
GOZ 5340: Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte
Die GOZ 5340 behandelt eine prothetische Maßnahme, die bei extraoralen Weichteildefekten Anwendung findet. Im Abschnitt F der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ist sie folgendermaßen definiert: Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen. Die Leistung umfasst das Anpassen und Anbringen der Defektprothese. Ist zusätzlich ein Zahnersatz nötig, ist dieser gesondert zu berechnen.
Gebührensätze für zahnärztliche Leistungen variieren, da der Aufwand für die Durchführung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann. Die Berechnung der Kosten für GOZ-Position 5340 erfolgt mit dem Punktwert (5,62 Cent), der Punktzahl und einem Steigerungsfaktor. Die Ziffer 5340 besitzt die Punktzahl 7300. Mit dem Steigerungsfaktor 1 betragen die Kosten für die extraorale Defektprothese bzw. Epithese 410,57 Euro. Häufig wird die Leistung mit einem Steigerungsfaktor von 2,3 abgerechnet.
Durch Anpassung der Steigerungsfaktoren bei GOZ 5340 kompensiert Ihr Zahnarzt zum Beispiel einen Mehraufwand. Benötigen Sie einen Kostenvergleich, können Sie auf unserem Portal 2te-ZahnarztMeinung weitere zahnärztliche Einschätzungen einholen. Als Grundlage dient der Heil- und Kostenplan für Ihre Zahnersatz-Behandlung.
GOZ 5340 – Honorar für die Eingliederung der extraoralen Weichteilprothese oder Epithese
Das Honorar für die zahnärztliche Behandlung mit GOZ 5340 setzt sich zusammen aus der Gebühr für die Eingliederung der extraoralen Defektprothese und den Gebühren sonstiger GOZ-Positionen, die in der Behandlungssitzung zum Einsatz kommen. Häufige Begleitleistungen sind beispielsweise weitere prothetische Leistungen wie die Herstellung und Anpassung von Zahnersatz-Teil- oder Totalprothesen. Weiterhin entstehen Kosten für die Arbeiten des Zahnlabors und für den Materialaufwand.
Die Gebühr für GOZ-Position 5340 lässt sich mit 7300 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor berechnen. Mit den drei Faktoren 1, 2,3 und 3,5 ergeben sich Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz wie in der GOZ angegeben:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 410,57 € | 944,30 € | 1436,99 € |
Ihr Zahnarzt hat die Möglichkeit, andere Faktoren zu wählen. Bei Steigerungsfaktoren ab 2,4 ist eine Erklärung zum Mehraufwand beizufügen. Eine Abrechnung mit Faktoren ab 3,6 muss vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden.
Prothese oder Epithese bei extraoralen Weichteildefekten – Erläuterungen
Die GOZ-Position 5340 beinhaltet alle Arbeitsschritte für das Eingliedern von individuellen Prothesen, die Weichteildefekte im Bereich des Gesichts korrigieren oder im Fall einer Epithese ganze Gesichtsteile ersetzen. Mit der Behandlung werden Funktion und Ästhetik wiederhergestellt. Extraorale Weichteilprothesen können bei angeborenen Defekten sowie nach Unfällen oder Tumoroperationen indiziert sein.
Mit der Leistung nach GOZ 5340 ist die Defektprothese mit Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen abgegolten. Darunter fallen auch die Verbindungselemente, die zur Befestigung eines Zahnersatzes dienen. Defektabformungen sowie die Herstellung des Zahnersatzes als Teil-, Total- oder Deckprothese sind in Ziffer 5340 nicht enthalten und werden als eigenständige Leistungen abgerechnet.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 5340
Die Leistung nach GOZ 5340 verursacht einen Mehraufwand, wenn sich die Herstellung und Eingliederung als besonders zeitintensiv oder besonders schwierig darstellt. Das kann der Fall sein, wenn das zu versorgende Gebiet einen großen Teil des Gesichts umfasst oder die Art der chirurgischen Maßnahmen einen erhöhten Aufwand bei Abformung oder Einproben mit sich bringen. Die Praxis honoriert die zusätzlichen Arbeitsschritte durch die Anpassung des Steigerungsfaktors.
GOZ-Positionen neben GOZ 5340
In einer Behandlungssitzung mit GOZ 5340 kommen nicht selten weitere zahnärztliche Maßnahmen zur Anwendung. Ihr Heil- und Kostenplan zeigt, wann Ihr Zahnarzt welche Leistungen durchführt. Häufig finden sich folgende GOZ-Nummern neben der Ziffer 5340 in der Abrechnung:
- GOZ 4030/4040 – Einschleifmaßnahmen an Zähnen oder Zahnersatz
- GOZ 3000 ff – zahnärztlich-chirurgische Maßnahmen
- GOZ 5200 ff – Versorgung mit Zahnprothesen (Teil-, Total- oder Deckprothesen)
- GOZ 5080 – Verbindungselemente für Zahnprothesen
- GOZ 5320/5330 – intraorale Defektprothesen
- GOZ 8000 ff – funktionsanalytische Maßnahmen nach Abschnitt J
- vergleichend nach GOZ § 6 Abs. 1 – Defektabformung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 5340
Für die GOZ-Position 5340 ist die Nummer 104 im BEMA-Katalog Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile eine vergleichbare Leistung. Die Bewertungszahl ist die 300 bzw. die 500 – je nach Umfang der Behandlung.
Das schönste Lächeln der Welt
Willkommen bei unserer exklusiven Abstimmung für das schönste Lächeln der Welt!
In diesem spannenden Wettbewerb treten zwei bezaubernde Lächeln gegeneinander an, und Sie haben die Macht zu entscheiden, welches Lächeln als das strahlendste und charmanteste hervorgeht.
Klicken Sie auf das Bild unten, um Ihre Stimme abzugeben.