
GOZ 3270: Germektomie
Die GOZ-Nummer 3270 beschreibt einen chirurgischen Eingriff zur Zahnkeimentfernung. Die Position ist im Abschnitt D der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zu finden. Die Abrechnung der Germektomie erfolgt pro Zahnkeim.
FĂĽr die Kostenbestimmung nach GOZ verwenden Zahnarztpraxen die drei Faktoren Punktzahl, Punktwert und den Steigerungsfaktor. FĂĽr die GOZ 3270 gilt die Punktzahl 590. Der Punktwert ist in der GebĂĽhrenordnung mit 5,62 Cent angegeben. Mit dem Steigerungsfaktor bewertet Ihr Behandler den Aufwand, der bei der MaĂźnahme anfällt.Â
Die Mindestgebühr für die Germektomie ergibt sich mit dem Faktor 1 und liegt bei 33,18 Euro. Entspricht der individuelle Aufwand für die Zahnkeimentfernung jedoch dem Durchschnitt für die Maßnahme, kommt der Steigerungsfaktor 2,3 zum Einsatz (Regelhöchstsatz).
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GOZ 3270 – Honorar für die Germektomie
Das Honorar für Ihre Behandlungssitzung mit GOZ-Position GOZ 3270 ergibt sich aus den Gebühren aller Einzelleistungen, die der Zahnarzt durchführt. Jede Maßnahme wie das Setzen der lokalen Betäubung oder die Blutungsstillung bekommt einen Steigerungsfaktor und eine Gebühr zugewiesen. In Ihrer Rechnung sehen Sie alle relevanten GOZ-Nummern aufgeführt.
Um die Gebühr für die Germektomie nach GOZ-Vorgaben zu ermitteln, nutzen Sie die Formel: 590 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. In der Gebührenordnung sind bereits drei Sätze für GOZ-Position 3270 angegeben. Sie stellen den Höchstsatz, den Regelhöchstsatz und die Mindestgebühr dar:
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 33,18 € | 76,32 € | 116,14 € |
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Bei einem Mehraufwand sind Faktoren ab 2,4 für die Germektomie gerechtfertigt. Ihr Zahnarzt muss den Grund für den erhöhten Aufwand jedoch schriftlich in der Rechnung angeben. Ist Ihr Fall mit dem Eingriff nach GOZ 3270 für den Zahnarzt außergewöhnlich schwierig, sind mit einer abweichenden Vereinbarung Steigerungsfaktoren ab 3,6 zulässig. Die Abrechnungsvereinbarung ist vor der Behandlung von Zahnarzt und Patient zu unterzeichnen.
Ihre Zahnarztpraxis wird auĂźerdem bei ambulanter DurchfĂĽhrung der MaĂźnahme einen Operationskostenzuschlag berechnen. FĂĽr die GOZ-Nummer 3270 gilt der OP-Zuschlag GOZ 0510 mit 42,18 Euro.
Entfernung eines Zahnkeimes – Erläuterungen
Bei der Position GOZ 3270 geht es um die chirurgische Entfernung eines Zahnkeimes. Es handelt sich um einen Zahn, der noch nicht durchgebrochen ist und noch keine Zahnwurzeln ausgebildet hat. Zum Inhalt der Leistung nach GOZ 3270 zählen die Präparation eines Mukoperiostlappens (Einschneiden und Zurückklappen von Zahnfleisch und Knochenhaut), die Osteotomie (Abtragen bzw. Eröffnen des Kieferknochens), die Entfernung des Zahnkeimes sowie eine primäre Wundversorgung.
Die Wundversorgung setzt sich aus der Glättung eventuell entstandener Knochenkanten, der Wundreinigung und der Wundnaht zusammen. Eine Germektomie kommt häufig bei Weisheitszähnen zum Einsatz, um zum Beispiel einem Fehlwachstum aus Platzmangel vorzubeugen. Können Zähne nicht vollständig durchbrechen oder verlagern sich, geht dies nicht selten mit entzündlichen Gewebeveränderungen, Zystenbildung oder Zahnfehlstellungen anderer Zähne einher.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3270
Die Erhöhung des Gebührensatzes bei GOZ 3270 durch eine Verwendung von Faktoren über 2,3 geschieht, wenn die Durchführung des Eingriffs für den Zahnarzt mit einem überdurchschnittlichen Aufwand verbunden ist. Eine Operation ist schwieriger, wenn sie in der Nähe empfindlicher Strukturen wie Gefäßen, Nerven oder der Kieferhöhle stattfindet.
Kommt es zu übermäßig starken Blutungen, weil Patienten blutverdünnende Mittel einnehmen, kann die Sichteinschränkung sowie die Blutungsstillung zu einer Verzögerung führen. Auch ein hoher Materialverbrauch oder der Einsatz eines Operationsmikroskops bei der Germektomie lässt sich über eine Anhebung des Steigerungsfaktors honorieren.
GOZ-Positionen neben GOZ 3270
Führt Ihr Zahnarzt weitere Maßnahmen neben der Germektomie nach GOZ 3270 aus, finden Sie auch diese GOZ-Nummern in der Abrechnung. Hier sehen Sie, welche Positionen häufig in Verbindung mit der Ziffer 3270 auftreten:
- GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung von Blutungen
- GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
- GOZ 3190/3200 – Zystenentfernungen durch Zystektomie
- GOZ 3090 – Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- GOZ 3250 – Tuberplastik
- GOZ 9090 – Knochengewinnung
- GOZ 9140 – Intraorale Entnahme von Knochen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3270
Eine MaĂźnahme nach GOZ 3270 ist Kassenleistung. Im BEMA-Katalog ist die Nummer 48 Ost 2 die vergleichbare Position: Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschlieĂźlich Wundversorgung.
Die zugewiesene Bewertungszahl ist die 78.
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