GOZ 8065: Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten
Die für Privatpatienten relevante Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) weist in Kapitel J „Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“ die Gebührenziffer 8065 aus. Darunter fällt das Registrieren der Bewegungen des Unterkiefers mithilfe einer elektronischen Aufzeichnung. Zweck ist die Einstellung eines voll adjustierbaren Artikulators nach den gemessenen Werten.
GOZ 8065 zählt zu den Leistungen, die je Sitzung einmal in Rechnung gestellt werden dürfen. Neben der Punktzahl 850 sind für die Gebührenfestsetzung auch der Punktwert von 5,62 Cent und der Steigerungsfaktor relevant. Im Einfachsatz werden dafür 47,81 € fällig. Deutlich häufiger wird jedoch mit Steigerungsfaktor 2,3 abgerechnet, denn dieser bringt einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand zum Ausdruck. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten auf 109,95 €.
Entsteht dem Zahnarzt ein besonderer Mehraufwand, zum Beispiel aufgrund von anatomischen Besonderheiten oder einem Stützzonenverlust, so darf er Sätze zwischen 2,4 und 3,5 in Rechnung stellen. Damit können sich die Kosten der Leistung auf bis zu 167,32 € erhöhen.
Zahnärztliches Honorar für GOZ 8065
Rechnet der Zahnarzt das Registrieren der Bewegungen des Unterkiefers mithilfe einer elektronischen Aufzeichnung ab, das dem Zweck dient, einen voll adjustierbaren Artikulator einzustellen, berĂĽcksichtigt er hierfĂĽr Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor. Alle drei Werte flieĂźen in folgende Formel ein: 0,0562421 Euro x 850 x Steigerungsfaktor.
Dass sich ein Vergleich der Kostenpläne mehrerer Zahnarztpraxen lohnt, zeigt die folgende Tabelle. Denn es liegt letztlich im Ermessen des Zahnarztes, welchen Steigerungsfaktor er für die Behandlung ansetzt. Abgebildet ist die breite Spanne vom Einfachsatz bis hin zum Höchstsatz.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 47,81 € | 109,95 € | 167,32 € |
Da bei der Behandlung mit Abdrücken und einem Modell gearbeitet wird, können zusätzliche Material- und Laborkosten entstehen. Der Zahnarzt ist dazu berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. Der Aufbau und gegebenenfalls die Justage der individuellen Frontzahnführung dürfen ebenfalls gesondert abgerechnet werden. Kommen virtuelle Kiefermodelle zum Einsatz, so wird nicht nach GOZ 8065 abgerechnet. Stattdessen gelten die Bestimmungen in § 6 ABs. 1 GOZ.
Grundsätzlich darf GOZ 8065 je Sitzung nur einmal in Rechnung gestellt werden. Die Anzahl der Registrierungen ist dafür unerheblich.
Erklärung zu GOZ 8065 Registrieren von UK-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung
Exakte Modelle der Kiefer helfen dabei, Funktionsstörungen der Kiefergelenke zu diagnostizieren. Hierfür müssen die Bewegungen des Unterkiefers zunächst ausgemessen und dokumentiert werden. Geschieht dies mit elektronischen Systemen und kommt ein voll adjustierbarer Artikulator zum Einsatz, so werden diese Leistungen nach GOZ 8065 abgerechnet.
Eine elektronische Aufzeichnung ist mithilfe verschiedener Methoden möglich. Je nach Gerät können die Bewegungen des Unterkiefers beispielsweise über Ultraschall, elektromechanisch oder durch die Analyse mit Magneten aufgezeichnet werden. Alle Methoden bieten die Möglichkeit, verschiedene Größenordnungen und Winkel exakt zu erfassen. Daraus entwickelt der Arzt ein exaktes Modell, den sogenannten Artikulator. Ist dieser voll adjustierbar, so können alle Werte individuell eingestellt werden. Im Vergleich dazu arbeiten halbindividuelle Artikulatoren mit zum Teil voreingestellten Werten.
Steigerungsfaktoren von GOZ 8065
Die GOZ 8065 Gebühr kann durch mehrere Faktoren erhöht werden. Höhere Sätze darf der Zahnarzt in Rechnung stellen, wenn ihm ein erheblicher Mehraufwand entstanden ist. Als Ursache dafür werden in der GOZ beispielhaft der Stützzonenverlust, eine Dysfunktion des Kiefergelenks, Desorientierung des Patienten und anatomische Besonderheiten genannt.
In diesen und weiteren Fällen ist deutlich mehr Zeit für die erfolgreiche Registrierung der Bewegungen des Unterkiefers notwendig. Manchmal müssen sogar mehrere Registrierungen vorgenommen werden, um alle wichtigen Daten für das Situationsmodell zu sammeln. In dem Fall rechnet der Zahnmediziner mit Sätzen zwischen 2,4 und 3,5 ab.
GOZ-Positionen neben GOZ 8065
Neben GOZ 8065 gibt es eine Reihe weiterer Gebührenziffern, die häufig in Kombination abgerechnet werden. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass sich mindestens eine der folgenden Leistungen auf der Rechnung wiederfindet:
-  GOZ 2150: Einlagefüllung, einflächig
- GOZ 2160: Einlagefüllung, zweiflächig
- GOZ 2170: Einlagefüllung, mehr als zweiflächig
- GOZ 5000 ff.: Prothetische Leistungen
- GOZ 6000 ff.: Kieferorthopädische Leistungen
- GOZ 8000 ff.: FAL/FTL
- § 6 Abs. 1 GOZ: Kondylenpositionsanalyse
Die analoge BEMA-Position fĂĽr GOZ 8065
Die oben angeführten Zahlen stammen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie ist jedoch nur für den privatzahnärztlichen Bereich von Relevanz. Im BEMA-Katalog, der die Maßgabe für Kassenpatienten darstellt, gibt es jedoch keine vergleichbare Position.
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