GOZ 3070: Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe
Bei der Position GOZ 3070 handelt es sich um eine chirurgische Leistung, die in Abschnitt D der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschrieben ist. Sie gilt als selbstständige Leistung und ist nicht neben Positionen berechnungsfähig, die eine Gewebeentfernung im Leistungsumfang enthalten. Veranschlagt wird die Position GOZ 3070 pro Schleimhautexzision. Eine mehrfache Abrechnung pro Sitzung ist möglich.
Für eine Abrechnung nach der GOZ nutzen Praxen den Steigerungsfaktor, die Punktzahl der Position und den von der Gebührenordnung vorgegebenen Punktwert. Zurzeit liegt der Punktwert bei 5,62 Cent. Die Punktzahl für die Schleimhautexzision nach GOZ 3070 beträgt 45. Mit einem Steigerungsfaktor von 1 entstehen Kosten von 2,53 Euro für die Gewebeentfernung. Den Steigerungsfaktor wählt der Behandler jedoch nach Aufwand. Für einen mittleren Aufwand gilt standardmäßig der Faktor 2,3.
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GOZ 3070 – Honorar für die Entfernung von Schleimhaut
Die GOZ 3070 gilt als eigenständige chirurgische Leistung. Vorbereitende sowie begleitende Maßnahmen sind in derselben Sitzung jedoch berechnungsfähig. Die Gesamtheit aller veranschlagten Positionen bilden das zahnärztliche Honorar für den Behandlungstag mit GOZ 3070.
FĂĽr die GebĂĽhrenberechnung werden Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor multipliziert. Die Kosten fĂĽr die Schleimhautexzision ergeben sich aus: 45 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Der GebĂĽhrenrahmen ist durch die GOZ vorgegeben und lautet wie folgt:
Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 2,53 € | 5,82 € | 8,86 € |
Ist die Gewebeentfernung aufwendiger als üblich, kommen Steigerungsfaktoren über 2,3 für die Kostenberechnung zum Einsatz. Ihr Zahnarzt erklärt die Wahl des Faktors schriftlich. Patient und Behandler können zudem eine von der GOZ abweichende Vereinbarung treffen und eine Abrechnung mit Faktoren über 3,5 beschließen.
Entfernung von Schleimhaut oder Granulationsgewebe – Erläuterungen
Die Position GOZ 3070 gilt fĂĽr die Entfernung von Schleimhaut und Granulationsgewebe in kleinerem Umfang. Sie ist berechnungsfähig fĂĽr ein Operationsgebiet, in dem nicht gleichzeitig ein anderer zahnärztlich-chirurgischer Eingriff stattfindet. FĂĽr Gewebeentfernungen im Rahmen von Zahnersatz- oder Zahnfleischbehandlungen oder fĂĽr umfangreichere Exzisionen stehen eigene GOZ-Positionen zur VerfĂĽgung (GOZ 2030, 4080 bzw. 3080).Â
Eine Maßnahme nach GOZ 3070 beschränkt sich auf das Entfernen kleinerer Wucherungen, Schleimhautlappen oder Zahnfleischtaschen. Durch das Vorliegen bereits länger bestehender Entzündungen kann es zur Bildung von Granulationsgewebe kommen. Das Abtragen des Gewebes fällt ebenfalls unter die Ziffer 3070. Position GOZ 3070 ist pro Exzision zu veranschlagen und ist daher mehrfach pro Sitzung und auch mehrfach pro Operationsfeld berechnungsfähig.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3070
Eine Erhöhung der Gebühr für die Leistung nach GOZ 3070 über den Regelsatz hinaus findet dann statt, wenn für den Behandler ein Mehraufwand entsteht. Ein überdurchschnittlich hoher Zeitaufwand oder eine erhöhte Schwierigkeit sind mögliche Gründe. Bei der Leistung nach GOZ 3070 kann es zum Beispiel zu einer Verzögerung im Ablauf kommen, wenn eine starke Blutungsneigung vorliegt.
Ist das Gewebe im Operationsfeld stark entzündet, kann sich die Durchführung der Gewebeentfernung für den Zahnarzt schwieriger darstellen. Kreislaufprobleme bei Patienten oder eine zu geringe Mundöffnung sind weitere Ursachen, die eine Steigerung des Satzes bedeuten können.
GOZ-Positionen neben GOZ 3070
Neben der GOZ-Position 3070 können begleitende oder unterstützende zahnärztliche Maßnahmen in der Abrechnung auftreten. Hier sehen Sie mögliche GOZ-Nummern, die in Verbindung mit einer Schleimhautentfernung vorkommen:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0120 – Zuschlag für die Anwendung eines Lasers
- GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung von Blutungen
- GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3070
Eine Leistung, die der MaĂźnahme nach GOZ 3070 entspricht, findet sich unter der Nummer 49 Exz1 im BEMA-Katalog: Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe fĂĽr das Gebiet eines Zahnes.
Die Bewertungszahl fĂĽr die Nummer ist die 10.
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