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GOZ 1000: Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen

GOZ 1000: Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen

Die GOZ-Position 1000 ist Teil des Abschnitts B Prophylaktische Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Inhalt der Leistung ist die Erstellung eines Mundhygienestatus in Kombination mit einer eingehenden Unterweisung zur Kariesprävention und zur Prävention paradontaler Erkrankungen.

In die privatzahnärztliche Gebührenfestsetzung fließen drei unterschiedliche Werte ein. Neben dem Punktwert von 0,0562421 Euro sind dies die Punktzahl 200 und der durch den Arzt gewählte Steigerungsfaktor. Im Einfachsatz liegt die Gebühr für die Erstellung eines Mundhygienestatus bei 11,25 €.

Ein durchschnittlicher Zeit- und Arbeitsaufwand wird durch den Steigerungsfaktor 2,3 ausgedrĂĽckt, der die GebĂĽhr auf 25,87 € erhöht. Entsteht dem Zahnarzt bei der Erbringung der Leistung ein besonderer Aufwand, so kann dieser mit Steigerungsfaktoren bis 3,5 honoriert werden. Damit erhöht sich die GOZ-1000-GebĂĽhr auf bis zu 39,37 €.

Zahnärztliches Honorar für GOZ 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen

GOZ-Position 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus ist eine zahnärztliche Leistung, die innerhalb eines Jahres einmal berechnungsfähig ist. Ist das medizinische Erfordernis anders gelagert und die Leistung muss mehrmals innerhalb eines Jahres erbracht werden, kann sie nach § 6 Abs. 1 GOZ analog abgerechnet werden.

Laut der GOZ ist die Maßnahme Nummer 1000 mit 200 Punkten beziffert. Für die Berechnung der Gesamtkosten ist deshalb folgende Formel anwendbar: 0,0562421 Euro x 200 x Steigerungsfaktor. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die unterschiedlichen Steigerungsfaktoren auf die Höhe der Gebühr auswirken:

 

Faktor

1-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

11,25 €

25,87 €

39,37 €

GOZ 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus Erläuterungen

Bei der Position Erstellung eines Mundhygienestatus bewertet der Zahnarzt die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch. Die Leistung umfasst das Anfärben der Zähne, die Anfertigung von Mundhygiene-Indizes, eine praktische Unterweisung samt individueller Übungen und die Motivierung zur Verbesserung der Mundhygiene. Die Unterweisung des Patienten nimmt dabei Rücksicht auf den bei der Untersuchung festgestellten Pflegebedarf.

Die einzelnen Bestandteile der Leistung dürfen nicht nur vom Zahnarzt selbst, sondern auch von medizinischem Fachpersonal ausgeführt werden. Damit die Voraussetzungen für die Abrechnung von GOZ-Position 1000 erfüllt sind, muss die Dauer der Maßnahme bei mindestens 25 Minuten liegen. Ist für den Abschluss der Behandlung deutlich mehr Zeit notwendig, so können Steigerungsfaktoren bei der Abrechnung zur Anwendung kommen.

Steigerungsfaktoren von GOZ 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus

Verschiedene Faktoren können den Arbeitsaufwand bei der Erstellung des Mundhygienestatus verlängern und dadurch die Abrechnung von Steigerungsfaktoren bis 3,5 begründen. Dazu zählen eine schlechte Mundhygiene, Dysgnathien, laufende kieferorthopädische Behandlungen und Zahnengstand. Gegebenenfalls ist ein Index für die Dokumentation außerdem nicht ausreichend, sodass mehrere Indizes erstellt werden müssen.

Auch bei Patienten mit diversen Plaque-Retentionsstellen und bei prothetischen Konstruktionen kann der Zeitaufwand stark anwachsen und dadurch einen Steigerungsfaktor begrĂĽnden. Gleiches gilt, wenn besondere Techniken zum Zweck der Interdentalraumpflege gezeigt werden mĂĽssen oder audiovisuelle Hilfsmittel und spezielles Anschauungsmaterial eingesetzt werden mĂĽssen. 

Auch bei motorisch und/oder geistig eingeschränkten Patienten kann sich der Arbeitsaufwand erhöhen. Gleiches gilt fĂĽr Kinder und Jugendliche mit einer verminderten Kooperationsbereitschaft. 

Steigerungsfaktoren sind außerdem berechnungsfähig, wenn die laut GOZ erforderliche Mindestzeit von 25 Minuten für die Leistung nicht ausreichend ist.

GOZ-Positionen neben GOZ 1000

Die GOZ-Position 1000 ist selten die einzige berechnungsfähige Leistung. Stattdessen findet sich die Nummer häufig neben den folgenden Positionen:

  • GOZ 0010: Eingehende Untersuchung
  • GOZ 0060: Kiefermodelle zur Aufklärung oder Motivation
  • GOZ 1010: Kontrolle des Ăśbungserfolgs
  • GOZ 4000: Paradontalstatus
  • GOZ 4005: Gingival-/Parodontalindex
  • GOZ 8000: Funktionsanalyse
  • Pufferkapazität
  • Pilztest
  • Bakterientest
  • Diätplan

Der Zahnarzt kann die genannten Leistungen gesondert abrechnen, um seinen Arbeitsaufwand entsprechend zu honorieren.

BEMA-Position fĂĽr GOZ 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus

Analog zur GOZ-Position 1000 kann bei Kassenpatienten die BEMA-Position IP 1 Mundhygienestatus berechnet werden. Sie umfasst die Analyse der Mundhygiene und des Gingivazustands, wobei je nach Patient der Approximalraum-Plaqueindex, der Quigley-Hein-Index oder der Papillenblutungsindex zum Einsatz kommen können. AuĂźerdem sind die  Feststellung und Beurteilung möglicher Plaque-Retentionsstellen und häufig das Anfärben der Zähne Teil der Leistung.

Die BEMA-Position verfügt über die Bewertungszahl 20 und ist pro Kalenderhalbjahr einmal berechnungsfähig. Deutliche Unterschiede in der Abrechnung gibt es hierbei zwischen minderjährigen und volljährigen Patienten. Bei Erwachsenen ist die BEMA-Position IP 1 Mundhygienestatus seltener berechnungsfähig.

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