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107a Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung

Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung

Zahngesundheit ist für alle Menschen wichtig, aber besonders für diejenigen, die auf Pflege angewiesen sind. Die Leistung nach BEMA-Nummer 107a ermöglicht es Pflegebedürftigen, regelmäßig eine professionelle Zahnsteinentfernung in Anspruch zu nehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau dieser BEMA-Begriff bedeutet, welche Schritte er umfasst und welche Vorteile er bietet.

Was bedeutet der BEMA-Begriff “107a Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung”?

Der BEMA-Begriff 107a beschreibt eine spezielle zahnmedizinische Leistung, die für Versicherte vorgesehen ist, die einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) erhalten. Hierbei geht es um die professionelle Entfernung von harten Zahnbelägen, auch Zahnstein genannt.

Zahnstein entsteht, wenn sich Speisereste, Bakterien und Mineralien im Laufe der Zeit auf den Zähnen ablagern und dort verhärten. Dies kann zu Zahnfleischentzündungen, Lockerung der Zähne und sogar Zahnverlust führen. Besonders Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben oft Schwierigkeiten, ihre Zähne selbstständig gründlich zu reinigen und zu pflegen. Daher sieht der BEMA an dieser Stelle eine spezielle Leistung vor.

Im Rahmen der Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a untersucht der Zahnarzt zunächst sorgfältig den Zustand der Zähne und des Zahnfleischs. Dabei werden Problemstellen wie Verfärbungen oder Entzündungen identifiziert. Anschließend entfernt der Zahnarzt den Zahnstein vorsichtig und schonend mithilfe spezieller Instrumente. Diese sind so konzipiert, dass sie den Zahn nicht beschädigen.

Nach der Zahnsteinentfernung folgt eine Politur der Zahnoberflächen, um ein sauberes, glänzendes Ergebnis zu erzielen. Abschließend wird das Zahnfleisch massiert und mit einer fluoridreichen Lösung behandelt, um es zu stärken und vor Karies zu schützen. Der gesamte Prozess ist in der Regel schmerzfrei für den Patienten, da der Zahnarzt lokal betäubt. Sollten dennoch Schmerzen auftreten, können zusätzliche Betäubungsmaßnahmen ergriffen werden.

Die Leistung nach BEMA 107a ist für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, da sie deren Mundgesundheit nachhaltig fördert. Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen verhindern die Ansammlung von Zahnstein und beugen so Zahnfleischentzündungen, Zahnlockerungen und Zahnverlust vor.

Gleichzeitig trägt die Zahnsteinentfernung auch zum allgemeinen Wohlbefinden der Patienten bei. Ein sauberer, gesunder Mund verbessert den Geschmack, den Appetit und somit die Lebensqualität. Zudem werden Kosten für spätere, aufwendigere Zahnbehandlungen eingespart.

Ein entscheidender Vorteil für die Betroffenen ist, dass die Leistung nach BEMA 107a von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen wird. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen somit keine zusätzlichen Kosten tragen, um regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen zu können.

Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?

Die Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a umfasst mehrere Schritte: Zunächst untersucht der Zahnarzt gründlich den Zustand der Zähne und des Zahnfleischs. Dabei werden mögliche Problemstellen wie Verfärbungen oder Entzündungen identifiziert. Anschließend wird der Zahnstein vorsichtig und schonend von den Zähnen entfernt. Dafür nutzt der Zahnarzt spezielle Instrumente, die den Zahn nicht beschädigen.

Nach der Zahnsteinentfernung erfolgt eine Politur der Zahnoberflächen, um ein sauberes, glänzendes Ergebnis zu erzielen. Abschließend wird das Zahnfleisch massiert und mit einer fluoridreichen Lösung behandelt, um es zu stärken und vor Karies zu schützen.

Der gesamte Prozess ist für den Patienten in der Regel schmerzfrei, da der Zahnarzt lokal betäubt. Sollten dennoch Schmerzen auftreten, können zusätzliche Betäubungsmaßnahmen ergriffen werden.

Welche Vorteile bringt die Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a?

Für Pflegebedürftige bietet die Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a einige entscheidende Vorteile:

Erhalt der Zahngesundheit: Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen verhindern die Ansammlung von Zahnstein, der sonst zu Zahnfleischentzündungen, Lockerung der Zähne und sogar Zahnverlust führen kann.
 

Verbesserung des Wohlbefindens: Ein sauberer, gepflegter Mund fördert das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Zudem werden Geschmack und Appetit positiv beeinflusst.
 

Kosteneinsparung: Die Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Pflegebedürftige müssen somit keine zusätzlichen Kosten tragen.
 

Einfache Durchführung: Der Zahnarztbesuch ist für Pflegebedürftige oft mit Aufwand verbunden. Die Leistung nach BEMA 107a kann jedoch im Rahmen der regulären Pflegeeinstufung oder Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, was den Prozess vereinfacht.
Für wen ist es geeignet bzw. notwendig?
 

Die Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a ist für alle Pflegebedürftigen geeignet, die entweder einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten. Dies umfasst Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf regelmäßige Unterstützung im Alltag angewiesen sind.

Für diese Personengruppe ist die professionelle Zahnreinigung besonders wichtig, da sie oft Schwierigkeiten haben, ihre Zähne selbstständig zu pflegen. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt helfen, Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
 

Fazit: 107a Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung

Die Zahnsteinentfernung nach BEMA 107a bietet Pflegebedürftigen eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, ihre Zahngesundheit zu erhalten. Durch die professionelle Reinigung werden Zahnfleischerkrankungen und Zahnverlust verhindert, was das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität der Patienten deutlich verbessert. Holen Sie sich eine Zweite Zahnarztmeinung von anderen Zahnärzten und profitieren Sie von dieser wertvollen Leistung.

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