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GOZ 8080: Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulatur einschließlich subtraktiver und additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung

GOZ 8080: Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulatur einschließlich subtraktiver und additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung

Die GOZ-Position 8080 ist dem Abschnitt J „Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugeordnet. Rechnet der Zahnarzt diese Position ab, so führt er verschiedene diagnostische Maßnahmen an Kiefermodellen im Artikulator durch, nimmt Korrekturen vor, wertet die Befunde aus und plant die Behandlung

In der Gebührenordnung sind der Leistung 250 Punkte zugeordnet. Würde die Praxis im Einfachsatz abrechnen, so läge die Gebühr bei 14,06 €. Doch bereits ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand berechtigt dazu, den 2,3-fachen Steigerungssatz zu berechnen. Die Gebühr erhöht sich somit auf 32,34 €.

Noch stärker lohnt sich ein Vergleich unterschiedlicher Kostenpläne, wenn Steigerungssätze ab 2,4 berechnet werden sollen. Bei einem überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand darf der Zahnarzt Sätze bis 3,5 abrechnen. Die Gesamtkosten der Behandlung erhöhen sich dadurch auf bis zu 49,21 €.

Zahnärztliches Honorar für GOZ 8080

Für die Gebührenfestsetzung von GOZ 8080 sind drei unterschiedliche Werte relevant. Neben dem Steigerungsfaktor und dem Punktwert in Höhe von 5,62 Cent ist dies die Punktzahl 250.  Mithilfe der folgenden Formel berechnet der Zahnarzt die Gesamtkosten: 0,0562421 Euro x 250 x Steigerungsfaktor.

Für die in der Rechnung enthaltenen Gesamtkosten macht die Wahl des Steigerungsfaktors einen erheblichen Unterschied. Dies zeigt besonders der Vergleich vom Einfachsatz bis zum Höchstsatz. Dieser ist in folgender Tabelle abgebildet:

Faktor

1-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

14,06 €

32,34 €

49,21 €

Mit der Abrechnung von GOZ 8080 ist nicht nur die Diagnose am Artikulator abgegolten. Eingeschlossen sind außerdem jegliche Korrekturen subtraktiver und additiver Art. Gleiches gilt für die Auswertung des Befundes und die anschließende Planung der Behandlung.

Zusätzlich können weitere Kosten für das Labor anfallen, wenn eine Behandlung nach GOZ 8080 vorgenommen wird. Diese Kosten dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Zahnmedizinische Hintergründe zu GOZ 8080

Bei einer Behandlung nach GOZ 8080 nimmt der Zahnarzt verschiedene Simulationen vor, die am Artikulator durchgeführt werden. Beim Artikulator handelt es sich um ein Modell, welches die Kiefer des Patienten mitsamt der Bewegungen des Gelenks nachbildet. Anhand dieses Modells können nun diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden. Der Zahnmediziner stellt hierfür fest, wie sich Änderungen auf die Kiefer des Patienten auswirken.

Je nach Befund kann er zu dem Schluss kommen, dass kieferorthopädische Maßnahmen notwendig sind. In anderen Fällen können operative Eingriffe notwendig werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Maßnahmen wie die Extraktion eines Zahnes auf ihre Auswirkungen auf das gesamte Kiefersystem zu überprüfen. Bei Leistungen nach GOZ 8080 kann der Zahnarzt außerdem überprüfen, wie sich das Abschleifen oder der Wiederaufbau eines Zahnes auf das Gebiss des Patienten und die Kiefergelenke auswirkt.

Steigerungsfaktoren von GOZ 8080

Es gibt verschiedene Faktoren, die zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand bei dieser Registrierung der Unterkieferbewegungen führen können. Häufig sind Verzögerungen auf anatomische Besonderheiten zurückzuführen. Steigerungssätze darf der Zahnarzt auch dann in Rechnung stellen, wenn eine Elongationen vorliegen oder eine Dysgnathie zu beobachten ist. Je nach Gesundheitszustand des Patienten und Darstellung des Modells können besonders viele subtraktive bzw. additive Korrekturen am Modell notwendig sein. Auch in diesem Fall rechnet der Arzt höhere Sätze ab.

All diese Fälle berechtigen zur Berechnung von Steigerungssätzen zwischen 2,4 und 3,5. Damit honoriert der Zahnarzt den ihm entstandenen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Entsteht ihm ein außergewöhnlich hoher Arbeitsaufwand und er möchte höhere Sätze als 3,5 in Rechnung stellen, so ist hierfür eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient im Vorfeld der Behandlung erforderlich.

GOZ-Positionen neben GOZ 8080

Im Rahmen der Behandlung ist der Zahnarzt nicht allein zur Abrechnung von GOZ 8080 befähigt. Häufig werden weitere Leistungen ausgeführt, die gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen. Dies trifft beispielsweise auf die folgenden Gebührenziffern zu:

  •  GOZ 0060: Planungsmodelle
  • GOZ 8000 ff.: Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • GOZ 8000 ff.: Duplikat- und Sägemodelle als zahntechnische Leistungen

BEMA-Position für GOZ 8080

Bei den oben genannten Bestimmungen handelt es sich um Inhalte der GOZ. Diese ist nur für den privatzahnärztlichen Bereich von Relevanz. Bei der Behandlung von Kassenpatienten liegt der Fokus stattdessen auf den Bestimmungen des BEMA-Katalogs. Dort ist jedoch keine analoge Position verzeichnet, die als gleichwertig zu GOZ 8080 beschrieben werden könnte.

GOZ-Nummern
Weiterführende Informationen
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