GOZ 4133: Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
Die Gebührennummer 4133 ist im Abschnitt E „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthalten. Inhalt der Leistung ist die Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe. Die Maßnahme ist einmal je Zahnzwischenraum berechnungsfähig, unabhängig davon, wie viele Transplantate hierfür gewonnen werden müssen.
In der Gebührenordnung sind für die Leistung 880 Punkte festgesetzt. Daraus ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 49,49 € bei der Berechnung im Einfachsatz. Zumeist kommt jedoch der 2,3-fache Satz zum Einsatz, der einen üblichen Arbeitsaufwand ausdrückt. Dies erhöht die Gebühr auf 113,83 € je Zahnzwischenraum.
Diverse Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass die Behandlung langsamer voranschreitet als gedacht, zum Beispiel aufgrund der schweren Zugänglichkeit der Entnahmestelle. In dem Fall können Steigerungsfaktoren bis 3,5 abgerechnet werden, welche die Gebühr auf bis zu 173,23 € erhöhen.
Zahnärztliches Honorar für GOZ 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
Die GOZ-Position 4133 zählt zu den Leistungen, die einmal je behandeltem Zahnzwischenraum berechnet werden dĂĽrfen. Die Anzahl der Transplantate, die je Zahnzwischenraum notwendig sind, hat keinen Einfluss auf die Abrechnung. Analog darf auch die Transplantation in einen zahnlosen Bereich berechnet werden.Â
FĂĽr die Leistung sieht die GebĂĽhrenordnung je Zahnzwischenraum 880 Punkte vor. FĂĽr die GebĂĽhrenfestsetzung werden auĂźerdem der Punktwert 0,0562421 Euro und der vom Zahnarzt gewählte Steigerungsfaktor einbezogen. Die Berechnung erfolgt mit der Formel 0,0562421 Euro x 880 x Steigerungsfaktor. Aus der folgenden Tabelle geht hervor, welchen Einfluss die Steigerungsfaktoren auf die Höhe der berechnungsfähigen GebĂĽhr haben.Â
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 49,49 € | 113,83 € | 173,23 € |
GOZ 4133 darf nur dann angesetzt werden, wenn Bindegewebe transplantiert wird. Der Leistungsinhalt ist nicht erfĂĽllt, wenn lediglich Schleimhaut transplantiert wird. Diese MaĂźnahme kann ĂĽber GOZ 4130 abgerechnet werden.
GOZ 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe Erläuterungen
Die Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe hat den Zweck der Rezessionsdeckung. Dieser Rückgang von Zahnfleisch und Kieferknochen bringt im Laufe der Zeit die Wurzeloberflächen zum Vorschein. Ziel ist es, diese wieder möglichst vollständig abzudecken. Ein Bindegewebstransplantat hat hierbei den Vorteil, dass seine Farbe dem natürlichen Zahnfleisch stärker ähnelt als Transplantierte Schleimhaut.
Unter örtlicher Betäubung wird hierfür ein Stück Bindegewebe aus dem harten Gaumen entnommen. Nach der Schaffung des Transplantatbettes und der Fixierung an der Empfängerstelle wird die Entnahmestelle mit einer Verbandplatte versorgt. An der Empfängerstelle erfolgt im Anschluss der primäre Wundverschluss. All diese genannten Leistungen sind mit der Berechnung von GOZ 4133 bereits abgegolten, da sie als fester Teil der chirurgischen Behandlung betrachtet werden.
Steigerungsfaktoren von GOZ 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
Verschiedene Faktoren können für einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verantwortlich sein. Diesen kann der Zahnarzt über die Berechnung von Steigerungsfaktoren in die Rechnung einfließen lassen. Eine geeignete Begründung ist ein besonderer Umfang des notwendigen Transplantats. Auch ein zusätzlicher instrumenteller Aufwand, der bei der Entnahme notwendig wird, berechtigt zur Berechnung höherer Sätze.
Gleiches gilt für eine schwierige Lage der Entnahmestelle, die dem behandelnden Zahnarzt besondere Vorsicht abverlangt. Eine schwer zugängliche Empfängerregion kann die Behandlung ebenfalls verzögern. Gleiches gilt für eine schwierige Adaptation des Transplantats. Während der Behandlung können übermäßige Blutungen auftreten, die sogar eine Unterbrechung der Behandlung erforderlich machen können. Auch dies ist eine hinreichende Begründung für die Abrechnung mit höheren Steigerungsfaktoren.
GOZ-Positionen neben GOZ 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
Bei GOZ 4133 handelt es sich nicht um die einzige Leistung, die bei einer Behandlung abgerechnet werden kann. Vielmehr kommt sie meist im Verbund mit anderen GOZ-Positionen. Zusätzlich berechnungsfähig sind unter anderem folgende Leistungen:
- GOZ 0080 ff.: Anästhesien
- GOZ 0110: Anwendung eines OP-Mikroskops
- GOZ 0120: Anwendung eines Lasers
- GOZ 3050: Stillung einer übermäßigen Blutung, die eine Unterbrechen der Behandlung erfordert
- GOZ 3060: Stillung einer Blutung mithilfe mechanischer MaĂźnahmen
- GOZ 4090 ff.: Lappenoperationen
- GOZ 4133: Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
- GOZ 4138: Verwendung einer Membran
- GOZ 9100: Augmentation
- GOĂ„ 2675: Vestibulumplastik
- GOĂ„ 2700: Eingliedern einer Verbandplatte
Unter Umständen kann auch der Zuschlag für ambulante Operationen berechnet werden, wie er in GOZ Abschnitt L vorgesehen ist.
BEMA-Position fĂĽr GOZ 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
Analog zur GOZ-Position 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe gibt es keine Position im BEMA-Katalog.
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