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130 Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbändern) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

Der Begriff „Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen“ bezieht sich auf eine spezifische Leistung in der Kieferorthopädie, die im BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) zu finden ist. Diese Behandlungsmethode umfasst verschiedene Apparaturen wie Palatinal- oder Transversalbögen, Quadhelix, Lingualbögen, Lipbumper und Headgear, die über Ankerbänder im Mundraum fixiert werden. Diese Geräte dienen der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen und unterstützen die Zahnbewegung und -anpassung während der kieferorthopädischen Therapie. Der Artikel wird alle relevanten Aspekte dieser Behandlungsmethode erläutern, einschließlich der Bedeutung, der Voraussetzungen sowie der Vorteile.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 130?

Der BEMA-Begriff 130 umfasst die Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen, die in der Kieferorthopädie zur Verbesserung der Zahn- und Kieferstellung eingesetzt werden. Diese Apparaturen werden häufig in Kombination mit einer festen Zahnspange verwendet, um den Behandlungserfolg zu optimieren. Für Patienten bedeutet dies, dass durch die gezielte Anwendung dieser Geräte eine präzisere und effektivere Zahnbewegung erreicht werden kann. Dies ist besonders wichtig, um eine harmonische Zahn- und Kieferstellung zu gewährleisten, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktionell ist.

Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA 130 vor?
Im Zusammenhang mit dem BEMA-Begriff 130 sind verschiedene Fachbegriffe relevant:

  • Palatinalbogen: Ein Drahtbogen, der über den Gaumen verläuft und dazu dient, die Zähne im Oberkiefer zu bewegen oder zu stabilisieren.
  • Transversalbogen: Ein Bogen, der von einer Seite des Mundes zur anderen verläuft und die Breite des Oberkiefers beeinflusst.
  • Quadhelix: Eine spezielle Apparatur, die zur Erweiterung des Oberkiefers verwendet wird und dabei hilft, die Zahnstellung zu korrigieren.
  • Lingualbogen: Ein Drahtbogen, der an der Innenseite der Zähne befestigt ist und zur Stabilisierung und Bewegung der Zähne dient.
  • Lipbumper: Eine Apparatur, die die Lippen von den Zähnen fernhält und somit Platz für das Wachstum der Zähne schafft.
  • Headgear: Ein externes Gerät, das an den Zähnen befestigt wird und zur Korrektur von Fehlstellungen im Oberkiefer dient.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA 130?

Vor der Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Zahn- und Mundgesundheit: Der Patient sollte eine gute Mundhygiene aufweisen, da Karies oder Zahnfleischerkrankungen die Behandlung beeinträchtigen können. Eine gründliche zahnärztliche Untersuchung ist notwendig.
Kieferorthopädische Diagnose: Eine detaillierte Diagnose durch einen Kieferorthopäden ist unerlässlich. Hierbei werden Röntgenbilder, Zahnabdrücke und klinische Untersuchungen durchgeführt, um die Notwendigkeit der Apparaturen zu bestimmen.
Alter und Wachstumsphase: Kinder und Jugendliche sind oft die Hauptzielgruppe für diese Apparaturen, da sich ihre Kiefer noch entwickeln und somit besser auf die Behandlung reagieren können.
Kooperationsbereitschaft des Patienten: Der Patient muss bereit sein, die Apparaturen regelmäßig zu tragen und die Anweisungen des Kieferorthopäden zu befolgen.

Was umfasst der Begriff?

