GOZ 2160: Einlagefüllung, zweiflächig
Bei der GOZ 2160 handelt es sich um eine Füllungsbehandlung. Ein Inlay (Einlagefüllung) wird in eine zweiflächige Kavität eingebracht. Die zahnärztliche Leistung findet sich unter Konservierende Leistungen in Abschnitt C der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Berechnungsfähig ist die GOZ 2160 pro Kavität. Finden sich an einem Zahn mehrere zweiflächige Kavitäten, ist eine Mehrfachabrechnung pro Zahn zulässig.
Die Kosten für Position GOZ 2160 lassen sich aus Punktwert, Punktzahl der Leistung und dem Steigerungsfaktor berechnen. Der Punktwert ist gesetzlich festgelegt und beträgt aktuell 5,62 Cent. Die Punktzahl stellt eine Bewertung für den Leistungsinhalt dar. Für GOZ 2160 beträgt die Punktzahl 1356. Wählt Ihr Zahnarzt den Steigerungsfaktor 1, erhalten Sie eine Gebühr für die zweiflächige Einlagefüllung von 76,26 Euro. Üblich ist die Verwendung des Faktors 2,3, mit dem die Kosten für einen durchschnittlichen Aufwand abgedeckt werden.
Wie hoch oder wie gering der Aufwand für eine Behandlung eingeschätzt wird, ist abhängig von Fall, Zahnarztpraxis und Behandler. Für einen Kostenvergleich steht Ihnen das Portal 2te-ZahnarztMeinung zur Verfügung. Durch das Hochladen Ihres Heil- und Kostenplans erhalten Sie Angebote von Praxen für Ihre Behandlung mit GOZ 2160.
GOZ 2160 – Honorar für das zweiflächige Inlay
Während einer Behandlungssitzung, bei der ein zweiflächiges Inlay nach GOZ 2160 gelegt wird, führt Ihr Zahnarzt weitere Leistungen aus. Eine Untersuchung von Mundhöhle und Zahn sowie die Vorbereitung des Behandlungsgebietes gehören beispielsweise dazu. Das Honorar für die Behandlung mit GOZ 2160 setzt sich aus den Gebühren aller durchgeführten Positionen zusammen.
Für die Einzelposition GOZ 2160 errechnet sich die Gebühr nach: 0,0562421 Euro x 1356 x Steigerungsfaktor. In der Gebührenordnung sind Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz für das zweiflächige Inlay aufgeführt. Gemäß Formel ergeben sich folgende Kosten:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 76,26 € | 175,41 € | 266,93 € |
Die Faktoren 1 und 3,5 legen den Kostenrahmen für die zweiflächige Einlagefüllung fest. Ihr Zahnarzt wählt den Faktor nach Aufwand. Ein überdurchschnittlicher Aufwand bei GOZ 2160 ist schriftlich zu begründen und wird mit Faktoren ab 2,4 abgerechnet. Möchte Ihr Zahnarzt mit Faktoren ab 3,6 abrechnen, ist dafür ein gesonderter Behandlungsvertrag zu schließen.
Die Einlagefüllung nach GOZ 2160 ist nicht neben den GOZ-Nummern 2180, 2190 und 2195 (Kronenaufbauten) berechnungsfähig.
Zweiflächige Einlagefüllung – Erläuterungen
Kommt es zu einem zweiflächigen Zahndefekt (z. B. durch Karies), findet in der Regel eine Füllungsbehandlung statt. Dafür führt der Zahnarzt zunächst eine Präparation durch, bei der erkrankte Zahnsubstanz entfernt und das Loch für die Füllung ausgestaltet wird. Zahnwurzel und Zahnmark lassen sich oft erhalten. Durch den Verschluss der Kavität mit dem Füllungsmaterial soll die noch gesunde Restzahnsubstanz vor dem Befall mit Bakterien abgeschirmt werden.
Einlagefüllungen werden im Zahnlabor aus stabilem Kunststoff hergestellt. Sie können auch aus Keramik oder Gold gefertigt werden. Die Inlays kommen zum Einsatz, wenn die Füllung einem hohen Kaudruck standhalten soll. Damit Ihr Zahnarzt die GOZ 2160 abrechnen kann, muss die Kavität zwei Zahnflächen umfassen. Das Legen eines zweiflächigen Inlays beinhaltet die Präparation, Bissnahme und Abformung, Einproben, das provisorische Eingliedern sowie das feste Einbringen der Füllung. Eine zeitnahe Nachkontrolle mit Korrektur (falls nötig) gehört ebenfalls zum Leistungsumfang.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2160
Bei GOZ 2160 sind Steigerungsfaktoren ab 2,4 zulässig, wenn die Behandlung mit einer Erschwernis verbunden ist oder wenn es zu einer Verzögerung im Ablauf kommt. Verursachen einzelne Verfahrensschritte Probleme, weil zum Beispiel bis in die Wurzel präpariert werden muss oder weil eine direkte Modellierung des Inlays stattfinden soll, ist damit eine Gebührensatzerhöhung gerechtfertigt.
Häufig führen auch eine individuelle Farbabstimmung oder wiederholte Einproben zu einer Faktorensteigerung bei GOZ 2160.
GOZ-Positionen neben GOZ 2160
Neben der GOZ-Position 2160 treten oft weitere zahnärztliche Leistungen in der Abrechnung auf. Hier sehen Sie GOZ-Nummern, die in Verbindung mit einem zweiflächigen Inlay eine Rolle spielen können:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0065 – Optisch-elektronische Abformung
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 1020 – Lokale Fluoridierung
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2330/2340 – Maßnahmen zur Pulpaerhaltung
- GOZ 2260/2270 – Versorgung mit Provisorien
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 3070 – Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe
- GOZ 0080 ff – Leistungen zur Schmerzausschaltung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2160
Für die zweiflächige Einlagefüllung nach GOZ-Position 2160 findet sich keine analoge Position im BEMA-Katalog.
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