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Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 153 a zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung

Der Besuch eines weiteren Versicherten in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 153a des Bewertungsmaßstabs Zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist eine wichtige Komponente der umfassenden zahnmedizinischen Versorgung. Diese Leistung ermöglicht es Zahnärzten, mehrere Patienten in einer Sitzung zu betreuen und so eine effiziente und effektive Behandlung zu gewährleisten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 153b?

Der BEMA-Begriff 153b bezieht sich auf den Besuch eines zusätzlichen Versicherten, der zeitgleich mit einer Leistung nach Nummer 153a in der Zahnarztpraxis erfolgt. Nummer 153a beschreibt allgemein den Besuch eines Versicherten in der Zahnarztpraxis, der eine zahnmedizinische Behandlung in Anspruch nimmt.

Der Besuch nach Nummer 153b wird in Rechnung gestellt, wenn der zusätzliche Patient zu vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit des Zahnarztes in der Einrichtung versorgt wird. Dabei erfolgt auch eine Beratung des Patienten. Diese Leistung ermöglicht es dem Zahnarzt, mehrere Patienten effizient und zeitnah zu betreuen, ohne dass für jeden Patienten ein separater Besuch abgerechnet werden muss.

Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?

Der Ablauf einer Leistung nach BEMA 153b umfasst mehrere Schritte:

Terminvereinbarung: Der Zahnarzt vereinbart mit dem Patienten einen Termin, an dem er auch einen weiteren Versicherten behandeln kann. Dabei wird sichergestellt, dass ausreichend Zeit für eine gründliche Untersuchung und Behandlung aller Patienten zur Verfügung steht.
Begrüßung und Anamnese: Beim Eintreffen des Patienten begrüßt das Praxisteam ihn freundlich und nimmt eine kurze Anamnese vor. Dabei werden relevante Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand, zu etwaigen Vorerkrankungen und zur aktuellen Beschwerdesituation erhoben.
 

Zahnmedizinische Untersuchung: Der Zahnarzt führt eine gründliche Untersuchung des Gebisses, der Zähne, des Zahnfleischs und der Mundschleimhaut durch. Dabei werden mögliche Karies, Entzündungen oder andere Auffälligkeiten festgestellt.
 

Diagnose und Behandlungsplanung: Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung erstellt der Zahnarzt eine Diagnose und entwickelt gemeinsam mit dem Patienten einen individualisierten Behandlungsplan. Dieser umfasst die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der oralen Gesundheit.
 

Beratung und Aufklärung: Der Zahnarzt berät den Patienten ausführlich zu den geplanten Behandlungsschritten, den möglichen Risiken und Komplikationen sowie zu den Kosten. Er klärt den Patienten über die Notwendigkeit und den Ablauf der Behandlung auf und beantwortet alle offenen Fragen.
 

Behandlung: Nachdem der Patient sein Einverständnis zur Behandlung erteilt hat, führt der Zahnarzt die erforderlichen Maßnahmen durch. Dies können beispielsweise Füllungen, Zahnreinigungen oder Zahnextraktionen sein.
 

Nachbetreuung und Dokumentation: Nach Abschluss der Behandlung informiert der Zahnarzt den Patienten über die weitere Pflege und Nachsorge. Außerdem wird die Behandlung sorgfältig in der Patientenakte dokumentiert.

Behandlung des zweiten Patienten: Während der Zahnarzt den ersten Patienten versorgt, wird der zweite Versicherte in einem separaten Behandlungsraum betreut. Dabei werden die gleichen Schritte wie bei dem ersten Patienten durchgeführt.

Durch die Möglichkeit, zwei Patienten in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu behandeln, kann der Zahnarzt seine Arbeitszeit effizienter nutzen und die Wartezeiten für die Patienten reduzieren.

Welche Vorteile bringt BEMA 153b?

Der BEMA-Begriff 153b bietet sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte verschiedene Vorteile:

Für Patienten:

  • Kürzere Wartezeiten: Da der Zahnarzt mehrere Patienten gleichzeitig betreuen kann, müssen Patienten in der Regel nicht so lange auf einen Termin warten.
  • Effizientere Behandlung: Durch die zeitnahe Versorgung mehrerer Patienten können Behandlungen schneller abgeschlossen werden.
  • Reduzierte Kosten: Da für den Besuch des zweiten Patienten lediglich ein reduzierter Satz berechnet wird, können die Gesamtkosten für den Patienten sinken.

    Für Zahnärzte:
  • Optimierte Zeitnutzung: Durch die Möglichkeit, mehrere Patienten in einem Zeitfenster zu betreuen, können Zahnärzte ihre Arbeitszeit effizienter gestalten.
  • Erhöhte Wirtschaftlichkeit: Die Abrechnung des Besuchs des zweiten Patienten ermöglicht es Zahnärzten, ihre Einnahmen zu steigern, ohne den Zeitaufwand überproportional zu erhöhen.
  • Verbesserte Patientenversorgung: Die effizientere Terminplanung und Behandlung mehrerer Patienten ermöglicht eine umfassendere und qualitativ hochwertigere Versorgung.

Für wen ist BEMA 153b geeignet bzw notwendig?

Die Leistung nach BEMA 153b ist für alle gesetzlich und privat Versicherten geeignet, die regelmäßig zahnmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Patienten mit Zahnerkrankungen, Kieferfehlstellungen oder Zahnersatz. Auch Patienten, die eine umfassende Prophylaxe benötigen, können von dieser Leistung profitieren.

Für Zahnärzte ist die Möglichkeit, zwei Patienten in einem zeitlichen Zusammenhang zu betreuen, in der Regel sinnvoll, um ihre Praxis effizient und wirtschaftlich zu führen. Insbesondere in Regionen mit hoher Patientennachfrage kann diese Leistung dazu beitragen, die Wartezeiten für Patienten zu reduzieren und eine hohe Qualität der zahnmedizinischen Versorgung sicherzustellen.

Fazit zu BEMA 153b

Der BEMA-Begriff 153b ist ein wichtiger Bestandteil der modernen, patientenorientierten Zahnmedizin. Er ermöglicht es Zahnärzten, mehrere Patienten zeitnah und effizient zu versorgen, ohne dass für jeden Patienten ein separater Besuch abgerechnet werden muss. Sowohl Patienten als auch Zahnärzte profitieren von dieser Leistung, da sie die Wartezeiten verkürzt, die Kosten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Praxis steigert.


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BEMA-Ziffern
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