Die Unterfütterung der Zahnprothese stellt Sitz und Funktionsfähigkeit wieder her. Wie lange dies dauert und welche Kosten auf Patienten zukommen, zeigen wir in diesem Beitrag.
Kein Geld für Zahnersatz – Tipps und Hilfsangebote
Nach einem Zahnverlust denken die meisten Betroffenen sofort an die Möglichkeit, den verloren gegangenen Zahn zu ersetzen. Doch egal ob Teilprothese, Implantat oder Vollprothese – Zahnersatz ist kostspielig. Was ist zu tun, wenn kein Geld für Zahnersatz vorhanden ist? Wir zeigen in diesem Artikel, welche Realisierungsmöglichkeiten es gibt und wo Sie Hilfe bekommen, wenn das nötige Budget fehlt.
1. Zahnverlust bedroht die Lebensqualität
Manche Patienten finden sich schnell mit einem Zahnverlust ab und möchten die Zahnlücke belassen. Das mag zumindest aus finanzieller Sicht die günstigste Option sein. Doch nicht nur handelt es sich beim Zahnverlust um einen ästhetischen Makel. Durch die entstandene Lücke erhöht sich das Risiko für bestimmte Zahnfehlstellungen. Denn die benachbarten Zähne drohen in die Lücke zu kippen. Auch durch den Antagonisten kann der Biss beeinträchtigt sein.
Dass das Belassen der Zahnlücke meist keine gute Wahl ist, zeigt sich auch an der Kaufunktion. Diese kann beim Verlust von Backenzähnen deutlich eingeschränkt sein. Geht ein Frontzahn verloren, hindert dies künftig auch beim Abbeißen. Die meisten Betroffenen möchten sich zurecht nicht mit diesen Einschränkungen abfinden und suchen deshalb nach geeignetem Zahnersatz. Auf welche Lösung die Wahl fällt ist dabei auch eine Frage der Finanzen. Im Folgenden liefern wir einen Überblick zu den Kosten, mit denen Sie rechnen müssen.
2. Was kostet Zahnersatz überhaupt?
Bei der Suche nach Zahnersatz sind erhebliche Differenzen zwischen den unterschiedlichen Varianten zu beobachten. Bei der Suche nach dem für Sie geeigneten Zahnersatz spielen deshalb auch die zu erwartenden Kosten eine wesentliche Rolle.
2.1. Vollprothesen
Eine Vollprothese dient dazu, einen komplett zahnlosen Kiefer mit Zahnersatz zu versorgen. In der schleimhautgetragenen Variante bietet die Prothese zwar eine geringe Stabilität, ist jedoch vergleichsweise günstig. Meist bewegen sich die Kosten im Bereich von 400 bis 750 Euro. Dieser Zahnersatz ist herausnehmbar und kann dadurch leicht gereinigt werden. Um ein Vielfaches teurer sind implantatgetragene Vollprothesen, die mit einer höheren Stabilität und einem besseren Tragegefühl überzeugen.
2.2. Teilprothesen
Müssen nur kleinere Lücken versorgt werden, eignet sich dafür eine Teilprothese. Wer kein Geld für Zahnersatz hat und nach einer günstigen Lösung sucht, kann dafür die sogenannte Klammerprothese in Betracht ziehen. Sie wird mit Metallklammern an den umliegenden Zähnen befestigt und wird von der Krankenkasse als Regelversorgung betrachtet. In einer einfachen Ausführung ist die Klammerprothese ab etwa 400 Euro zu haben.
Wer bei einer Teilprothese Wert auf eine höhere Stabilität legt, kann dafür die Teleskopprothese in Betracht ziehen. Für ihre Eingliederung werden die umliegenden Zähne beschliffen und anschließend mit Kronen versorgt, an denen sich kleine Teleskope befinden. Sie passen exakt zu den in die Prothese eingearbeiteten Teleskope und sorgen so für den gewünschten Halt. Die Kosten reichen von etwa 1.000 bis 2.000 Euro.
2.3. Implantate
Wer nach einem Zahnverlust ein möglichst natürliches Tragegefühl wiedererlangen möchte, entscheidet sich meist für ein Zahnimplantat. Wie eine künstliche Zahnwurzel wird das Implantat in den Kieferknochen eingebracht, mit dem es im Laufe weniger Monate fest verwächst. Nun kann darauf der künstliche Zahn verschraubt werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen an das Material und den notwendigen chirurgischen Eingriff belaufen sich die Kosten je Implantat auf rund 1.400 bis 3.000 Euro. Eine festsitzende Versorgung auf vier Implantaten kann dadurch mehr als 10.000 Euro kosten.
3. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse
Der vorangegangene Überblick zeigte, warum viele Menschen kein Geld für Zahnersatz haben und nach günstigen Alternativen suchen. Allerdings muss nicht der komplette Betrag aus eigener Tasche finanziert werden. Eine besonders gute Absicherung besitzen Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung. Diese übernimmt bis zu 100% der Kosten für Zahnersatz.
Kassenpatienten ohne zusätzliche Versicherung können zumindest auf den Festzuschuss bauen, der 2005 eingeführt wurde. Seither steuern die Krankenkasse einen befundorientierten Festzuschuss als Erstattungsbetrag bei. Das bedeutet, dass der jeweilige Befund des Zahnarztes zur Grundlage für die Berechnung des Zuschusses wird. Gesetzlich ist geregelt, dass der Festzuschuss mindestens 60% der Kosten der medizinisch notwendigen Versorgung (= Regelversorgung) abdeckt. Höhere Erstattungen sind für diejenigen möglich, die im Besitz eines sogenannten Bonusheftes sind, in welchem Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind. Wie sie auf diese Weise den Festzuschuss auf bis zu 75% erhöhen können, haben wir bereits in diesem Artikel erklärt.
Die gesetzlichen Regelungen der Krankenkasse verdeutlichen bereits, dass nur die günstige Regelversorgung als Maßstab zur Bemessung herangezogen wird. Diese muss vom Zahnarzt als medizinisch notwendig und wirtschaftlich dokumentiert werden. Dazu zählen zum Beispiel aus Nicht-Edelmetall gefertigte Kronen im Seitenzahnbereich oder eine verblendete Krone im Frontzahnbereich. Wer als Patient eine höherwertige Versorgung, wie zum Beispiel ein Implantat wünscht, erhält trotzdem nur den an der Regelversorgung orientierten Festzuschuss.
Doch trotz Festzuschuss können finanzielle Rücklagen erforderlich sein, um den Zahnersatz zu realisieren. Soll zum Beispiel eine Lücke im Seitenzahnbereich mit einer Klammerprothese versorgt werden, die insgesamt 600 Euro kostet, ergibt sich folgende Rechnung.
| Gesamtkosten Klammerprothese | 600,00 € |
| Festzuschuss (60%) | 360,00 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 240,00 € |
4. Härtefallregelung – wo bekomme ich Hilfe?
Wer nicht die Möglichkeit hat, einen solchen Eigenanteil von mehreren hundert Euro selbst zu tragen, kann womöglich einen Härtefall geltend machen. Diese Regelung soll finanziell schwach aufgestellte Patienten entlasten, sofern die Kosten der Behandlung unzumutbar sind. Nach einem genehmigten Härtefallantrag verdoppelt sich der Festzuschuss, wodurch die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung komplett gedeckt sind. Wer kein Geld für Zahnersatz hat, erfährt dadurch die notwendige Hilfe des Sozialstaats.
Wesentlich für die Genehmigung des Antrags ist die persönliche finanzielle Situation. Liegt das Bruttoeinkommen des Haushalts unter den folgenden Grenzen, ist die Krankenkasse nach jetzigem Stand dazu verpflichtet, den Antrag anzunehmen.
| Haushaltsgröße: | Einkommensgrenze: |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.498 € pro Monat |
| Mit einem Angehörigen | 2.059,75 € pro Monat |
| Für jeden weiteren Angehörigen | + 374,50 € pro Monat |
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um die Höchstgrenze der monatlichen Bruttoeinnahmen. Für eine vierköpfige Familie läge die monatliche Bruttohöchstgrenze somit bei 2.808,75 €.
Nun kann es sein, dass das eigene Bruttoeinkommen diese Grenze zwar übersteigt, aber trotzdem nicht genug Geld für Zahnersatz vorhanden ist. Unter diesen Umständen kann oft trotzdem ein erhöhter Festzuschuss in Anspruch genommen werden. Die Rede ist dann von der sogenannten „individuellen Härtefallregelung“. Zwar ist es mit einem den Grenzwert übersteigenden Einkommen schwer möglich, den doppelten Festzuschuss zu erhalten, doch zumindest eine deutliche Erhöhung ist möglich. Wie viel Geld letztlich zusätzlich für den Zahnersatz zur Verfügung steht, ist individuell und hängt sowohl von den voraussichtlichen Kosten als auch vom Einkommen ab.
5. So läuft die Beantragung des Härtefalls ab
Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen, weil kein Geld für Zahnersatz da ist, können Sie auf diesem Wege die Kosten für die Regelversorgung in voller Höhe erstattet bekommen. Folgen Sie dem hier geschilderten Vorgehen, damit der Antrag vom Erfolg gekrönt ist.
