
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied
Der BEMA-Begriff 19 (i) bezieht sich auf den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch provisorische Kronen oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes mittels eines Brückengliedes. Diese zahnärztlichen Maßnahmen sind vorübergehende Lösungen, die häufig im Rahmen von zahnmedizinischen Behandlungen eingesetzt werden, um die Funktionalität des Gebisses zu erhalten, während auf eine dauerhafte Versorgung gewartet wird. Provisorische Kronen und Brückenglieder sind entscheidend, um Schmerzen, Funktionsverlust und ästhetische Beeinträchtigungen zu vermeiden, die aufgrund von Zahnschäden oder -verlusten auftreten können.
Was bedeutet der BEMA-Begriff 19 (i)?
Der BEMA-Begriff 19 (i) beschreibt spezifische zahnärztliche Leistungen, die sich auf den vorübergehenden Schutz und die Wiederherstellung der Kaufunktion konzentrieren. Bei einem beschliffenen Zahn, der beispielsweise für eine dauerhafte Krone vorbereitet wurde, ist es wichtig, den Zahn bis zur endgültigen Versorgung zu schützen. Der Einsatz einer provisorischen Krone schützt den Zahn vor äußeren Einflüssen, stabilisiert ihn und ermöglicht eine normale Kaufunktion.
Für Patienten bedeutet dies, dass sie während der Wartezeit auf ihre endgültigen zahnmedizinischen Lösungen nicht auf ein funktionales Gebiss verzichten müssen. Der Zahnarzt sorgt dafür, dass die provisorische Lösung sicher sitzt und den Anforderungen der Kaufunktion gerecht wird.
Welche Begriffe kommen im Kontext von BEMA 19 (i) vor?
Im Zusammenhang mit BEMA 19 (i) sind mehrere Fachbegriffe von Bedeutung:
Provisorische Krone: Dies ist eine temporäre Zahnkrone, die auf einem beschliffenen Zahn eingesetzt wird, um ihn zu schützen und die Kaufunktion aufrechtzuerhalten. Sie wird häufig aus Kunststoff oder Metall gefertigt.
Brückenglied: Ein Brückenglied ist ein Teil einer Zahnbrücke, der einen fehlenden Zahn ersetzt. Es wird an den benachbarten Zähnen befestigt und sorgt dafür, dass die Kaufunktion und die Ästhetik des Gebisses erhalten bleiben.
Zahnschleifen: Dies ist der Prozess, bei dem ein Zahn vorbereitet wird, um Platz für eine Krone oder Brücke zu schaffen. Er umfasst das Abtragen von Zahnhartsubstanz.
Kaufunktion: Dies bezieht sich auf die Fähigkeit des Gebisses, Nahrung effektiv zu zerkleinern und zu mahlen. Eine beeinträchtigte Kaufunktion kann zu Verdauungsproblemen und Unbehagen führen.
Welche Voraussetzungen gibt es für BEMA 19 (i)?
Für die Inanspruchnahme von BEMA 19 (i) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Patient eine zahnmedizinische Untersuchung durch einen Zahnarzt haben, bei der der Zustand der Zähne und des Zahnfleisches beurteilt wird.
Zahnstatus: Der betroffene Zahn muss geeignet sein, um beschliffen zu werden. Dies bedeutet, dass keine akuten Entzündungen oder schwerwiegenden Schäden am Zahn vorliegen dürfen.
Mundgesundheit: Eine gute Mundhygiene ist Voraussetzung. Der Patient sollte keine schweren Karies oder Parodontalerkrankungen haben, da diese die Haltbarkeit der provisorischen Krone oder des Brückengliedes beeinträchtigen könnten.
Behandlungsplan: Der Zahnarzt muss einen klaren Behandlungsplan erstellen, der die Notwendigkeit der provisorischen Lösung und die geplante endgültige Versorgung dokumentiert.
Was umfasst der Begriff?
Der BEMA-Begriff 19 (i) umfasst mehrere Schritte und Maßnahmen:
Voruntersuchung: Zunächst erfolgt eine gründliche Untersuchung des betroffenen Zahnes. Der Zahnarzt bewertet den Zustand und entscheidet, ob eine provisorische Lösung notwendig ist.
