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GOZ 3280: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens

GOZ 3280: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens

Die GOZ-Nummer 3280 beschreibt eine zahnärztlich-chirurgische Leistung aus dem Abschnitt D der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ. Die Definition von Ziffer 3280 lautet: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema.

Für die Abrechnung der Position GOZ 3280 nutzt Ihre Praxis den Punktwert (5,62 Cent), die Punktzahl der Leistung (270) und den Steigerungsfaktor. Der Steigerungsfaktor stellt eine Aufwandsbewertung dar. Der einfache Satz für die Lippenbändchenkorrektur ergibt sich mit dem Faktor 1 und beträgt 15,19 Euro. Ein durchschnittlicher Aufwand löst jedoch bereits den Faktor 2,3 (Regelsatz) aus.

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GOZ 3280 – Honorar für die Lippenbändchenkorrektur

Die Kosten für Ihre Behandlung mit GOZ 3280 ergeben sich aus der GOZ-Gebühr für die Lippenbändchenkorrektur und den Gebühren aller weiteren zahnärztlichen Maßnahmen, die in der Sitzung durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Schmerzausschaltung im Operationsgebiet sowie mögliche kieferorthopädische Maßnahmen zur Diastemabehandlung.

Die Einzelgebühr für GOZ 3280 erhalten Sie durch folgende Multiplikation: 270 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Durch das Einsetzen von 1, 2,3 und 3,5 für den Steigerungsfaktor ergeben sich die in der GOZ aufgeführten Gebührensätze für die Korrektur des Lippenbändchens:
 

Faktor

1-facher GOZ-Satz

2,3-facher GOZ-Satz

3,5-facher GOZ-Satz

Kosten

15,19 €

34,93 €

53,15 €

 

Beachten Sie, dass Ihr Zahnarzt Faktoren über 2,3 begründen muss. Entsteht bei der Operation ein außergewöhnlich hoher Aufwand, besteht zudem die Möglichkeit, den Höchstsatz der GOZ für die Korrektur des Lippenbändchens zu überschreiten. Mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt ist die Verwendung von Faktoren über 3,5 bei GOZ 3280 zulässig.

Für die Position GOZ 3280 gilt bei ambulanter Durchführung ein Operationskostenzuschlag von 22,50 Euro (GOZ 0500). Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass der Eingriff nach GOZ 3280 die am höchsten bewertete chirurgische Leistung der Sitzung ist.

Lippenbändchenkorrektur – Erläuterungen

Eine Lippenbändchenkorrektur nach GOZ 3280 wird zum Beispiel dann nötig, wenn das Band zu kräftig entwickelt ist und zu tief ansetzt. Entsteht durch den Bindegewebsstrang eine ZahnlĂĽcke zwischen den Schneidezähnen (ein sogenanntes Diastema), empfiehlt Ihr Zahnarzt den Eingriff, der unter lokaler Betäubung stattfinden kann. 

Das Lippenbändchen wird von der Ansatzstelle abgelöst, verlagert und mit Nähten fixiert. Eine reine Durchtrennung des Schleimhautbandes lässt sich nicht nach der Position 3280 abrechnen. Hier ist die Nummer 3210 anzuwenden. Häufig wird die Korrektur des Lippenbandes von kieferorthopädischen Maßnahmen begleitet, um das echte Diastema effektiv zu korrigieren.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 3280

Ist die Korrektur des Lippenbandes aufwendiger als ĂĽblich, wählt der Behandler einen Steigerungsfaktor ĂĽber 2,3. Ein Mehraufwand kann allgemein durch eine Behandlungserschwernis, eine Verzögerung oder einen hohen Materialverbrauch entstehen. FĂĽhrt der Zahnarzt die Operation bei Kindern durch, kann es beispielsweise durch unruhiges Verhalten zu einer Störung im Ablauf kommen. 

Andere Einflüsse, die eine Faktorenerhöhung bei GOZ 3280 rechtfertigen, sind eine schlechte Zugänglichkeit zum Operationsgebiet durch eine zu geringe Mundöffnung oder übermäßig starke Blutungen, die zunächst versorgt werden müssen, bevor die Behandlung fortgeführt werden kann.

GOZ-Positionen neben GOZ 3280

Ein zahnärztlich-chirurgischer Eingriff wird von weiteren Maßnahmen begleitet. Welche GOZ-Nummern anfallen, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. In Ihrer Abrechnung sollten alle GOZ-Positionen neben GOZ 3280 aufgeführt sein. Hier sehen Sie Leistungen, die häufig mit der Lippenbändchenkorrektur in einer Sitzung vorkommen:

  • GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie
  • GOZ 3050/3060 – MaĂźnahmen zur Stillung starker Blutungen
  • GOZ 4050 – Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
  • GOZ 6250 – Beseitigung des Diastemas, als selbstständige Leistung

BEMA-Position fĂĽr GOZ 3280

FĂĽr die GOZ 3280 findet sich als vergleichbare Position im BEMA-Katalog die Nummer 61 Dia: Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale. 

FĂĽr die Abrechnung der Leistung nach BEMA-Vorgaben ist die Bewertungszahl 72 vorgegeben.

GOZ-Nummern
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