- Die wichtigen Formulare organisieren: Der Prozess nimmt beim Antragsformular den Anfang, welches Sie bei der Krankenkasse erhalten. Sollten Sie auf der Webseite der Kasse keine passende Vorlage zum Download finden, können Sie diese mit einer formlosen Mail anfordern. Neben dem Antragsformular sind außerdem Kopien der Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen nötig.
- Der Heil- und Kostenplan: Damit die Krankenkasse über den Antrag entscheiden kann, muss auch die geplante Versorgung definiert werden. Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie den individuellen Heil- und Kostenplan, auf dem die Behandlungsschritte und die voraussichtlichen Kosten eingetragen sind.
- Antrag stellen: Alle gesammelten Unterlagen reichen Sie nun bei der Krankenkasse ein. Es können mehrere Wochen bis zu einer Entscheidung und einem schriftlichen Bescheid vergehen.
- Behandlung: Die Versorgung mit Zahnersatz kann erst dann beginnen, wenn die Genehmigung der Krankenkasse da ist. Eine Verzögerung der Behandlung um mehr als sechs Monate ist nicht möglich. Dann muss der Prozess erneut durchlaufen werden.
Nun kann es passieren, dass Ihr Antrag zunächst von der Krankenkasse abgelehnt wird. Dann haben Sie nach Zugang des Schreibens genau einen Monat lang Zeit, um schriftlich Einspruch dagegen einzulegen. Eine schriftliche Stellungnahme des Zahnarztes zur Notwendigkeit der Behandlung oder eine Zweitmeinung können in strittigen Fällen nötig sein, um den Anspruch doch noch geltend zu machen und die Finanzierung zu sichern.
6. Mit diesen Sozialleistungen haben Sie Anspruch
Wo bekomme ich Hilfe, wenn aufgrund des Empfangs von Sozialleistungen kein Geld für Zahnersatz da ist? Auch in solchen Lebenssituationen besteht selbstverständlich Anspruch auf den Härtefallantrag. Unstrittig ist dieser zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Bürgergeld: Wer die staatliche Grundsicherung in Form von Bürgergeld bezieht, hat die Möglichkeit, die Härtefallregelung zu beanspruchen. Dann steht der doppelte Festzuschuss zur Verfügung.
- BAföG-Empfänger: Studierende und Schüler, die zum Erhalt von BAföG-Leistungen berechtigt sind und diese auch in Anspruch nehmen, können den Härtefall ebenfalls für ihren Zahnersatz geltend machen.
- Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: Bei Personen, denen eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, besteht ebenfalls die Berechtigung für die Härtefallregelung.
7. Kosten reduzieren – so sparen Sie beim Zahnersatz
Ist kein Geld für Zahnersatz da, stellt der Härtefallantrag nicht den einzigen Lösungsweg dar. Womöglich erscheint Ihnen nur die zunächst vorgeschlagene Behandlungsform als sehr teuer, während sich andere Alternativen preiswert realisieren lassen. Überprüfen Sie deshalb, ob auch eine günstigere Form des Zahnersatzes Ihren Anforderungen gerecht werden könnte, wie zum Beispiel eine herausnehmbare Prothese anstelle eines implantatgetragenen Zahnersatzes.
Bedenken Sie außerdem, dass sich die Behandlungskosten je nach Praxis deutlich unterscheiden können. Nehmen Sie sich deshalb die Freiheit, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. So nutzen Sie Preisdifferenzen aus, welche die Rechnungskosten zu Ihren Gunsten beeinflussen können. Am einfachsten ist das möglich, indem Sie Ihren Heil- und Kostenplan auf unserem Portal zur Auktion einstellen. Dadurch unterbieten sich registrierte Zahnarztpraxen mit ihren Angeboten und Sie haben die Möglichkeit, das günstigste auszuwählen.
8. Fazit
Haben Sie kein Geld für Zahnersatz, so sorgt einerseits die gesetzliche Härtefallregelung dafür, dass Sie trotzdem ein neues Lächeln erhalten können. Zahnlücken müssen nicht bestehen bleiben, sondern werden im Bedarfsfall durch den doppelten Festzuschuss abgedeckt. Für Einkommen leicht über der dafür definierten Grenze ist noch immer ein erhöhter Festzuschuss möglich.
Wer überhöhte Kosten befürchtet oder schlicht preisbewusst entscheiden möchte, sollte sich umfassend über die vorhandenen Formen des Zahnersatzes informieren. Womöglich kann auch eine günstigere Alternative die Lebensqualität schützen und einen Zahnverlust vergessen machen.
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