Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, einflächig
Der Behandlungskatalog für Zahnärzte, kurz BEMA, listet alle Leistungen auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erstattet werden. Eine dieser Leistungen ist der Punkt 13a, der das Präparieren und Füllen einer Kavität im Zahn beschreibt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was genau unter diesem BEMA-Begriff zu verstehen ist und welche Schritte dabei durchgeführt werden.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 13a?
Der BEMA-Begriff 13a steht für das Präparieren einer Kavität, also einer Zahnhöhle oder -kavität, und das Füllen dieser mit einem plastischen Füllungsmaterial. Dazu gehören noch weitere Schritte wie das Anlegen einer Matrize oder die Verwendung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung sowie das abschließende Polieren. Insgesamt wird diese Leistung einflächig erbracht, also nur an einer Zahnfläche.
Im Einzelnen beinhaltet der BEMA-Punkt 13a folgende Leistungen:
Präparieren der Kavität: Hierbei wird der schadhafte Bereich des Zahns mit speziellen Bohrern schonend entfernt, um eine saubere Kavität zu schaffen.
Füllen der Kavität mit plastischem Material: Der Zahnarzt wählt ein geeignetes Füllungsmaterial wie Komposit, Glasionomer-Zement oder Amalgam aus und bringt es in die präparierte Kavität ein.
Anlegen einer Matrize oder Verwendung anderer Hilfsmittel: Um der Füllung eine glatte und formstabile Oberfläche zu verleihen, legt der Zahnarzt oft eine dünne Metallmatrize um den Zahn an. Alternativ kommen auch andere Hilfsmittel wie Keile oder Ringe zum Einsatz.
Unterfüllung: Je nach Tiefe und Ausdehnung der Kavität kann eine Unterfüllung mit einem speziellen Material erforderlich sein, um den Zahn vor Empfindlichkeiten zu schützen.
Polieren der Füllung: Abschließend wird die Oberfläche der Füllung sorgfältig poliert, um ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis zu erzielen.
Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess? Detailreiche Erklärung
Der BEMA-Eingriff 13a umfasst mehrere Einzelschritte, die der Zahnarzt nacheinander durchführt. Zunächst wird die Kavität, also die Zahnhöhle, präpariert. Dafür verwendet der Zahnarzt spezielle Bohrer, um den erkrankten oder beschädigten Zahnbereich zu entfernen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Präparation so schonend wie möglich erfolgt, um den restlichen gesunden Zahn nicht zu beschädigen.
Im nächsten Schritt wird die Kavität mit einem plastischen Füllungsmaterial aufgefüllt. Dafür kommen verschiedene Materialien wie Komposite, Glasionomer-Zemente oder Amalgam in Frage. Der Zahnarzt wählt das für den individuellen Fall am besten geeignete Material aus.
Um eine glatte und formstabile Oberfläche der Füllung zu erhalten, legt der Zahnarzt oft eine sogenannte Matrize an. Das ist eine dünne Metallfolie, die den Zahn umschließt und so die Form der Füllung vorgibt. Alternativ können auch andere Hilfsmittel wie Keile oder Ringe verwendet werden.
Bevor die Füllung abschließend poliert wird, erfolgt gegebenenfalls noch eine Unterfüllung. Dabei wird ein spezielles Material in tiefere Bereiche der Kavität eingebracht, um den Zahn vor Empfindlichkeiten zu schützen.
Zum Schluss wird die Füllung sorgfältig poliert, um eine glatte und ästhetisch ansprechende Oberfläche zu erhalten. Dabei verwendet der Zahnarzt verschiedene Polierstifte und -scheiben.
Welche Vorteile bringt der BEMA-Eingriff 13a?
Der BEMA-Eingriff 13a zum Präparieren und Füllen einer Kavität bringt einige wichtige Vorteile mit sich. Zunächst einmal dient er dazu, den erkrankten oder beschädigten Bereich des Zahns zu entfernen und durch eine Füllung zu ersetzen. Dadurch wird der Zahn stabilisiert und vor weiteren Schäden bewahrt.
Darüber hinaus ermöglicht die Füllung es dem Patienten, den Zahn weiterhin normal zu nutzen, also beim Kauen, Beißen und Sprechen. Ohne die Füllung wäre der Zahn wahrscheinlich auf Dauer nicht mehr funktionsfähig gewesen.
Auch ästhetisch bringt die Füllung Vorteile, da sie den Zahn wieder in ein ansprechendes Aussehen versetzt. Moderne Füllungsmaterialien wie Komposite können dabei so natürlich aussehen, dass sie kaum von einem echten Zahn zu unterscheiden sind.
Für wen ist der BEMA-Eingriff 13a geeignet bzw. notwendig?
Der BEMA-Eingriff 13a zum Präparieren und Füllen einer Kavität ist in der Regel bei Patienten indiziert, die einen Kariesschaden oder eine andere Zahnschädigung aufweisen. Karies ist eine der häufigsten Zahnerkrankungen und entsteht durch Bakterien, die den Zahnschmelz angreifen.
Aber auch andere Ursachen wie Unfälle, Abnutzung oder Fehlbildungen können zu Schädigungen führen, die eine Füllung notwendig machen. In diesen Fällen dient der BEMA-Eingriff 13a dazu, den beschädigten Bereich zu entfernen und durch eine stabile Füllung zu ersetzen.
BEMA 13a & GOZ 2050
Der korrespondierende GOZ-Eintrag 2050 beschreibt eine Leistung zur Präparation einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung. Diese Leistung umfasst 213 GOZ-Punkte und hat einen Faktor von 27,55.
Obwohl die beiden Einträge die gleiche zahnmedizinische Leistung beschreiben, unterscheiden sie sich in ihren Vergütungssystemen. Der GOZ-Eintrag verwendet ein eigenes Punktesystem mit einem festen Punktwert. Die beiden Einträge variieren in den jeweiligen Abrechnungsmodalitäten und Punktwerten.
Trotz dieser Unterschiede in den Vergütungssystemen haben die Einträge die Gemeinsamkeit, dass sie beide das Präparieren einer Kavität und das Füllen mit plastischem Material beschreiben. Somit erfassen beide Einträge eine ähnliche zahnmedizinische Leistung, wenn auch mit unterschiedlicher Punktbewertung.
BEMA GOZ
Fazit: 13a Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, einflächig
Der BEMA-Eingriff 13a zum Präparieren und Füllen einer Kavität ist ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung. Er ermöglicht es, erkrankte oder beschädigte Zähne zu reparieren und deren Funktion sowie Ästhetik wiederherzustellen. Patienten, die von diesem Eingriff profitieren, können ihre Zähne in Zukunft wieder uneingeschränkt nutzen. Holen Sie sich eine Zweite Zahnarztmeinung und sparen Sie Geld für Ihre zahnmedizinischen Eingriffe.
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