Zahnschleifen: Der beschliffene Zahn wird bearbeitet, um Platz für die provisorische Krone zu schaffen. Dabei wird ein Teil der Zahnhartsubstanz abgetragen, um eine passgenaue Versorgung zu ermöglichen.
Abformung: Der Zahnarzt nimmt einen Abdruck des Zahnes und der umgebenden Strukturen, um die provisorische Krone oder das Brückenglied individuell anzufertigen.
Herstellung der provisorischen Lösung: Basierend auf dem Abdruck wird das provisorische Element gefertigt. Dies kann in der Zahnarztpraxis oder in einem zahntechnischen Labor geschehen.
Einsetzen der provisorischen Krone oder des Brückengliedes: Nach der Herstellung wird die provisorische Lösung auf dem beschliffenen Zahn oder den beiden angrenzenden Zähnen befestigt.
Nachsorge: Der Zahnarzt gibt Empfehlungen zur Pflege der provisorischen Versorgung und plant die nächste Untersuchung, um den Fortschritt zu überwachen.
Welche Vorteile bringt BEMA 19 (i)?
Die Anwendung von BEMA 19 (i) bietet verschiedene Vorteile:
Schutz des Zahnes: Die provisorische Krone schützt den beschliffenen Zahn vor äußeren Einflüssen, wie Bakterien und mechanischen Belastungen, die sonst zu weiteren Schäden führen könnten.
Erhalt der Kaufunktion: Durch den Einsatz eines provisorischen Brückengliedes oder einer Krone bleibt die Kaufunktion erhalten, was für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten wichtig ist.
Ästhetische Aspekte: Provisorische Lösungen sind oft so gestaltet, dass sie ästhetisch ansprechend sind, sodass der Patient nicht unter einem unschönen Zahnbild leiden muss.
Vorbereitung auf dauerhafte Lösungen: Provisorische Kronen und Brückenglieder dienen als Übergangslösungen, die dem Zahnarzt ermöglichen, die endgültige Versorgung optimal zu planen und vorzubereiten.
Schmerzlinderung: Bei Zahnschäden kann eine provisorische Lösung Schmerzen und Beschwerden lindern, indem sie Druck von den betroffenen Zähnen nimmt.
Für wen ist es geeignet bzw. notwendig?
BEMA 19 (i) ist für Patienten geeignet, die einen beschliffenen Zahn haben, der auf eine Krone vorbereitet wurde, oder für Patienten, die einen Zahn verloren haben und ein Brückenglied benötigen. Diese Maßnahmen sind insbesondere notwendig für:
- Patienten mit Karies oder Zahnverletzungen, die eine provisorische Lösung benötigen, während auf eine dauerhafte Behandlung gewartet wird.
- Personen, die zahnärztliche Eingriffe durchlaufen haben und vorübergehende Lösungen zur Erhaltung der Funktionalität und Ästhetik benötigen.
- Menschen, die auf eine umfassende zahnmedizinische Rehabilitation hinarbeiten, um ihre Mundgesundheit zu verbessern.
BEMA 19 vs GOZ 2260
GOZ 2260 beschreibt die Anfertigung eines Provisoriums im direkten Verfahren ohne Abformung, welches je Zahn oder Implantat durchgeführt wird, sowie die damit verbundene Entfernung. Diese Leistung ist entscheidend für die kurzfristige Wiederherstellung der Kaufunktion und den Schutz des Zahns, bis eine definitive Versorgung erfolgen kann. Für diese Leistung werden 100 GOZ Punkte angesetzt, was bei Anwendung des GOZ-Faktors von 2,3 zu einem Betrag von 12,94 € führt.
Im Vergleich dazu regelt die BEMA-Nummer 19 den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied. Diese Leistung ist ebenfalls wichtig, um die Funktionalität und Ästhetik während der Übergangszeit zu gewährleisten. Hierfür werden 19 BEMA Punkte vergeben, was zu einem Betrag von 16,76 € führt. Der Gleichstandsfaktor für diese Leistung beträgt 2,98.
Der finanzielle Vergleich der beiden Leistungen zeigt ein Defizit von -3,82 € in der GOZ-Abrechnung im Vergleich zur BEMA-Abrechnung. Dies bedeutet, dass die BEMA-Leistung in finanzieller Hinsicht höher bewertet wird als die GOZ-Leistung.
