
GOZ 3060: Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen
Bei der GOZ-Nummer 3060 handelt es sich um eine Form der Blutungsstillung, bei der spezielle Methoden zur Anwendung kommen. Die Position steht im Abschnitt D der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Chirurgische Leistungen. Beschrieben ist die Leistung dort wie folgt: Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung.
Für die Abrechnung der Position 3060 gibt die GOZ den Punktwert und die Punktzahl vor. Der Punktwert liegt bei 5,62 Cent. Die Punktzahl für die Blutungsstillung nach GOZ 3060 beträgt 140. Der dritte Faktor für die Berechnung der Kosten ist der Steigerungsfaktor. Ihr Zahnarzt wählt ihn nach Schwierigkeit oder Zeitaufwand für die Leistung. Mit dem Faktor 1 kostet die Stillung der Blutung 7,87 Euro. Bei einem Aufwand, der dem Durchschnitt für die Position entspricht, rechnen Praxen jedoch meist nach dem Regelhöchstsatz (Faktor 2,3) ab.
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GOZ 3060 – Honorar für die Blutungsstillung durch Abbinden
Bei chirurgischen Zahnbehandlungen fällt manchmal eine Blutungsstillung nach GOZ 3060 während oder nach der Operation an. Die Position tritt oft neben weiteren zahnärztlichen Maßnahmen in der Rechnung auf. Für jede Position legt die Praxis eine Gebühr fest. Alle Gebühren zusammengenommen bilden das Honorar für die Sitzung mit GOZ-Nummer 3060.
Die EinzelgebĂĽhr fĂĽr Position GOZ 3060 berechnen Sie durch Multiplikation: 140 x Steigerungsfaktor x 0,0562421 Euro. Mit den Faktoren 1, 2,3 und 3,5 ergibt sich daraus der Kostenrahmen wie in der GOZ angegeben. In dem Rahmen bewegt sich auch Ihre GebĂĽhr fĂĽr die Blutungsstillung nach Ziffer 3060.
Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 7,87 € | 18,11 € | 27,56 € |
ie Verwendung von Faktoren ab 2,4 erfordert eine Begründung zum Mehraufwand. Der gewählte Steigerungsfaktor und die Gründe für den zusätzlichen Aufwand bei GOZ 3060 finden sich in der Rechnung wieder. Für eine Überschreitung des Höchstsatzes mit Faktoren über 3,5 ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.
Blutungsstillung nach GOZ 3060 – Erläuterungen
Damit die Blutungsstillung nach GOZ 3060 abgerechnet werden kann, muss eine Gefäßabbindung, -umstechung oder eine Knochenbolzung stattfinden.Â
Auch andere ähnlich aufwendige Methoden zur Blutungsstillung sind zulässig und lassen sich analog zu der Position veranschlagen, wenn sie vom Zahnarzt durchgefĂĽhrt werden. GOZ 3060 kommt zum Einsatz bei ĂĽbermäßig starken Blutungen, die zum Beispiel während eines Eingriffs entstehen und nicht durch einfache MaĂźnahmen gestillt werden können.Â
Die Maßnahme nach Ziffer 3060 gilt für Blutungen im Mundbereich oder in der Kieferregion, die innerhalb oder außerhalb des Mundes auftreten. Bei mehreren Blutungen ist die GOZ 3060 mehrfach berechnungsfähig. Zudem kann sie neben der Position GOZ 3050 auftreten, wenn beide Fälle vorliegen.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3060
Eine Gebührensatzerhöhung bei der Blutungsstillung nach GOZ 3060 ist gerechtfertigt, wenn die Maßnahme mehr Zeit erfordert als üblich oder wenn sich die Stillung der Blutung als besonders schwierig herausstellt. Ihr Zahnarzt nutzt für die Festsetzung der Kosten dann Faktoren ab 2,4. Eine Versorgung der Blutgefäße ist zum Beispiel aufwendiger, wenn das Gewebe im Behandlungsgebiet entzündlich verändert ist, wenn aufgrund von Erkrankungen oder Medikamenten Wundheilungsstörungen vorliegen oder der Behandlungsbereich nur schwer zugänglich ist. Auch ein schlechtes Allgemeinbefinden des Patienten mit Kreislaufproblemen führt oft zu Verzögerungen und einer Erhöhung des Steigerungsfaktors.
GOZ-Positionen neben GOZ 3060
Neben der GOZ-Nummer 3060 finden sich weitere GOZ-Nummern in der Abrechnung. Generell kann die Leistung nach Ziffer 3060 bei allen zahnärztlich-chirurgischen Maßnahmen eine Rolle spielen, wenn eine übermäßige Blutung auftritt. Häufige GOZ-Positionen neben GOZ 3060 sind:
- GOZ 0110 – Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops
- GOZ 0080 ff – Setzen einer Lokalanästhesie
- GOZ 3050 – Stillung einer übermäßigen Blutung
- GOZ 3000-3045 – Chirurgische Maßnahmen zur Zahnentfernung
- GOZ 3200 – Operation einer Zyste durch Zystektomie
- GOZ 9140 – Intraorale Entnahme von Knochen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3060
Die GOZ 3060 findet sich im BEMA-Katalog unter der Nummer 37 Nbl2: Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung.
Bewertet ist die Leistung mit der Zahl 29.
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