Die Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen umfasst mehrere Schritte, die im Folgenden detailliert erläutert werden:

Vorbereitende Maßnahmen: Zu Beginn der Behandlung erfolgt eine umfassende Diagnostik. Hierbei werden alle relevanten Informationen gesammelt, um den individuellen Behandlungsplan zu erstellen.
Anpassung der Apparaturen: Die ausgewählten Apparaturen werden individuell angefertigt und angepasst. Dies erfolgt in der Regel im zahntechnischen Labor. Die Anpassung ist entscheidend für den Behandlungserfolg, da sie sicherstellt, dass die Apparaturen optimal im Mund des Patienten sitzen.
Eingliederung der Apparaturen: Der Kieferorthopäde setzt die Apparaturen dann im Mund des Patienten ein. Dabei werden sie über Ankerbänder an den Zähnen befestigt. Diese Ankerbänder sind aus einem speziellen Material gefertigt, das eine stabile Verankerung der Apparaturen ermöglicht.
Regelmäßige Kontrollen: Nach der Eingliederung sind regelmäßige Nachsorgetermine notwendig. Der Kieferorthopäde überprüft den Fortschritt der Behandlung und passt die Apparaturen gegebenenfalls an. Diese Kontrollen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Zähne in die gewünschte Position bewegt werden.
Materialien und Geräte: Die verwendeten Materialien sind entscheidend für die Funktionalität der Apparaturen. Drahtbögen, Ankerbänder und weitere Komponenten werden häufig aus rostfreiem Edelstahl oder speziellen Legierungen gefertigt, um Langlebigkeit und Biokompatibilität zu gewährleisten.

Welche Vorteile bringt BEMA 130?

Die Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen bietet zahlreiche Vorteile:

  1. Präzise Zahnbewegung: Durch die gezielte Anwendung der Apparaturen kann eine präzisere Bewegung der Zähne erreicht werden. Dies ist besonders wichtig für die Korrektur von komplexen Fehlstellungen.
  2. Verbesserte Kieferentwicklung: Bei Kindern und Jugendlichen kann die Behandlung das Wachstum des Kiefers positiv beeinflussen und somit zu einer harmonischen Dentition beitragen.
  3. Erhöhte Behandlungsdauer: Die Verwendung dieser Apparaturen kann die Gesamtbehandlungsdauer verkürzen, da sie eine effektivere Zahnbewegung ermöglichen.
  4. Individuelle Anpassung: Jede Apparatur wird individuell auf den Patienten abgestimmt, was den Komfort und die Wirksamkeit der Behandlung erhöht.
  5. Langfristige Ergebnisse: Bei konsequenter Anwendung und regelmäßiger Kontrolle können die Ergebnisse der Behandlung langfristig stabilisiert werden, was zu einer besseren Mundgesundheit führt.

Für wen ist BEMA 130 geeignet bzw. notwendig?

Der BEMA-Zuschlag für die Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen ist besonders geeignet für:

  • Kinder und Jugendliche: Da sich die Kiefer noch in der Entwicklung befinden, reagieren diese Patientengruppen oft besser auf die Behandlung und die Anpassung der Apparaturen.
  • Patienten mit spezifischen Fehlstellungen: Personen, die unter bestimmten Zahn- oder Kieferfehlstellungen leiden, können von dieser Behandlungsmethode erheblich profitieren.
  • Patienten, die bereits eine feste Zahnspange tragen: Die ergänzenden Apparaturen können die Effektivität der bestehenden Behandlung erhöhen und helfen, die Zähne in die gewünschte Position zu bewegen.

Fazit: 130 Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbändern) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

Die Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen gemäß BEMA 130 stellt einen wichtigen Bestandteil der kieferorthopädischen Behandlung dar. Diese Apparaturen unterstützen die Zahnbewegung und tragen zur Korrektur von Fehlstellungen bei. Die Vorteile sind vielfältig und umfassen eine präzise Zahnbewegung, eine verbesserte Kieferentwicklung sowie individuell angepasste Lösungen für jeden Patienten. Um von dieser Behandlungsmethode zu profitieren, sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, die eine erfolgreiche Therapie gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass die beste Behandlungsmethode gewählt wird, ist es ratsam, eine Zweite Zahnarztmeinung einzuholen. Eine umfassende Beratung kann helfen, die beste Vorgehensweise für die persönliche Situation zu finden und möglicherweise Kosten zu sparen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über unser Auktionsportal über verschiedene Behandlungsangebote zu informieren und die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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