Die Unterschiede in den Punktwerten und Beträgen verdeutlichen die unterschiedlichen Bewertungsansätze in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Für Zahnarztpraxen sind solche Unterschiede nicht nur für die Abrechnung von Bedeutung, sondern auch für die wirtschaftliche Planung der angebotenen Leistungen. Die Wahl zwischen GOZ und BEMA kann sowohl klinische als auch betriebswirtschaftliche Überlegungen in die Praxisgestaltung einbeziehen.
Vergleich der Leistungen zwischen GOZ 2260 und BEMA 19
GOZ 2260 beschreibt die Anfertigung eines Provisoriums im direkten Verfahren ohne Abformung, das je Zahn oder Implantat durchgeführt wird, sowie die damit verbundene Entfernung. Diese Leistung ist entscheidend für den kurzfristigen Schutz des Zahns und die Wiederherstellung der Kaufunktion, bis eine definitive Versorgung erfolgen kann. Für diese Leistung werden 100 GOZ Punkte angesetzt, was bei Anwendung des GOZ-Faktors von 2,3 zu einem Betrag von 12,94 € führt.
Im Vergleich dazu behandelt die BEMA-Nummer 19 den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied. Diese Leistung spielt eine wichtige Rolle, um die Funktionalität und Ästhetik während der Übergangszeit zu gewährleisten. Hierfür werden 19 BEMA Punkte vergeben, was zu einem Betrag von 16,76 € führt. Der Gleichstandsfaktor für diese Leistung beträgt 2,98.
Der finanzielle Vergleich der beiden Leistungen zeigt ein Defizit von -3,82 € in der GOZ-Abrechnung im Vergleich zur BEMA-Abrechnung. Dies bedeutet, dass die BEMA-Leistung in finanzieller Hinsicht höher bewertet wird als die GOZ-Leistung.
Die Unterschiede in den Punktwerten und Beträgen verdeutlichen die unterschiedlichen Bewertungsansätze, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) Anwendung finden. Diese Unterschiede sind für Zahnarztpraxen nicht nur für die Abrechnung relevant, sondern auch für die wirtschaftliche Planung der angebotenen Leistungen. Die Wahl zwischen GOZ und BEMA kann sowohl klinische als auch betriebswirtschaftliche Überlegungen in die Praxisgestaltung mit einbeziehen.
BEMA 19 vs GOZ 5140
Die Analyse offenbart, dass die GOZ-Leistung ein Defizit von -6,41 € im Vergleich zur BEMA-Abrechnung aufweist, was darauf hinweist, dass die BEMA-Leistung finanziell vorteilhafter ist.
GOZ 5140 behandelt die Anfertigung einer provisorischen Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, bewertet je Brückenspanne oder Freiendsattel. Für diese Leistung sind 80 GOZ Punkte angesetzt, was bei einem GOZ-Faktor von 2,3 zu einem Betrag von 10,35 € führt. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Kaufunktion während der Behandlungsphase zu sichern und den Patienten einen vorübergehenden Zahnersatz zu bieten.
Im Gegensatz dazu beschreibt die BEMA-Nummer 19 den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied. Diese Leistung wird mit 19 BEMA Punkten bewertet, was zu einem Betrag von 16,76 € führt. Der Gleichstandsfaktor für diese Leistung beträgt 3,72.
Die Unterschiede in den Punktwerten und Beträgen verdeutlichen die unterschiedlichen Bewertungsansätze von GOZ und BEMA bei der Vergütung zahnmedizinischer Leistungen. Diese Differenzen sind für Zahnarztpraxen von Bedeutung, da sie sowohl die Abrechnung als auch die Planung und Durchführung von Behandlungen erheblich beeinflussen können. Die Entscheidung für das eine oder andere Abrechnungssystem hat somit weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Effizienz der Praxis und die Zufriedenheit der Patienten.
Fazit
Der BEMA-Begriff 19 (i) spielt eine entscheidende Rolle in der zahnmedizinischen Versorgung. Provisorische Kronen und Brückenglieder bieten einen wichtigen Schutz für Zahngesundheit und Kaufunktion, während auf dauerhafte Lösungen gewartet wird. Diese Maßnahmen sind sowohl für die Erhaltung der Mundgesundheit als auch für die ästhetische Erscheinung von Bedeutung.
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