Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Als Teil der zahnärztlichen Versorgung umfasst der BEMA-Begriff "Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen" wichtige Behandlungsschritte, die für die Gesundheit und Funktionalität der Zähne unerlässlich sind. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in diese Leistungen und erläutert, wie Patienten von kostengünstigen Lösungen profitieren können.
Was bedeutet der BEMA-Begriff “12 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich”?
Dieser Begriff ist in der Zahnmedizin von großer Bedeutung und steht für "Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen". Dieser Terminus umfasst eine Reihe an spezifischen Behandlungsschritten, die der Zahnarzt durchführen muss, bevor eine weiterführende Zahnfüllung oder -präparation erfolgen kann.
Diese besonderen Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle, um die optimalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und langlebige Restauration der Zähne zu schaffen. Ohne diese einleitenden Schritte wäre es für den Zahnarzt nicht möglich, eine hochwertige und präzise Behandlung durchzuführen.
Dieser BEMA-Begriff beinhaltet konkret das Separieren, Entfernen von störendem Zahnfleisch, Anlegen von Spanngummi und die Stillung von übermäßiger Papillenblutung. Jede dieser Maßnahmen erfüllt dabei eine spezifische Funktion, um den Behandlungsbereich optimal vorzubereiten.
Durch das Separieren wird der zu behandelnde Zahn oder Zahnabschnitt vom umgebenden Zahnfleisch und benachbarten Zähnen abgetrennt. Dies verschafft dem Zahnarzt eine deutlich verbesserte Sicht und erleichtert den Zugang zum Behandlungsort erheblich. Oft ist es auch notwendig, störendes oder entzündetes Zahnfleisch gezielt zu entfernen. Auch diese Maßnahme dient dazu, den Zugang zum Zahn zu optimieren und die Behandlungsqualität zu steigern.
Darüber hinaus ist das Anlegen eines Spanngummis eine weitere Schlüsselmaßnahme im Rahmen des BEMA-Begriffs. Durch das Anbringen des Spanngummis wird der Behandlungsbereich trockengelegt und vor Feuchtigkeit geschützt. Dies ermöglicht dem Zahnarzt, präzise und sauber zu arbeiten, was wiederum die Langlebigkeit und Stabilität der späteren Restauration erhöht.
Manchmal kann es auch zu einer übermäßigen Blutung im Bereich der Zahnzwischenräume (Papillen) kommen. In solchen Fällen muss der Zahnarzt die Blutung gezielt stillen, um eine saubere und trockene Arbeitsumgebung zu schaffen. Auch diese Maßnahme ist entscheidend, um optimale Behandlungsergebnisse zu erzielen.
Dieser BEMA-Begriff umfasst also eine Reihe von Vorbereitungsschritten, die der Zahnarzt durchführen muss, bevor er mit der eigentlichen Zahnfüllung oder -präparation beginnen kann. Diese speziellen Maßnahmen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche, hochwertige und langlebige zahnmedizinische Versorgung.
Welche Schritte inkludiert die Leistung oder der Prozess?
Separieren: Hierbei wird der zu behandelnde Zahn oder Zahnbereich vom umgebenden Zahnfleisch und benachbarten Zähnen abgetrennt. Dies ermöglicht dem Zahnarzt eine bessere Sicht und Zugänglichkeit für die Behandlung.
Beseitigung von störendem Zahnfleisch: In manchen Fällen muss der Zahnarzt überschüssiges oder entzündetes Zahnfleisch entfernen, um den Zugang zum Zahn zu verbessern und eine optimale Restauration zu ermöglichen.
Anlegen von Spanngummi: Das Anlegen eines Spanngummis dient dazu, den Behandlungsbereich trocken zu halten und vor Feuchtigkeit zu schützen. So kann der Zahnarzt präzise und sauber arbeiten.
Stillung einer übermäßigen Papillenblutung: Manchmal kann es während der Behandlung zu einer stärkeren Blutung im Bereich der Zahnzwischenräume (Papillen) kommen. In diesen Fällen muss der Zahnarzt die Blutung stillen, um eine saubere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Diese speziellen Maßnahmen sind notwendig, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zahnfüllung oder -präparation zu schaffen. Sie tragen dazu bei, die Behandlung komfortabler, effizienter und langlebiger zu gestalten.
