GOZ 3200: Operation einer Zyste durch Zystektomie
Bei der GOZ-Nummer 3200 geht es um eine chirurgische Leistung zur Entfernung von Zysten. Sie finden die Leistungsbeschreibung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Abschnitt D. Die Abrechnung der Position erfolgt je Zyste.
Für die Kostenfestsetzung nutzt Ihre Zahnarztpraxis den Punktwert (aktuell: 5,62 Cent), die Punktzahl der Leistung und einen Steigerungsfaktor, den der Behandler festlegt. Die Zystektomie nach GOZ 3200 ist laut Gebührenordnung mit der Punktzahl 500 bewertet. Als Steigerungsfaktor wählt Ihr Zahnarzt einen Wert zwischen 1 und 3,5. Mit dem Faktor 1 betragen die Kosten für die Zystenoperation 28,12 Euro. Üblich ist jedoch die Verwendung von mindestens dem Regelhöchstsatz (Faktor 2,3).
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GOZ 3200 – Honorar für die Zystenoperation
Neben der Zystenoperation nach GOZ 3200 führt Ihr Zahnarzt weitere Leistungen aus wie zum Beispiel die lokale Betäubung des Operationsgebietes. Das Honorar für die Behandlung mit GOZ 3200 ergibt sich aus den durchgeführten GOZ-Positionen. Für jede Einzelleistung wird eine Gebühr festgelegt und in der Abrechnung aufgeführt.
Die Gebühr für die Position GOZ 3200 errechnet sich wie folgt: 500 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Hier sehen Sie die Kosten für die Zystektomie, die für den Einfachsatz, den Höchstsatz und den Regelsatz anfallen:
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 28,12 € | 64,68 € | 98,42 € |
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Entscheidet sich Ihr Zahnarzt für einen Faktor über dem Regelsatz, war die Zystenentfernung schwieriger als üblich. Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, den Mehraufwand schriftlich zu dokumentieren. Sie finden die Begründung neben der Position in Ihrer Rechnung. Bei besonders komplizierten Fällen können Sie mit Ihrem Zahnarzt außerdem Faktoren über 3,5 für die Abrechnung vereinbaren. Dies muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
Für die Operation nach GOZ 3200 berechnet die Praxis bei ambulanter Durchführung einen Operationskostenzuschlag. Die Gebühr beträgt 42,18 Euro. Die zugehörige Position ist die GOZ 0510. Die Zystektomie nach GOZ 3200 ist nicht berechnungsfähig für das Entfernen kleinerer Zysten während Zahnextraktionen oder Wurzelspitzenresektionen.
Zystektomie nach GOZ 3200 – Erläuterungen
Die Position GOZ 3200 wird dann abgerechnet, wenn die Zystenentfernung als selbstständige Operation gilt. Das heißt, die Behandlungssitzung findet statt, um eine Zyste im Kiefer, am Zahn oder am Weichteilgewebe zu entfernen. Als selbstständige Leistung kann die GOZ 3200 auch im Anschluss an eine Zahnextraktion durchgeführt werden.
Die GOZ 3200 fällt pro entfernter Zyste an. Die Ausdehnung der Zyste kann sich auf mehr als einen Zahnbereich erstrecken. Im Leistungsumfang ist eine primäre Wundversorgung enthalten. Maßnahmen zum Auffüllen von Knochendefekten oder die plastische Deckung sind separat berechnungsfähig.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3200
Eine Zystenoperation verursacht einen variablen Aufwand. Die Größe der Zyste, Verwachsungen sowie die benachbarten Strukturen bestimmen, wie schwierig oder zeitaufwendig sich die Entfernung für den Behandler darstellt. Eine Gebührenberechnung mit Faktoren über dem Regelhöchstsatz findet auch dann statt, wenn das Gewebe im Operationsgebiet stark entzündet ist, während der OP übermäßige Blutungen auftreten oder wenn bei den Patienten Wundheilungsstörungen vorliegen. Je nach Fall können weitere Faktoren den Eingriff erschweren oder verzögern. Die Praxis honoriert den Mehraufwand durch das Einsetzen eines entsprechenden Gebührenfaktors.
GOZ-Positionen neben GOZ 3200
Hier sehen Sie mögliche GOZ-Nummern, die neben der Zystektomie nach GOZ 3200 in Ihrer Zahnarztrechnung vorkommen können:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0110 – Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops
- GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie
- GOZ 3000 ff – Zahnentfernungsoperationen
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung übermäßiger Blutungen
- GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
- GOZ 3090 – Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- GOZ 4138 – Membrananwendung
- GOZ 9090 – Knochengewinnung
- GOZ 9140 – Intraorale Entnahme von Knochen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3200
Die GOZ-Position 3200 ist unter der Nummer 56a ZY1 im BEMA-Katalog vertreten: Operation einer Zyste a) durch Zystektomie.
Als BEMA-Bewertung gilt die Zahl 120.
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