die regelmäßige zahnärztliche Untersuchung ist von großer Bedeutung, um den Zustand der Zähne, Mundschleimhaut und Kiefergelenke umfassend zu erfassen. Bei dieser Untersuchung werden verschiedene Befunde erhoben, die wichtige Rückschlüsse auf die Mundgesundheit zulassen.
Dazu gehören zunächst die Diagnose von kariösen Defekten, fehlenden oder zerstörten Zähnen sowie Zahnstein-Ablagerungen. Diese Befunde geben Hinweise auf Karies- und Parodontitis-Erkrankungen, die frühzeitig behandelt werden müssen, um weitere Schäden zu verhindern. Durch diese umfassende Untersuchung können Zahnärzte den Gesamtzustand der Mundhöhle beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mundgesundheit einleiten. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind daher unerlässlich, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
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Eine zweite Meinung von einem anderen Zahnarzt kann in manchen Fällen sehr hilfreich sein. Insbesondere bei größeren Behandlungsmaßnahmen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie kann es sinnvoll sein, sich eine weitere fachliche Einschätzung einzuholen. So können Sie sicher sein, dass die empfohlene Behandlung wirklich notwendig und die beste Option für Sie ist. Oft lassen sich auf diese Weise auch Kosten sparen, da unnötige oder überteuerte Eingriffe vermieden werden können.