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4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn

Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn

Die Verblendung einer Teleskopkrone stellt einen wichtigen Aspekt der modernen Zahnmedizin dar, insbesondere im Kontext der zahnprothetischen Versorgung. Bei der FZS-Nummer 4.7 handelt es sich um einen Zuschlag, der für die Verblendung von Teleskopkronen im Verblendbereich der Zähne 15-25 und 34-44 gewährt wird. Teleskopkronen sind spezielle Zahnersatzlösungen, die häufig bei der Versorgung von zahnlosen Kiefern oder bei größeren Lücken eingesetzt werden. Die Verblendung dieser Kronen spielt eine entscheidende Rolle für die Ästhetik und Funktionalität der Zahnprothese. In diesem Artikel wird der Begriff FZS 4.7 detailliert beschrieben, einschließlich der medizinischen Grundlagen, der relevanten Fachbegriffe und der Voraussetzungen für den Einsatz dieser zahnmedizinischen Maßnahme.

Was bedeutet der FZS-Begriff 4.7?

Der Begriff "Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (FZS 4.7)" bezieht sich auf die ästhetische Gestaltung von Teleskopkronen, die auf Zähnen im Ober- und Unterkiefer platziert werden. Teleskopkronen sind doppelte Kronen, wobei die innere Krone, die auf dem natürlichen Zahn oder Implantat sitzt, nicht sichtbar ist. Die äußere Krone, die auf die innere Krone aufgeschraubt wird, ist sichtbar und wird in der Regel verblendet, um ein natürliches Aussehen zu gewährleisten. Diese Verblendung kann aus verschiedenen Materialien bestehen, meistens aus Keramik oder Kunststoff, die in Farbe und Form an die natürlichen Zähne angepasst sind. Für Patienten bedeutet dies, dass sie nicht nur funktionalen Zahnersatz erhalten, sondern auch eine ästhetisch ansprechende Lösung, die ihr Lächeln verbessert.

Welche medizinischen Begriffe kommen im Kontext von FZS 4.7 vor?

Im Zusammenhang mit der Verblendung einer Teleskopkrone sind mehrere medizinische Begriffe relevant:
 

  • Teleskopkrone: Eine spezielle Form des Zahnersatzes, die aus zwei Teilen besteht – einer inneren Krone, die auf dem Zahn oder Implantat sitzt, und einer äuĂźeren Krone, die darĂĽber sitzt. Diese Konstruktion ermöglicht eine sichere Verankerung und eine einfache Handhabung.
  • Verblendung: Die ästhetische Schicht, die auf der äuĂźeren Krone aufgebracht wird, um das Aussehen natĂĽrlicher Zähne nachzuahmen. Verblendungen können aus verschiedenen Materialien gefertigt werden, um die bestmögliche Ă„sthetik zu gewährleisten.
  • Zahnimplantat: Ein kĂĽnstlicher Zahnwurzelersatz, der in den Kieferknochen eingesetzt wird, um eine stabile Basis fĂĽr Zahnersatz wie Kronen oder BrĂĽcken zu bieten.
  • Prothetik: Der Zweig der Zahnmedizin, der sich mit dem Ersatz fehlender Zähne und der Wiederherstellung des Kauorgans beschäftigt.
  • Kronen: Zahnersatz, der auf einen beschädigten oder nicht mehr erhaltenen Zahn gesetzt wird, um dessen Form, Funktion und Ă„sthetik wiederherzustellen.


Jeder dieser Begriffe spielt eine zentrale Rolle im Kontext der zahnärztlichen Versorgung und der speziellen Anwendung von Teleskopkronen.

Welche Voraussetzungen fĂĽr FZS 4.7 gibt es?

Um den Zuschlag für die Verblendung einer Teleskopkrone (FZS 4.7) in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zahnstatus: Der Patient muss über einen geeigneten Zahnstatus verfügen, der eine Teleskopkrone rechtfertigt, z.B. bei zahnlosen Bereichen oder stark geschädigten Zähnen.
  2. Kieferknochen: Eine ausreichende Kieferknochenstruktur muss vorhanden sein, um ein Implantat oder eine stabile Krone zu unterstĂĽtzen. Bei unzureichendem Knochen kann eine Augmentation notwendig sein.
  3. Gesundheitliche Voraussetzungen: Der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten sollte eine zahnärztliche Behandlung erlauben. Chronische Erkrankungen müssen gegebenenfalls stabilisiert sein.
  4. Zahnarztbewertung: Der Zahnarzt muss die Notwendigkeit und Eignung der Teleskopkrone im Rahmen einer umfassenden Untersuchung feststellen.

