GOZ 9040: Freilegen eines Implantats
Die Position GOZ 9040 behandelt die zahnärztliche Leistung Freilegen eines Implantats und liefert die Grundlage für die Abrechnung. In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) findet sie sich im Abschnitt K Implantologische Leistungen. Mit GOZ 9040 sind die Implantatfreilegung, das Setzen von Aufbauelementen und die primäre Wundversorgung abgedeckt.
Eine Implantatfreilegung und die Abrechnung von GOZ 9040 erfolgen immer dann, wenn eine geschlossene Einheilung des Implantats stattgefunden hat. Die Kosten für die Leistung berechnen sich aus der zugeordneten Punktzahl, dem aktuellen Punktwert (5,62 Cent) und einem Steigerungsfaktor. Für die Nummer GOZ 9040 beträgt die Punktzahl 626. Für den einfachen Gebührensatz (Steigerungsfaktor 1) ergeben sich somit Kosten von 35,21 Euro. Häufig erfolgt die Abrechnung bis zu einem Regelhöchstsatz mit dem Steigerungsfaktor 2,3.
Welcher Gebührensatz für GOZ 9040 zum Tragen kommt, hängt von dem jeweiligen Behandler ab. Bei der Freilegung eines Implantats handelt es sich um einen kleinen chirurgischen Eingriff, der meist schnell durchgeführt ist. Bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand wird der Gebührensatz entsprechend angepasst. Auf unserem Online-Portal 2te-ZahnarztMeinung erhalten Sie Zweitmeinungen und Kostenvorschläge für Ihren individuellen Behandlungsplan.
GOZ 9040 – Honorarberechnung bei der Implantatfreilegung
Die GOZ-Position 9040 beschreibt einen chirurgischen Eingriff am Zahnfleisch. Das Ziel ist die Freilegung eines Implantats nach der Einheilungsphase, um einen Gingivaformer einzubringen oder um andere Aufbauelemente zu befestigen. Die Abrechnung erfolgt je Implantat und innerhalb eines Heil- und Kostenplans, der fĂĽr alle Arbeitsschritte der implantologischen Zahnersatz-Behandlung erstellt wird.
Die folgende Liste zeigt Ihnen die Kosten für Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz der GOZ-Nummer 9040. Weiter unten im Text finden Sie GOZ-Positionen, die in einem Heil- und Kostenplan im Rahmen der GOZ-Position 9040 auftauchen können und bei der Honorarberechnung eine Rolle spielen. Hier sind lediglich die Kosten für die Implantatfreilegung aufgeführt. Die GOZ-9040-Gebührensätze errechnen sich aus: 626 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor. Damit erhalten Sie:
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Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 35,21 € | 80,98 € | 123,23 € |
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Gebührensätze, die den Regelhöchstsatz überschreiten, erfordern eine schriftliche Begründung. Ihr zahnärztlicher Behandler wird Ihnen nachvollziehbar darlegen, warum die Implantatfreilegung nach GOZ 9040 in Ihrem Fall überdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwendig ist. Als Patient haben Sie immer die Möglichkeit, anhand Ihres Heil- und Kostenplans eine zweite Meinung einzuholen.
Auch wenn es sich bei der Implantatfreilegung um eine chirurgische Leistung handelt, sind OP-Zuschläge (GOZ 0500 bis GOZ 0530) bei GOZ 9040 nicht anrechnungsfähig. Außerdem gilt: Führt der Zahnarzt für ein Implantat die Position GOZ 9040 aus, darf er für dieses Implantat in derselben Behandlungssitzung nicht auch die Positionen GOZ 9010 oder GOZ 9050 berechnen.
Freilegung eines Implantats – so läuft der Eingriff ab
Ist das Grundgerüst (Implantat) für Ihren Zahnersatz mit dem Kieferknochen verheilt, erfolgt die Versorgung mit den Aufbauelementen. Bei Implantaten, die unter dem Zahnfleisch (geschlossen) eingeheilt sind, müssen Zahnärzte das Zahnfleisch erneut eröffnen. Die Arbeitsschritte bei GOZ 9040 umfassen das Freilegen eines Implantats und das Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantatsystem.
Dazu erfolgt nach der Lokalanästhesie ein einzelner Schnitt mit einem Skalpell oder das Ausstanzen eines Zahnfleischbereichs über dem Implantat mittels Zahnfleisch-Stanze. Die Verschlussschraube auf dem Implantat wird abgeschraubt und der Zahnfleischformer (Gingivaformer) eingesetzt. Dieser sorgt für eine Zahnfleischumformung, damit ein Zugang zum Implantat erhalten bleibt und eine stabile Grundlage für den Zahnersatz entsteht. Auch die primäre Wundversorgungmit Wundreinigung und einer eventuellen Wundnaht sind Bestandteil von GOZ 9040.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 9040
Steigerungsfaktoren bei GOZ 9040 finden Anwendung, wenn nach Einschätzung der behandelnden Zahnärzte bei der Durchführung ein Mehraufwand erwartet wird. Dieser kann aus einem überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder aus einem erhöhten Schwierigkeitsgrad resultieren.
Den Regelhöchstsatz von 2,3 überschreiten Zahnärzte zum Beispiel dann, wenn das Operationsfeld schwer zugänglich ist, anatomische Besonderheiten vorliegen, zusätzliche Instrumente oder Materialien nötig sind oder wenn Komplikationen (z. B. starke Blutungen) auftreten, die im Laufe des Eingriffs versorgt werden. Steigerungsfaktoren über 3,5 müssen Zahnärzte mit Ihnen schriftlich vor der Behandlung vereinbaren.
Zusätzliche GOZ-Positionen bei der Freilegung eines Implantats
Zu einem Heil- und Kostenplan für einen Zahnersatz, der durch ein zweiphasiges Implantatsystem realisiert wird, gehören weitere zahnärztlichen Leistungen. Welche GOZ-Nummern zusätzlich zu GOZ 9040 bei der Implantatfreilegung eine Rolle spielen können, sehen Sie hier:
- GOZ 0080 – intraorale Oberflächenanästhesie
- GOZ 0090 – intraorale Infiltrationsanästhesie
- GOZ 0100 – intraorale Leitungsanästhesie
- GOZ 3240 – Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik
- GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
- GOZ 3050 – Stillung einer übermäßigen Blutung
BEMA-Analog fĂĽr GOZ 9040
Die GOZ-Nummer 9040 weist keine analoge BEMA-Position auf.
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