GOZ 4050: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat
Die GOZ-Position 4050 ist im Abschnitt E „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“ der Gebührenordnung für Zahnärzte zu finden. Inhalt der Leistung ist die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an einem einwurzeligen Zahn bzw. Implantat.
In der Gebührenordnung für Zahnärzte sind 10 Punkte für die Leistung festgesetzt. Bei der Berechnung im Einfachsatz belaufen sich die Kosten somit auf 0,56 € pro Zahn. Normalerweise wird diese Summe mit dem Steigerungsfaktor 2,3 verrechnet, der einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand ausdrückt. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten auf 1,29 € pro Zahn.
Entsteht dem Zahnarzt ein überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand, zum Beispiel weil besonders umfangreiche Beläge entfernt werden müssen, so werden höhere Steigerungsfaktoren berechnungsfähig. Beim Steigerungsfaktor 3,5 erhöht sich die Gebühr für GOZ 4050 auf 1,97 €.
Zahnärztliches Honorar für Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
Die GebĂĽhren fĂĽr GOZ 4050 können einmal pro einwurzeligem Zahn bzw. pro Implantat berechnet werden. Berechnungsfähig ist die Leistung dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Entfernung der Zahnbeläge besteht. Handelt es sich um eine rein kosmetische Leistung, muss diese als Verlangensleistung nach GOZ § 2 Abs. 3 abgerechnet werden.Â
In der GebĂĽhrenordnung sind 10 Punkte fĂĽr die MaĂźnahme festgesetzt. FĂĽr die GebĂĽhrenfestsetzung sind auĂźerdem der Punktwert 0,0562421 und der Steigerungsfaktor relevant. Die Berechnung basiert auf folgender Formel: 5,62 Cent x 10 x Steigerungsfaktor. Verschieden hohe Steigerungsfaktoren wirken sich folgendermaĂźen auf die Gesamtkosten aus:
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Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 0,56 € | 1,29 € | 1,97 € |
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Für denselben Zahn dürfen die Maßnahmen GOZ 4050 und GOZ 4040 nur einmal innerhalb von 30 Tagen berechnet werden. Die Leistung darf nicht gemeinsam in einer Sitzung mit der professionellen Zahnreinigung oder GOZ 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung berechnet werden.
GOZ 4050 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge Erläuterungen
Im Laufe der Zeit hinterlassen Speisereste, Speichel und Bakterien Beläge auf den Zähnen, die bei mangelnder Mundhygiene deutlich sichtbar werden können. Besonders Tee, Kaffee, Wein und Tabak sind hierfür bekannt. Mittelfristig erhöhen Zahnbeläge das Risiko für Karies, Zahnfleischentzündung und Parodontitis.
Bei GOZ 4050 entfernt der Zahnarzt harte und weiche Zahnbeläge an einwurzeligen Zähnen, indem diese mit rotierenden Instrumenten oder Handinstrumenten gereinigt werden. Im nächsten Schritt wird die Oberfläche der Zähne meist poliert, um dadurch ein Anhaften neuer Beläge zu verhindern.
Steigerungsfaktoren der GebĂĽhrennummer
Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand kann dem Zahnarzt bei GOZ 4050 entstehen, wenn Beläge in besonders großem Umfang entfernt werden müssen. Bei unzureichender Mundhygiene können diese außergewöhnlich fest anhaften, was ebenfalls eine stichhaltige Begründung für die Berechnung von Steigerungsfaktoren ist.
Eine Verzögerung der Behandlung ist auch dann möglich, wenn der Patient unter einer besonderen Schmerzempfindlichkeit leidet oder die Beläge aufgrund von Zahnfehlstellungen nur schwer zu erreichen sind. Gleiches gilt für den Fall, dass Beläge an Oberflächeneinziehungen anhaften und dadurch nur schwer zu erreichen sind. Über Steigerungsfaktoren honorierbar sind zudem notwendige Mundspülungen, die aufgrund einer erhöhten Keimbelastung notwendig werden. Auch wenn die behandelten Zähne geschient oder bebändert sind, ist die Abrechnung von Steigerungsfaktoren möglich.
GOZ-Positionen neben GOZ 4050
Meist handelt es sich bei GOZ 4050 nicht um die einzige berechnungsfähige Leistung während einer Sitzung. Zusätzlich zur Entfernung harter und weicher Zahnbeläge können häufig die folgenden Positionen abgerechnet werden:
- GOZ 0080 ff.: Anästhesien
- GOZ 1000: Mundhygienestatus
- GOZ 1010: Kontrolle des Ăśbungserfolgs
- GOZ 1020: Lokale Flouridierung
- GOZ 2130: Politur von FĂĽllungen
- GOZ 2320: Konturieren von Rekonstruktionsrändern
- GOZ 4020: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
- GOZ 4025: Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation
- GOZ 4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten
- GOZ § 6 Abs. 1: Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-Mouth-Desinfektion
BEMA-Position für Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
Analog zu GOZ 4050 kann bei Kassenpatienten die BEMA-Nummer 107 (Zst) Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung abgerechnet werden, die sich im Abschnitt Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen befindet.
Die Position ist einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig und ist mit der Bewertungszahl 16 ausgezeichnet.
Das führt typischerweise zu einem Honorar in Höhe von 16,80 €. Bei Patienten mit Pflegegrad ist die Abrechnung der Position 107a PBZst möglich.
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