Welche Vorteile bringt diese BEMA-Leistung 12 "Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen"?
Die Durchführung der "Besonderen Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen" bietet mehrere Vorteile:
-Verbesserte Zugänglichkeit und Sichtbarkeit: Durch das Separieren, Entfernen von Zahnfleisch und Anlegen des Spanngummis erhält der Zahnarzt einen optimalen Zugang zum Behandlungsbereich. Dies erleichtert die präzise Durchführung der anstehenden Arbeiten.
-Trockene und saubere Arbeitsumgebung: Das Spanngummi und die Stillung von Blutungen schaffen eine kontrollierte und trockene Arbeitsumgebung. So können Füllungen oder Präparationen sauber und langlebig ausgeführt werden.
-Erhöhte Behandlungsqualität: Die besonderen Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Zahnarzt die nachfolgende Behandlung präziser und effektiver durchführen kann. Dies erhöht die Qualität und Langlebigkeit der Restauration.
-Reduziertes Risiko von Komplikationen: Durch die Vorbereitung des Behandlungsbereichs sinkt das Risiko von Komplikationen wie etwa Entzündungen oder Misslingen der Restauration.
-Kosteneinsparungen: Indem Komplikationen vermieden werden, können Folgebehandlungen und zusätzliche Kosten für den Patienten reduziert werden.
Für wen ist es geeignet bzw. notwendig?
Die "Besonderen Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen" sind für alle Patienten notwendig, bei denen eine Zahnfüllung oder -präparation durchgeführt werden muss. Unabhängig von Alter, Zahnstatus oder Art der Behandlung bilden diese Vorbereitungsschritte die Grundlage für eine erfolgreiche und langlebige Restauration.
BEMA 12/bMF & GOZ 2030
GOZ 2030 bezieht sich auf besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten in der Zahnmedizin. Diese Leistung wird je Kieferhälfte oder im Frontzahnbereich erbracht und umfasst spezifische Handlungen, die über die Standardbehandlung hinausgehen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Für diese Leistung werden 65 GOZ Punkte angesetzt, was bei Anwendung des GOZ-Faktors von 2,3 zu einem Betrag von 8,41 € führt.
Im Vergleich dazu beschreibt die BEMA-Nummer 12/bMF ebenfalls besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, jedoch mit einem anderen Fokus. Diese Leistung umfasst spezifische Maßnahmen wie das Separieren, das Beseitigen störenden Zahnfleisches, das Anlegen von Spanngummi sowie die Stillung übermäßiger Papillenblutung. Auch diese Leistung wird je Sitzung und je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abgerechnet. In diesem Fall werden 10 BEMA Punkte vergeben, was zu einem Betrag von 10,40 € führt. Der Gleichstandsfaktor für diese Leistung beträgt 2,84.
Der Vergleich der beiden Leistungen zeigt ein Defizit von -1,99 € in der GOZ-Abrechnung im Vergleich zur BEMA-Abrechnung. Dies bedeutet, dass die GOZ-Leistung in finanzieller Hinsicht niedriger bewertet wird als die BEMA-Leistung. Die Unterschiede in den Punktwerten und den entsprechenden Beträgen verdeutlichen die variierenden Ansätze zur Vergütung von zahnmedizinischen Leistungen in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Diese Unterschiede können für Zahnarztpraxen in der Abrechnung von Bedeutung sein, insbesondere wenn es um die Wahl der abzurechnenden Leistung geht.
Fazit: 12 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Die "Besonderen Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen" stellen einen wichtigen Teil der zahnärztlichen Versorgung dar. Sie schaffen die Voraussetzungen für eine hochwertige und langlebige Behandlung der Zähne. Patienten profitieren von einer verbesserten Behandlungsqualität, reduzierten Komplikationsrisiken und Kosteneinsparungen. Holen Sie sich eine zweite Zahnarztmeinung und sparen Sie Geld für Ihre Eingriffe.