Was umfasst der Begriff?

Die Verblendung einer Teleskopkrone umfasst mehrere Schritte, die sowohl die zahnärztliche Planung als auch die Ausführung beinhalten:
 

Diagnostische Untersuchung: Zunächst erfolgt eine umfassende Untersuchung des Mundraums, um den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches und des Kieferknochens zu beurteilen. Röntgenbilder können angefertigt werden, um die Kieferstruktur zu analysieren.
Planung der Behandlung: In einem Gespräch wird die geeignete Vorgehensweise besprochen. Hierbei werden die verschiedenen Behandlungsoptionen und die zu erwartenden Ergebnisse erläutert.
Abformung: Eine präzise Abformung der Zähne wird erstellt, um ein passgenaues Modell für die Kronen anzufertigen. Dies geschieht häufig mit speziellen Abdruckmaterialien, die eine detailgetreue Abbildung des Zahnbereichs ermöglichen.
Anfertigung der Kronen: Auf Basis des Modells werden die Teleskopkronen im zahntechnischen Labor angefertigt. Hierbei wird besonders auf die Ă„sthetik geachtet, um eine natĂĽrliche Zahnfarbe und -form zu erzielen.
Verblendung: Die äußere Krone wird mit einer Verblendung versehen, die das Aussehen natürlicher Zähne imitiert. Die Wahl des Verblendmaterials (Keramik oder Kunststoff) hängt von den individuellen Anforderungen und dem gewünschten ästhetischen Ergebnis ab.
Einsetzen der Kronen: Nach der Anfertigung werden die Teleskopkronen im Mund des Patienten eingesetzt. Der Zahnarzt überprüft die Passform und Funktionalität, bevor die Kronen endgültig fixiert werden.
Nachsorge: Eine regelmäßige Nachsorge ist wichtig, um die Funktionalität und Ästhetik der Kronen langfristig zu gewährleisten. Der Zahnarzt gibt Empfehlungen zur Pflege der Kronen und zur Mundhygiene.

Die Bedeutung von FZS 4.7

Die Verblendung einer Teleskopkrone (FZS 4.7) hat zahlreiche Vorteile fĂĽr Patienten, die auf Zahnersatz angewiesen sind:
Ästhetik: Die Verblendung sorgt dafür, dass die Teleskopkronen optisch ansprechend und unauffällig sind. Dies verbessert das Selbstbewusstsein und die Lebensqualität der Patienten erheblich.
Funktionalität: Teleskopkronen bieten eine hervorragende Stabilität und Funktionalität, was bedeutet, dass Patienten wieder unbeschwert kauen und sprechen können.
Langfristige Lösung: Diese Art von Zahnersatz ist langlebig und kann bei richtiger Pflege viele Jahre halten. Dies macht sie zu einer wirtschaftlichen Wahl auf lange Sicht.
Individuelle Anpassung: Da die Verblendung individuell hergestellt wird, kann sie perfekt an die natürlichen Zähne angepasst werden, was sowohl das Aussehen als auch den Komfort verbessert.
Zuschuss durch Krankenkassen: Der Zuschlag für die Verblendung wird von den gesetzlichen Krankenkassen gewährt, was die finanzielle Belastung für die Patienten reduziert.

FĂĽr wen ist FZS 4.7 geeignet?

Die Verblendung einer Teleskopkrone ist insbesondere fĂĽr Patienten geeignet, die:

  • Fehlende Zähne haben und eine stabile, ästhetische Lösung benötigen.
  • Zahnverlust durch Karies, Parodontitis oder Traumata erlitten haben.
  • Hochwertigen Zahnersatz wĂĽnschen, der sowohl funktionale als auch ästhetische AnsprĂĽche erfĂĽllt.

Fazit

Die Verblendung einer Teleskopkrone (FZS 4.7) ist ein wesentlicher Bestandteil moderner zahnmedizinischer Versorgung, der sowohl ästhetische als auch funktionale Vorteile bietet. Durch die Verwendung von hochwertigen Materialien und präziser Technik können Patienten eine dauerhafte und ansprechende Lösung für ihre Zahnprobleme erwarten. Die Zuschüsse der Krankenkassen erleichtern zudem die finanzielle Belastung. Für Patienten, die auf der Suche nach einer optimalen zahnmedizinischen Lösung sind, ist die Verblendung von Teleskopkronen eine sinnvolle Option.

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