GOZ 3240: Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik
Die GOZ-Position 3240 behandelt eine zahnärztlich-chirurgische Leistung aus Abschnitt D der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Leistungsbeschreibung lautet: Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen, gegebenenfalls auch am zahnlosen Kieferabschnitt.
Für die Kostenfestsetzung verwendet Ihre Zahnarztpraxis die drei Faktoren Punktwert (5,62 Cent), Punktzahl und Steigerungsfaktor. Für die Position GOZ 3240 ist die 550 als Punktzahl angegeben. Den Steigerungsfaktor legt Ihr Zahnarzt fest. Wählt er den Faktor 1, würde die Mundbodenplastik 30,93 Euro kosten. Bei einem mittleren bzw. durchschnittlichen Aufwand wird die Gebühr für GOZ 3240 von den Praxen jedoch mit dem Faktor für den Regelhöchstsatz (2,3) berechnet.
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GOZ 3240 – Honorar für die Mundbodenplastik
Eine Operation nach GOZ 3240 geht mit weiteren Leistungen einher. Ihr Zahnarzt setzt eine Lokalanästhesie, nutzt eventuell den Laser für den Eingriff oder präpariert ein Schleimhaut- oder Bindegewebstransplantat. Für jede Einzelleistung wird eine Gebühr berechnet. Alle Gebührenpositionen der Behandlungssitzung ergeben das zahnärztliche Honorar.
Die Gebühr für GOZ 3240 ergibt sich aus der Formel: 550 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Für die Faktoren 1, 2,3 und 3,5 finden Sie die Kosten in der Gebührenordnung aufgeführt. Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz für die Mundbodenplastik lauten dort:
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 30,93 € | 71,15 € | 108,27 € |
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Generell kann Ihr Zahnarzt für die Vestibulum- oder Mundbodenplastik jeden anderen Faktor wählen. Entsteht bei der Durchführung ein Mehraufwand, sind Steigerungsfaktoren ab 2,4 zulässig. Ihr Zahnarzt muss den Grund für die erhöhte Schwierigkeit jedoch in der Rechnung angeben. Faktoren ab 3,6 sind vor der Durchführung der Leistung zwischen Zahnarzt und Patient schriftlich zu vereinbaren.
FĂĽr den Eingriff nach GOZ 3240 gilt bei ambulanter DurchfĂĽhrung in der Zahnarztpraxis ein Operationskostenzuschlag. FĂĽr die Mundbodenplastik findet sich der OP-Zuschlag unter Position GOZ 0510. Die Kosten betragen 42,18 Euro.
Vestibulum- oder Mundbodenplastik – Erläuterungen
Die Position GOZ 3240 gilt für eine Vestibulum- oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs. Das Operationsgebiet erstreckt sich auf bis zu zwei Zahnbereiche oder auf einen entsprechend großen Kieferbereich bei Zahnlosigkeit. Bei einem größeren Umfang finden andere Abrechnungspositionen Anwendung. Die GOZ 3240 ist berechnungsfähig für Plastiken im Bereich des Mundvorhofs (Vestibulum) und des Mundbodens.
Das Ziel ist eine Modellierung des Weichteillagers, zum Beispiel im Rahmen einer Prothesenversorgung. Mittels Verlagerung von Schleimhaut bzw. Zahnfleisch lässt sich eine Vertiefung oder eine Erhöhung erreichen, wodurch für die Prothese eine größere Auflagefläche zur Verfügung steht. Die Abrechnung der Position GOZ 3240 erfolgt pro Kiefer- bzw. pro Frontzahnbereich, in dem der Eingriff durchgeführt wird.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3240
Ist die Durchführung von GOZ 3240 für den Zahnarzt mit einem überdurchschnittlichen Aufwand verbunden, erhöht sich der Gebührensatz. Faktoren über 2,3 kommen zum Einsatz. Übliche Gründe für eine Erschwernis der Operation oder eine Verzögerung des Ablaufs sind starke Blutungen, ein entzündlich verändertes Gewebe oder das Operieren in der Nähe empfindlicher Strukturen (z. B. Nerven).
Liegt bei den Patienten eine Wundheilungsstörung vor, hat das ebenfalls oft zusätzliche Maßnahmen zur Folge. Jeder Mehraufwand bei der Mundbodenplastik wird durch die Wahl eines entsprechenden Steigerungsfaktors honoriert.
GOZ-Positionen neben GOZ 3240
Welche weiteren GOZ-Nummern neben der Position GOZ 3240 in der Sitzung zur Anwendung kommen, hängt von Ihrem Behandlungsfall ab. In Ihrer privaten Abrechnung finden Sie alle relevanten Gebührennummern aufgeführt. Hier sehen Sie GOZ-Positionen, die oft in Verbindung mit der Mundbodenplastik auftreten:
- GOZ 0080 ff – Leistungen zur Schmerzausschaltung
- GOZ 0120 – Zuschlag für die Laseranwendung
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung übermäßiger Blutungen
- GOZ 3250 – Tuberplastik
- GOZ 4130 – Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut
- GOZ 4133 – Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
- GOZ 4138 – Verwendung einer Membran
- GOZ 4070ff – Leistungen der Parodontalchirurgie
- GOZ 9090 – Knochengewinnung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3240
Die Vestibulum- bzw. Mundbodenplastik nach GOZ 3240 finden Sie im BEMA-Katalog unter der Nummer 59 Pla2: Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte.
Bewertet ist die BEMA-Leistung mit der Zahl 120.
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